Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
Abbrennenvon den Hutmachergesellen gepfleger Brauch für den Fall, dass einer ihrer Zunftgenossen einer Auflage oder dem Blauen Montag ferngeblieben war. Mit gewichtiger Miene zog die ganze Gesellenschar zur Werkstatt, um den Säumingen abzuholen und ihm zu verkünden, dass er nunmehr eine nicht zu knapp bemessene Runde auszugeben habe. So war dann der drangsalierte Hutmacher wohl wahrhaftig bald abgebrannt.
Abdanktrunk nehmenÜberreichen des Willkomms an den losgesprochenen Lehrling mit dem ausdrücklichen Vorzug, an dem betreffenden Tag daraus als erster trinken zu dürfen. Da der Abdanktrunk aus dem recht gewichtigen Trinkgefäss "auf drei schmale Schluck" zu nehmen war, nur durch ein paar kurze Sprüche unterbrochen, bedeutete der Vorgang für die meisten frischgebackenen Gesellen eine gehörige Anstrengung, der mancher nicht gewachsen war.
Abgebundenbesonders von den Bauhandwerkern verwendete Bezeichnung für die Tatsache, dass ein Geselle wegen eines Vergehens aus der Brüderschaft ausgestossen worden war.
Abrupfenharmlos anmutendes Wort der Zimmerleute für einen wahrlich schmerzhaften Vorgang, nämlich das Verprügeln eines Gesellen. Das erfolgte, wenn der Betreffende einer im Frachtbrief erteilten Auflage nicht in der üblichen Zeit entsprach. Meist handelte es sich um die Rückzahlung eines Schuldenbetrages, für die im allgemeinen ein halbes Jahr Karenzzeit galt. Gelegentlich hiess das Verabreichen einer Tracht Prügel auch langgeschäftiges Ausschenken.
Abschmiedenspeziell unter den Schmieden übliche Bezeichnung für den Umstand, dass ein zu Meisterehren gekommener Schmiedegeselle auch ein Meisteressen zu spendieren hatte. Das Meisterstück musste also nicht nur geschmiedet, sondern auch abgeschmiedet werden. Für einen reichlichen Umtrunk war natürlich auch zu sorgen, wobei die Schmiede Branntwein bevorzugten.
Abstrafenumgangssprachliche Bezeichnung für die Vergabe des Geschenks. Gelegentlich kamen sich Meister und Gesellen schon gestraft vor, wenn fortwährend Wanderburschen bei ihnen auftauchten. Um die Kasse vor allzu harten Strapazen zu bewahren, trafen die einzelnen Gewerke bald Regelungen, wonach sich ein Fremder beispielsweise innerhalb von 100 Tagen nur einmal in derselben Werkstatt nach Arbeit umsehen durfte.
Amboss schlagenunter den Schmieden verbreiteter Brauch, dass der letzte, der nach getaner Arbeit die Werkstatt verliess, dem Amboss mit dem Hammer noch einen Schlag versetzte. Unterblieb das aus Versehen, so war für den folgenden Tag schlechtes Gelingen der Arbeit zu befürchten.
Anschlagzeremonielle Handlung eines aufgewanderten Maurergesellen (s. Aufwandern), die er mit Kelle und Hammer vor der eigentlichen Arbeitsaufnahme zu verrichten hatte.
Aufdingendie Aufnahme eines oder mehrerer Jungen in die Lehre vor der versammelten Zunft. Zu diesem Zwecke war die Lade aufgeschlagen, das "Aufgedingbuch" (Innungsbuch) lag auf dem Tisch, und es mangelte nicht an guten Ratschlägen, Ermahnungen und Warnungen. Manchmal war auch Biergeld fällig.
Aufklopfenein vornehmlich bei den Maurern geübter Brauch. Hatten sich die Gesellen in der Herberge versammelt, meist am Sonnabend, dann eröffnete der Örtengeselle durch dreimaliges Klopfen auf den Tisch die Zusammenkunft. Klopfwerkzeug war ein als Reglement bezeichneter, häufig mit farbigen Bändern verzierter hölzerner Stab. Spätestens mit dem Aufklopfen hatte der Herbergsvater dafür zu sorgen, dass eventuell noch anwesende Fremde das Lokal verliessen.
Aufklopfen in der Herberge war auch werktags bei der Begrüssung eines eingewandertern Maurergesellen üblich. Dieses Amt nahm ein in Brot und Arbeit stehender Zunftgenosse wahr. Als Reglement diente ihm jetzt freilich nur der Zeigefinger, mit dem er bei jedem Aufnehmen und Absetzen des Bier- oder Branntweinglases auf den Tisch klopfte (s. auch Vogtländisches Aufklopfen, Kasse überschiessen).
Auflagedie Zusammenkunft der Handwerksgesellen. Im Unterschied zu den Morgensprachen der Meister trafen sie sich ausschliesslich am Abend. Mit einem kräftigen Schluck suchten sie die Mühsal des Tages zu vergessen. Da während bestimmter abendlicher Auflagen eine Art Mitgliedsbeitrag auf den Tisch zu legen war, mag dies für die Zusammenkunft namensgebend gewesen sein.
