Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
ScheltenBeschuldigung gegenüber demjenigen, der gegen Handwerksgewohnheit und -brauch verstossen hat. Dieser Ausdruck wurde in allen Gewerken ohne Ausnahme gebraucht, und zwar immer in derselben Bedeutung.
Schembartlaufberühmter Maskentanz der Nürnberger Metzger in aussergewöhnlich kostbaren Kostümen durch die Strassen der Stadt. Das Wort Schembart ist als "bärtige Scheme", also quasi Masken, zu erklären. Der nicht weiterverbreitete Brauch ist seit 1449 nachgewiesen und hielt sich bis etwa 1600.
Scherkindein ausgelernter Tuchschererlehrling, an dem das Gesellenmachen vollzogen war und der damit von seinem ordentlichen Gesellenstand künden durfte. Gab sich ein Fremder als Tuchscherergeselle aus, dann wussten die erfahrenen Zunftgenossen, das der Bursche zwar losgesprochen, aber noch nicht geschliffen worden war. Ein ungeschriebener Brauch bestimmte, dass in diesem Handwerk nur reisende Tuchschererschleifermeister Gesellen machen durften.
Schleifendie "Erziehung" des Ausgelernten zu einem "rechten" Gesellen. Obwohl die Lehrzeit gemäss den Statuten mit dem Lossprechen endete, galt der Losgesprochene im allgemeinen Verständnis noch nicht als vollwertiger Geselle. Dazu wurde er erst durch das Schleifen. Die Dutzende Varianten dieses Gesellenmachens (beispielsweise Behauen, Deponieren und Postulieren, Einweihen, Feuer anblasen, Hobeln, Hänseln, Metzgersprung, Prellen, Ritterschlag, Taufen) hatten mindestens zwei Gemeinsamkeiten - der junge Mann musste sich unangenehmen Torturen unterziehen, und sein Selbstbewusstsein wurde durch pingelige Ermahnungen und kaum beantwortbare Fragen arg strapaziert.
Für das Schleifen galten in den verschiedenen Gewerken auch recht unterschiedliche Bestimmungen. Während sich beispielsweise die angehenden Druckergeselle nach Zahlung eines Cornutengeldes bei jeder Zunft dem Schleifen stellen konnten, war das bei den losgesprochenen Buchbinderlehrlingen - den Pachanten - strenger geregelt. Deren Schleifen (hier als Barbieren, Examinieren und Taufen durchgeführt) durfte im mitteleuropäischen Raum nur an folgenden Orten geschehen: Altenburg, Breslau, Frankfurt/Oder, Hamburg, Helmstedt, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Münster, Nürnberg, Posen, Prag, Rostock, Schweidnitz, Wien und Wittenberg. Übrigens schliff man gelegentlich sogar schon vor Aufnahme der Lehre, so bei den Schuhmachern, die den Jungen einige Male ohrfeigten, mit Bier übergossen oder ihm den Stuhl wegzogen.
SchlüsselbeissenBezeichnung für das Schleifen unter den Schlossern (auch Bartbeissen). Man zwängte dem ausgelernten Jungen einen Schlüssel nicht zu geringen Ausmasses in den Mund und drehte ihn dann dreimal herum. Die sinnbildliche Bedeutung liegt auf der Hand: Der Schlüssel sollte die Zunge des Junggesellen lösen, damit er von nun an in der Gesellenrunde mitreden konnte.
Das Schlüsselbeissen bildete unter den Schlossern zwar das dominierende Element während des Schleifens, aber man verzichtete auch nicht darauf, dem ausgelernten Lehrjungen einen ehrenvollen Ritterschlag zu verabreichen, und sei es mit einer langen Feile.
