Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
TrinkstrafenStrafe für Verstösse gegen die Trinkordnung, entweder in Form eines Geldbetrages an die Strafbüchse oder unmittelbar zum Verzehr. Anno 1331 hiess es bei der Berlin-Cöllner Woll- und Leinewebern: "...wenn einer von ihnen so viel in einer Schenke trinkt, dass er das Getrunkene ausbricht, so gibt er ein kleines Viertel Bier, ein sogenanntes Trageviertel." In der Ordnung der Schuhmacher Osnabrücks von 1565 hiess es: "So ock jemantz sein beer, dat em tho drincken tho kompt, oder eines andern uth kannen oder krösen voegethen (vergiessen - D. N.) worde, ...schal syne Poene (Strafe - D. N.) syn tho geldern 2 kanne beeres."
Trommelnbei seinem Meister einen Vorschuss erbitten.
Trudelnbei den Zimmerleuten übliche, besonders unangenehme Art des Strafens. Auf einen genügend grossen Tisch legte man ein etwa einen Meter langes Achtkantholz oder ein mit tiefen Rillen versehenes Stammstück, packte den zu Trudelnden quer auf das Holz und zog ihn an Armen und Beinen hin und her. Bei verschärfter Tortur wurde mit "Auflage" getrudelt. Dabei legte sich noch ein Geselle auf den Delinquenten. Mit Gesang begleiteten die Umstehenden den Vorgang.
UmfrageErkundigung des Obermeisters bzw. Örtengesellen nach strafbaren Handlungen oder Klagen im Verlauf von Morgensprachen oder Auflagen. Strafbares wurde im Gesellenbuch festgehalten oder aber sofort abgetrunken, falls der Sünder anwesend war.
Umläuferspeziell bei den Kupferschmiedegesellen neben dem Willkomm gereichtes zweites Begrüssungsgefäss, das anschliessend, nachdem der Neuankömmling den Willkomm geleert hatte, die Runde machte. Auch den Umläufer reichte man zuerst dem fremden Gesellen, unter anderem mit dem Hinweis, er solle Macht haben, drei ehrliche Jungfrauen daraus zu verschenken, die am Tisch versammelt wären. Der Fremde musste dann zumindest jenen als Jungfer titulieren, der ihm den Umläufer gereicht hat, sowie zwei weitere Gesellen, die als nächste trinken durften.
Umschau haltenfrühere Bezeichnung für Arbeitssuche. Noch weit in das vergangene Jahrhundert hinein sagte kein Handwerksgeselle, er suche Arbeit, sondern er "hielt Umschau". Entweder besorgte das Umschauen der Örtengeselle, oder der Arbeitssuchende machte sich innerhalb der Stadt selbst auf den Weg, wobei er sich dann dafür oft mit dem Zeichen rüstete.
Unehrlich seinein sogenanntes unehrliches Gewerbe ausüben. Wer nicht spätestens beim Aufdingen seine eheliche und ehrliche Geburt mittels eines Echtheitsbriefes nachweisen konnte, hatte kaum eine Chance, einen ehrlichen Beruf zu erlernen. Als unehrlich, das heisst nicht ehrenswert, galten beispielsweise Angehörige folgender Berufe: Spielleute, Weber, Schäfer, Scharfrichter, Abdecker, Büttel, Bach- und Gassenkehrer, Feldhüter, Totengräber und Nachtwächter. Darüber hinaus galt es als unehrlich, etwa mit einem Scharfrichter oder Abdecker an einem Tisch zu sitzen. Obwohl schon 1731 durch einen "Reichsabschied" alle Berufe (ausgenommen der des Abdeckers) als ehrlich erklärt wurden, gehörte es doch noch lange zum Ritual des Aufdingens, die Unehrlichkeit auszuschliessen.
Unschenk machen lassenForderung von Meistern eines geschenkten Handwerks (s. Geschenk erhalten) gegenüber einem Gesellen, der ebenfalls Meister werden wollte. Diese hatte sich zuvor "als Schenkgesell Unschenk machen (zu) lassen". Das bedeutete, in der Gesellenrunde vorstellig zu werden und sein Anliegen vorzutragen, vor allem aber einen bestimmten Geldbetrag zu überreichen.
VertragsbierGeldbusse für einen ehemaligen Zimmermannslehrling. Die beim Lossprechen allgemein übliche Frage nach eventuellen Sünden während der Lehrzeit hatte bei Bekanntwerden eines Vergehens eine Geldstrafe zur Folge. Je nach Festlegung war dieses Vertragsbier "an die Lade", "an das Handwerksschild" (s. Tischzeichen) oder "an den Willkomm" zu zahlen.
Vetrag ablegenBekanntmachung der Absicht eines Streitenden, die Auseinandersetzung zu beenden. Ähnlich den Schuhmachergesellen (s. Streit austragen) konnten sich die Maurer unter Aufsicht prügeln, wobei der Zweikampf allein schon durch Schimpfworte, wie "schlechter Kerl" (aber z. B. nicht durch "Saufbruder") erforderlich werden konnte. Die sich gegenseitig verhauenden Gesellen hatten dann während des Aufklopfens hervorzutreten und zu erklären, dass sie den Vertrag ablegen wollten. Das wurde selbstverständlich akzeptiert, machte aber einen Umtrunk erforderlich. Den hatte jeder der Streihähne zu bezahlen, der während der Prügelei nach Auskunft von Zeugen das meiste einstecken musste.
