Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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Bezeichnung:Trinkordnung
Erklärung:spezifische Vorschrift für das gesellige Trinken. Nahezu jedes Handwerk hatte eine Trinkordnung, in der zum Beispiel geboten war, ob ein Trinkgefäss mit der linken oder der rechten Hand, mit Tuch oder ohne, barhäuptig oder mit Kopfbedeckung anzufassen ist, ob zuerst der Deckel zu heben und dann der Krug aufzunehmen ist oder umgekehrt, wann sich die Runde zum Trunk zu erheben hat usw. Allgemeiner Natur war die Vorschrift, dass niemand von seinem Getränk mehr vergiessen durfte, als er mit der Hand oder dem Fuss verdecken konnte. Diese Regel gehört zu den ältesten überhaupt; sie findet sich schon 1235 in der Bruderschaftsordnung der Bäcker Rigas. Streng verboten war es,den Finger in das Trinkgefäss zu stecken (weil das Not heraufbeschwört) oder ein noch nicht geleertes Gefäss nachzufüllen (weil das dem Trinkenden die Gicht bringt).

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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