Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
Hänselnursprüngliche Bezeichnung für die Examensfragen, die man in Verbindung mit dem Schleifen stellte und die so beschaffen waren, dass der junge Geselle darauf zumeist keine befriedigende Antwort geben konnte. Später glich sich Hänseln in der Bedeutung dem Schleifen an.
Högeeine bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts von Brauern und Schneidern begangene Lustbarkeit, deren Bezeichnung auf den in Norddeutschland hier und da gebrauchten Ausdruck "högen" für "sich vergnügen" zurückgeht. Glanzpunkt der Höge war ein Umzug, in dem alles erdenkliche Trinkgerät mitgeführt und natürlich auch benutzt wurde. Gewöhnlich schritten an der Spitze des Festumzuges die angesehensten Handwerker (die "Vorsprachen"), denen Junggesellen oder auch Lehrjungen die schönsten Trinkpokale des Gewerks nachtrugen und dafür sorgten, dass sie stets gefüllt waren.
In Leid oder Freude vertrinkenbei Bäckern übliche zwei Möglichkeiten, eine Trinkstrafe zu vollziehen, allerdings mit recht unterschiedlichen Konsequenzen für den Betroffenen. Wollte man sich mit der erstgenannten Möglichkeit (in Leid) begnügen, dann stand ein geringer Betrag an; falls aber entschieden wurde, die Strafe in Freud zu vertrinken, dann musste schon mehr auf den Tisch kommen, um die Runde bei Laune zu halten.
JungfernknechtGeselle, dessen ehrenvolle Pflicht es war, jungen Frauen bei Schützenfesten einen Becher Wein zu kredenzen. Für seine Dienste konnte er freilich auch von jeder der Schönen einen Kuss erwarten.
Jüngerpflicht erfülleneinen durch Alkoholeinwirkung von den Beinen geratenen Jünger wieder aufrichten. Als Jünger bezeichnete man häufig einen Lehrjungen, der zwar ausgelernt hatte, aber an dem das Gesellenmachen noch nicht vollzogen war. Bei der Einschänke eines fremden Seilergesellen hatte dieser schon beim Empfang des gefüllten Begrüssungspokals unter anderem darum zu bitten, falls der Trunk sich gegenüber seinen eigenen Kräften als stärker erweisen und ihn zu Boden werfen sollte, ihm wieder aufzuhelfen - "doch nicht beim Haare, sondern mit einer Kanne schwarzbraunem Bier", wie zu formulieren war.
Kannenglückdas Glück für den, der bei umlaufender Kanne in fröhlicher Runde gerade noch so viel zu trinken vorfand, um seinen Durst zu löschen. Für das Kannenglück war häufig ein beachtlicher Preis ausgesetzt. Um ihn zu erringen, täuschte wohl mancher mitunter mehr Durst vor, als ihm hinterher guttat.
Kasse überschiessenFreibiervergabe bei den Maurern zu Lasten der Gesellenkasse. Allerdings war sofort ein Strafgeld fällig, wenn einer der Trinkenden das folgende Reglement von sieben Geboten missachtete:
1. Das Trinkgefäss ist mit der rechten Hand anzufassen.
2. Beim Auf- und Absetzen ist mit dem rechten Zeigefinger auf den Tisch zu klopfen.
3. Es darf niemandem zugetrunken werden; wer getrunken hat, muss das Gefäss sofort absetzen.
4. Wer sitzt, muss auch sitzenbleiben.
5. Der Arm oder die Hand dürfen nicht auf dem Tisch liegen, man hat frei und gerade zu sitzen.
6. Ein Rauchender darf die Pfeife nicht auf den Tisch legen, sondern muss sie in der linken Hand halten.
7. Wenn Freibier angesagt wird, ist der Hut mit der rechten Hand vom Kopf zu halten.
Kinderverschenkungzunächst unter den Meistern, in jüngerer Zeit auch unter den Gesellen übliche Einladung anlässlich eingetretenen Vaterglücks eines Zunftangehörigen. Bei dem allgemein üblichen reichen Kindersegen konnte der Betroffene zumeist nur einen Umtrunk spendieren, ein Zubrot gab es selten.
Kleeblättlein trinkendrei Gefässe hintereinander, ohne Zwischenpause, leertrinken. Der dafür ebenfalls bekannte Ausdruck "Teufel trinken" geht wohl auf die möglichen teuflischen Folgen dieses Kunststücks zurück. Übrigens konnte es auch mit vier Gefässen praktiziert werden. Dann sprach man von "Stengelein trinken" oder "Schwerenot".
Kommod macheneine Ankunftsregel für die Zimmermannsgesellen. Wer als ein rechter Zimmermann gelten wollte, musste wissen, dass es unter allen Umständen unziemlich ist, es sich beim Eintreffen auf der Herberge sogleich bequem ("kommod") zu machen. Vielmehr war auf den ortsansässigen Kommodgesellen ("Verbotgesellen") zu warten, der allein zum Kommod machen aufforderte. Nun erst durfte der Fremde sein Bündel ablegen, den Rock öffnen, den Hut vom Kopf nehmen und sich eine Pfeife anzünden. Ein bereits erfahrener Zimmermannsgeselle zog es deshalb vor, erst gegen Feierabend auf der Herberge einzutreffen.
