Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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Bezeichnung:Schleifen
Erklärung:die "Erziehung" des Ausgelernten zu einem "rechten" Gesellen. Obwohl die Lehrzeit gemäss den Statuten mit dem Lossprechen endete, galt der Losgesprochene im allgemeinen Verständnis noch nicht als vollwertiger Geselle. Dazu wurde er erst durch das Schleifen. Die Dutzende Varianten dieses Gesellenmachens (beispielsweise Behauen, Deponieren und Postulieren, Einweihen, Feuer anblasen, Hobeln, Hänseln, Metzgersprung, Prellen, Ritterschlag, Taufen) hatten mindestens zwei Gemeinsamkeiten - der junge Mann musste sich unangenehmen Torturen unterziehen, und sein Selbstbewusstsein wurde durch pingelige Ermahnungen und kaum beantwortbare Fragen arg strapaziert.
Für das Schleifen galten in den verschiedenen Gewerken auch recht unterschiedliche Bestimmungen. Während sich beispielsweise die angehenden Druckergeselle nach Zahlung eines Cornutengeldes bei jeder Zunft dem Schleifen stellen konnten, war das bei den losgesprochenen Buchbinderlehrlingen - den Pachanten - strenger geregelt. Deren Schleifen (hier als Barbieren, Examinieren und Taufen durchgeführt) durfte im mitteleuropäischen Raum nur an folgenden Orten geschehen: Altenburg, Breslau, Frankfurt/Oder, Hamburg, Helmstedt, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Münster, Nürnberg, Posen, Prag, Rostock, Schweidnitz, Wien und Wittenberg. Übrigens schliff man gelegentlich sogar schon vor Aufnahme der Lehre, so bei den Schuhmachern, die den Jungen einige Male ohrfeigten, mit Bier übergossen oder ihm den Stuhl wegzogen.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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