AuftreibenAusdruck für die vorgesehene Bestrafung eines Meisters oder Gesellen wegen eines Vergehens gegenüber dem Handwerk. Der Umgang mit dem Gesellen war fortan verpönt, die Umschau nach Arbeit verlief erfolglos, und der Sünder wurde ausgehauen. Einen aufgetriebenen Meister lud man nicht zu den Zusammenkünften ein, geschweige denn, dass sich ein Geselle bei ihm anstellen liess. Mit Geld konnte man sich mit der Zunft abfinden und nach erlegter Strafe, nicht selten in Form von Speise und Trank, alles vergessen machen (s. auch Abrupfen).
Aufwandernbesondere Art und Weise, wie ein Handwerksgeselle am Stadttor anzutreffen bzw. die Stadt zu betreten hatte. Kaum ein anderer Berufsstand als der der Maurer hatte soviel zu beachten, wenn ein Vertreter seiner Zunft am Stadttor anlangte und von dort zur Herberge wollte. Der Riemen des Felleisens musste über der linken Schulter liegen, der Stock war mit der rechten Hand zu führen. Der Gang durch die Strassen der Stadt war ein Mittelding zwischen legerem Wandern und präzisem Paradieren, eben ein Aufwandern: Der Geselle hatte auf der Strassenmitte und unter keinen Umständen auf dem Bürgersteig zu gehen, der Rock musste mit drei Knöpfen verschlossen sein, Handschuhe durfte er nicht tragen.
Aushauenmöglicher Verweis des Gesellen aus der Stadt, nachdem das Auftreiben beschlossen und der Geselle als Schwarz erklärt worden war. Der Betreffende konnte sein Aushauen durch Abbitte und eine Busse verhindern. Ausgehauene Gesellen verfolgte ein schleunigst aufgesetzter Auftreibebrief, der die entsprechende Kunde verbreitete.
Ausweisgeselleein Titel der Steinmetzgesellen. Es durften ihn nur jene in Anspruch nehmen, deren Amt es war, einen ausgelernten Lehrling in die Zunftbräuche einzuweihen. In der Regel musste das innerhalb von zwei Wochen geschehen, wobei der junge Mann sich den Verlauf der verschiedenen Zeremonien und die entsprechenden Redewendungen exakt einzuprägen hatte. Wehe, wenn er sich Aufzeichnungen machte! Waren doch die Heimlichkeiten des Handwerks zu wahren und um Himmels Willen nicht auf Zettel zu schreiben, die in unbefugte Hände geraten konnten. Nachdem er alles fest im Kopf hatte, konnte sich der Junggeselle anschicken, Geselle zu werden und die Brüderschaft zu erwerben.
Badeganggemeinsamer heiterer Zug der Gesellen eines Gewerkes in die (öffentliche, vorbereitete) Badestube zu besonderen Anlässen, z. B. zur Fastnachtszeit, oft am Aschermittwoch. Getränke brachten sie mit, für das Essen sorgte der Bader. Zuweilen ist auch davon die Rede, dass der Meister den Gesellen dafür nach altem Brauch "Küchlein und sulzen", also Speisen, zu geben habe. Mitunter wurde die Zeche auch durch Zahlung eines wöchentlichen Badegeldes finanziert.
BaumträgerTräger des mit einer brennenden Kerze geschmückten Baumes, der dem Leichenzug der Brauer vorangeführt wurde. Die Baumträger wurden alle zwei Jahre, während der Höge, neu gewählt. Nach vollzogener Wahl hatte der Baumträger einen Eid abzulegen, in dem es hiess, er wolle seinem Amt nachkommen, selbst wenn es Schmerzen bereite wie ein Dorn im Fuss.
Behauenist bei den Zimmerleuten gebräuchlicher Ausdruck für das Schleifen eines ausgelernten Lehrjungen.
Beisetzungeine feierliche Trauerzeremonie anlässlich des Ablebens eines Zunftangehörigen. Es gehörte zur selbstverständlichen Pflicht aller betreffenden Handwerker, für die Aufbahrung des Zunftgenossen zu sorgen und an seinem Begräbnis teilzunehmen. Die feierliche Aufbahrung erfolgte in der Kirche auf einem Gestell, wobei der Katafalk wie auch der Sarg mit einem zunfteigenen Sargtuch abgedeckt waren. Falls man sich kein eigenes Sargtuch leisten konnte und ein allgemeines verwenden musste, wurden wenigstens besondere Zeichen (in der Art der Tischzeichen) aufgestellt; auch Sargschilde aus Holz, Metall und sogar Textilien mit aufgetragenen Sinnbildern der Zunft wurden verwendet. Zuweilen war es auch Brauch, auf den Sarg eine Totenkrone zu setzen, die kegelförmig aus Draht aufgebaut und mit Papierblumen und anderem Zierat geschmückt war.
Bernhardbei den Steinmetzen gebräuchliche Bezeichnung für eine zu erledigende Strafe. Ein gewöhnlich in der Werkstatt aushängendes "Bernhard-Reglement" wies beispielsweise folgende strafbare Vergehen aus: unterlassenes Abfegen des bearbeiteten Steins vor der Pause, mehr als drei aufeinanderfolgende Hammerschläge nach der Pause oder Arbeit mit fremdem Werkzeug (s. auch Brütschen).
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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