Schmeckbierhandwerkliches Abendessen mit vorzüglichen Speisen und reichlichen Getränken. Sein historischer Ausgangspunkt liegt im Jahr 1370. Damals soll durch den mutigen Einsatz des Schuhmachers Hans Sago ("Hans von Sagan") eine Schlacht siegreich ausgegangen sein. Seitdem feierte man aus diesem Anlass bis zum 17., teilweise sogar bis zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts einmal jährich das Schmeckbier.
Schnupfenin manchen süddeutschen Städten in aller Öffentlichkeit vollzogene Bestrafung von Bäckern, zum Beispiel für Vergehen gegen Gewicht oder Preis einer Ware. Der Sünder wurde in einen Käfig gesperrt und dann in das Wasser eines Brunnens oder Flusses getaucht, natürlich nicht zur Sommmerszeit, so dass man schon Schnupfen bekommen konnte.
Schwarzschlimmste Form der für Gesellen praktizierten Strafen (der Tadel war die mildeste). Der Taufname, mitunter auch der durch das Namenverschenken erworbene Name, wurde auf eine schwarze Tafel geschrieben und in jeder Auflage verlesen. Zuvor war selbstverständlich beschlossen worden, den betreffenden Gesellen auszuhauen (s. auch Schwarzes Buch).
Schwarzes BuchBuch mit den Namen der Gesellen, die als Schwarz gekennzeichnet wurden; Variante der Eintragung auf der schwarzen Tafel. Das Schwarze Buch wurde während der Auflage hervorgeholt und verlesen. Beispielsweise hiess es bei den Schlossergesellen: "Zum neunten soll das Schwarze Buch verlesen werden. Ist einer von den Gesellen und Jüngern darin begriffen, der stecke den Kopf zum Fenster hinaus, die Füsse unter den Tisch, bis das Schwarze vorüber ist; vielleicht kann man ihm von dem Schwarzen auf´s Weisse helfen, wenn er Geld oder Geldwert hat."
Spinnermarschein Brauch, mit dem die Bauhandwerker einen auf Wanderschaft gehenden Gesellen aus der Gemeinschaft verabschiedeten. Dabei schritten die Handwerksgesellen unter Führung eines "Leithammels" dicht hintereinander und im Gleichschritt mit einem Fuss auf der Strasse, mit dem anderen auf dem Bürgersteig. Der Marsch führte bis zur Stadtgrenze. Hier wurde der bis dahin in die Reihe eingeordnete Wanderbursche entlassen.
Spitzfragen stelleneine Anzahl bestimmter Fragen, die der Örtengeselle an einen ankommenden Gerbergesellen richtete. Wenn er alle Spitzfragen richtig beantworten konnte, stand seiner Aufnahme in die Gesellenbrüderschaft nichts entgegen.
Strafbüchse füllenKassieren von Strafgldern, zumeist wegen ungebührlichen Benehmens. Die Strafbüchse, meist eine zinnerne Dose, wurde im allgemeinen in der Lade aufbewahrt. Da zuweilen auch Arme und Waisen Zuwendungen aus der Büchse erhielten, liess man sie gerne bei Meisteressen nachfüllen. Beispielsweise war das für die "Amtskost" der Leineweber Rigas folgendermassen geregelt: Der neue Meister hatte zu geben "eynne schyncken, thwe stücke droges fleisches (Rauchfleisch - D.N.), thwe methworste, einen halven ossen, vor eine marck brodt, drie tunnen beers und in de bussen viff marck on gelde".
Strafen an das Handwerksschildeine Art der Geldbusse für einen ehemaligen Zimmermannslehrling. Nach dem Lossprechen fragte der Örtengeselle, ob der Junge während der Lehrzeit Strafbares begangen habe. Wurde das bejaht, so konnte das fällige Bussgeld auch "an das Handwerksschild", das heisst für die Erneuerung des Tischzeichens, gezahlt werden.