VierwochengebotBezeichnung der Zinngiesser für ihre Zusammenkünfte, die in den anderen Gewerken allgemein Auflage hiessen.
Vogtländisches Aufklopfenwahrscheinlich im Vogtland entstandener Ausdruck für die Zusammenkunft der Zimmerer, zu deren fröhlichem Teil viel gemeinsamer Gesang gehörte. Die Gesellen klatschten gerne zu ihren Liedern. Häufig setzten sich dabei je zwei gegenüber und hauten sich gegenseitig nach Kräften auf Handflächen und Schenkel.
Wandermüssig(oder fremdgeworden) sein - Ausdruck für die Mitteilung, dass ein Geselle seinem Meister die Arbeit aufgekündigt hat, um wieder auf Wanderschaft zu gehen.
Wanderschaftin früheren Jahrhunderten übliches Wandern von jüngeren, unverheirateten Handwerksgesellen durch mehr oder weniger grosse Gebiete mit dem Ziel, Arbeit und Brot zu finden und dabei Berufs- und Lebenserfahrung zu sammeln; eine meist unverzichtbare Voraussetzung für den Erwerb des Meistertitels. In der Satzung der Hambuger Gerber von 1375 findet sich die erste Vorschrift über das Gesellenwandern, das zumindest für Angehörige geschenkter Handwerke (s. Geschenk erhalten) ausgangs des 15. Jahrhunderts zur allgemeinen Pflicht geworden war. Allerdings konnte man sich zuweilen auch von der Wanderschaft freikaufen. Hauptzweck des Gesellenwanderns war die berufliche Vervollkommnung. Die folgenden, einst recht polulären Verse drücken das recht deutlich aus:
"Wer im Lenzen seiner Jahre,
will was lernen und erfahren,
der muss in die Fremde ziehn,
der muss Wein und Jungfrau fliehn,
sonsten wird er nimmermehr
mit sich bringen Kind und Ehr."
WeinkaufIm allgemeinen gemeinsames Leeren eines Kruges Wein, um damit ein Geschäft zu besiegeln. In der Schweiz aber war der Weinkauf auch zwischen Meistern und Gesellen gebräuchlich, als Zeichen für deren besiegelte Aufnahme in die Werkstatt.
Willkommmit einem Deckel versehener Pokal aus Zinn, gelegentlich auch aus Silber, als traditionelles Zunftgerät für viele mit Trinken verbundene offizielle Gelegenheiten. Seinem Namen gemäss benutzte man den Pokal zu der Begrüssung eines neuen Gesellen, aber auch beim Gesellenmachen, wobei der zuweilen mit Pfeffer oder anderen Gewürzen versetzte Inhalt (Bier, Wein, mitunter auch Branntwein) "auf drei schmale Schluck" auszutrinken war (s. auch Reihekanne machen).
Würfelnmit verschiedenen beschrifteten Würfeln Glücks- und andere Spiele ausüben. Man spielte um Geld oder Getränke, wobei gelegentlich in den Statuten sogar festgelegt war, wieviel jemand an einem Tag verspielen durfte. In Norddeutschland benutzten die Handwerker ausser den Würfelbechern besondere Krüge (Glücksrörken) mit einem doppelwandigen, durchbrochenen Fuss und drei Würfeln darin. Grosser Beliebtheit erfreute sich folgendes Spielchen: Man leerte das Rörken, würfelte, ermittelte die Summe und zählte entsprechend nach rechts oder links in der Tischrunde ab, wer als nächster den Krug füllen lassen musste.
Zechin Österreich verwendeter Ausdruck für die Auflage bei der Ankunft eines fremden Gesellen. Die Einladung zur Zech nahm man gerne entgegen, weil sie jedermann einen ausgiebigen Trunk signalisierte.
Zechsingensehr weltliche Abwandlung des Meistergesangs der Meistersinger. Während in den "Festschulen" (zumeist Kirchen) bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ausschliesslich, später in der Hauptsache biblische Themen Gegenstand des Gesangs waren, orientierte sich das Zechsingen vordergründig auf den Handwerksalltag, auf Lust und Wehe der Handwerksburschen und ihrer Meister. Dementsprechend trafen sich die Meister(singer) statt in der Festschule vornehmlich im Wirtshaus zum Gesang.
Zeichen holenAbholen eines Zeichens, mit dessen Hilfe der ankommende Wandergeselle sein Bündel durch das Stadttor bringen konnte. Er holte dieses Zeichen in der Herberge "beim Herrn Vater" (dem Herbergswirt), wobei der Geselle unter anderem folgenden Spruch vorzutragen hatte:
"Guten Tag, Glück herein, Gott ehre das Handwerk, Meister und Gesellen. Herr Vater, ich bitt, Ihr wollet mir doch ein Gesellenzeichen geben, dass ich mein Bündel kann zum Tor hineinbringen."
Zuweilen war es erforderlich, dass sich der Geselle selbst auf Umschau nach Arbeit zu begeben hatte, und auch dafür rüstete er sich mit dem Zeichen aus.
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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