Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
| Bezeichnung: | Scherkind | Erklärung: | ein ausgelernter Tuchschererlehrling, an dem das Gesellenmachen vollzogen war und der damit von seinem ordentlichen Gesellenstand künden durfte. Gab sich ein Fremder als Tuchscherergeselle aus, dann wussten die erfahrenen Zunftgenossen, das der Bursche zwar losgesprochen, aber noch nicht geschliffen worden war. Ein ungeschriebener Brauch bestimmte, dass in diesem Handwerk nur reisende Tuchschererschleifermeister Gesellen machen durften. |
|
|
Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
|