Streit austragentätliche Auseinandersetzung unter Schumachergesellen (auch Maurern - s. Vertrag) unter Aufsicht des Örtengesellen. Drei Runden hatten sie sich mit Fäusten zu traktieren; eine Runde endete jeweils, wenn einer der Kontrahenten zu Boden gegangen war. In einer Chronik aus dem Jahr 1706 verlautet dazu: "Wann alle drey Gänge vorbey, so geben sie einander die Hände, und fragen, ob einer dem andern anjetzo vor einen braffen und ehrlichen Kerl hielte. Wann sie es bejahen, trinkt einer dem anderen zu; darauf seynd sie wieder gute Freunde, obschon zum öfteren der eine stehet und ihm das Blut aus der Nasen und Maul läufet und dem anderen das Hemd auf dem Leibe zerrissen."
Taufenbesonders bei den Schiffern und Tuchmachern, zum Teil auch bei den Buchbindern übliche Bezeichnung für das Schleifen. Sie verrät bereits, dass hierbei Flüssigkeiten eine wesentliche Rolle spielten. Die Gesellen schütteten dem Täufling eiskaltes Wasser über den Kopf, und zum versöhnlichen Abschluss dann auch ein wenig Wein.
Unter den Linzer Schiffern betitelte man übrigens den noch nicht getauften Gesellen als Stinker.
TischordnungVerhaltensvorschrift bei Tisch anlässlich besonderer Zusammenkünfte. Es war verboten, mit Würfeln herumzuwerfen, die Zinnteller abzuschaben und zu durchstechen, Messer und Gabeln zu stehlen, sich in die Haarlocken des Nachbarn zu schneuzen, auf den Tisch zu übergeben, den Wirt zu misshandeln oder jemand zu erstechen.
Tischzeichenein Schild mit eingravierter Benennung des Gewerks, plastisch dargestelltem Handwerkszeug oder auch mit einer Szene aus der Arbeit des jeweiligen Handwerks. Es hing entweder über dem Eingang zur Herberge oder über einem Herbergstisch und kennzeichnete so den Anlaufpunkt des Wandergesellen. Um das Tischzeichen (Stubenzeichen) jederzeit erneuern zu können, wurde in manchen Zünften Schildergeld erhoben; selbst Strafen konnten diesem Zweck dienen (s. Strafen an das Handwerksschild, Ladestock).
Totenschauin vielen Städten von dem Sargschreiner wahrgenommene Aufgabe. Er hatte sich vor der Beerdigung zu vergewissern, ob der Verstorbene auch wirklich tot ist. Vor allem hatte er zu diesem Zweck den Bauch der Leiche zu befühlen und festzustellen, ob er tatsächlich kalt ist. Das galt als untrügerisches Zeichen für das unwiederbringliche Leben.
Tramelhengstweniger ehrenvolle Bezeichnung für einen jungvermählten Kupferschmied. Unter den Gesellen dieses Gewerkes war es üblich, das Werden des Tramelhengstes zu feiern, das heisst an der Hochzeitsfeier des Berufskollegen teilzunehmen.
Trinkordnungspezifische Vorschrift für das gesellige Trinken. Nahezu jedes Handwerk hatte eine Trinkordnung, in der zum Beispiel geboten war, ob ein Trinkgefäss mit der linken oder der rechten Hand, mit Tuch oder ohne, barhäuptig oder mit Kopfbedeckung anzufassen ist, ob zuerst der Deckel zu heben und dann der Krug aufzunehmen ist oder umgekehrt, wann sich die Runde zum Trunk zu erheben hat usw. Allgemeiner Natur war die Vorschrift, dass niemand von seinem Getränk mehr vergiessen durfte, als er mit der Hand oder dem Fuss verdecken konnte. Diese Regel gehört zu den ältesten überhaupt; sie findet sich schon 1235 in der Bruderschaftsordnung der Bäcker Rigas. Streng verboten war es,den Finger in das Trinkgefäss zu stecken (weil das Not heraufbeschwört) oder ein noch nicht geleertes Gefäss nachzufüllen (weil das dem Trinkenden die Gicht bringt).
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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