Krugtagmitunter (mehr polemisch) verwendete Bezeichnung für den blauen Montag, besonders in Verordnungen der Obrigkeit, die darin gegen "freye Montags- Fastnachts- u. a. dgl. liederliche und nur zum leidigen Gesöff vorgesehene Gelage" wetterte.
Kundschafteine Bescheinigung für den Gesellen, dass er eine bestimmte Zeit am Ort gearbeitet hat. Die Kundschaft auszustellen, oblag üblicherweise dem Meister, bei dem der Wandergeselle in Brot und Arbeit gestanden hatte. Falls aber das Recht der Beurkundung dem Altgesellen eingeräumt worden war, erfolgte sie in Verbindung mit der Ausschänke und wurde so zu einem zeremoniellenhaften Vorgang. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Kundschaft durch Wanderbücher ersetzt.
Lademeist in sehr reicher Ausstattung gefertigtes Behältnis praktisch aller Handwerkszünfte zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente, zum Beispiel des Handwerksstatuts oder des Lehrjungen-, Gesellen- und Meisterbuches. Jede offizielle Begebenheit begann mit dem förmlichen Öffnen der Lade. Der berechtigte Meister klappte ihren Deckel auf und liess die Lade für die Dauer des jeweiligen Vorgangs geöffnet. Was in dieser Zeit gesprochen wurde, hatte besonderes Gewicht und erlangte durch die geöffnete Lade Gültigkeit. Bei schriftlich festgehaltenen Ereignissen findet sich fast immer der Hinweis, die Sache sei vor offener Lade besprochen und vereinbart worden.
Lade schliessenallgemein das Zeichen für die Beendigung eines offiziellen Vorgangs (s. Lade). Es war aber auch verbreiteter Brauch, durch vorzeitiges Schliessen der Lade während einer noch anhaltenden Begebenheit dem einen oder anderen mehr Redefreiheit zu schaffen. War etwa jemand drauf und dran, seinem Zorn besonderen Ausdruck zu verleihen (zu sprechen, "wie ihm der Schnabel gewachsen"), oder steigerte er sich in eine vor Groll und Formfehlern strotzende Rede, dann konnte ein besorgter Freund einfach den Deckel zustossen. Das war zwar auch strafbar, aber vergleichsweise harmloser als die Äusserung böser Worte vor offener Lade. Von den Webern, insbesondere in Böhmen, ist bekannt, dass sie dem Örtengesellen durch Einwerfen eines Geldstücks in die Lade oder auch durch Überwerfen eines Kleidungsstücks in solchen Fällen signalisierten, er möge rasch den Deckel schliessen.
Ladestockkunstvoll gearbeiteter Stab aus Holz, gelegentlich auch aus Zinn, den der Bote bei der Einladung der Meister für eine Zusammenkunft mit sich führte. Dieser Bote, der jüngste Meister oder der Örtengeselle, ging von Werkstatt zu Werkstatt und gab Tag sowie Uhrzeit der Morgensprache bekannt. Verfügte die Zunft nicht über eine eigene Herberge, so hing der Ladestock oft im Versammlungsraum über dem Tisch und kennzeichnete als Tischzeichen das Domizil der Meister.
Lageursprüngliche Bezeichnung für die Beiträge, die von den Meistern pflichtgemäss zu den Quartalstagen zu entrichten waren. Der für einen bestimmten Zeitraum im voraus gemeinsam festgelegte Betrag der Lage diente für die Unterstützung Kranker, die Erhaltung der Herberge, für die Sicherung des Geschenks und natürlich auch für Bier und Wein. Aus letzterem Umstand entwickelte sich der heute verbreitete Inhalt des Begriffs "eine Lage geben": das freiwillige (oder pflichtgemäss-gebräuchliche) Spendieren von Getränken.
Ledigschelteneine letzte Maulschelle für den angehenden Gesellen als Symbol dafür, dass dieser nunmehr aus der Obhut des Meisters entlassen ist. Am Ledigschelten nahmen gewöhnlich alle Angehörigen der Werkstatt teil. Mancher Meister machte sich erst dann auf den Weg, einen ausgelernten Lehrjungen zum Lossprechen vor der Zunft anzumelden, wenn er diesen ausdrücklich ledig gescholten hatte.
Legen des Handwerkseine im Vergleich zum Schelten für den Meister viel empfindlichere Strafe. Während ein gescholtener Meister sogar noch für zwei Wochen einen fremden Gesellen beschäftigen durfte (wobei der Geselle nicht unbedingt etwas von der Schelte erfahren musste), durfte der Meister nunmehr selbst nicht mehr im Handwerk tätig sein.
Leiterstechenvon den Wagnern (zu deren Aufgaben auch die Fertigung von Leitern gehörte) vor allem im 16. und 17. Jahrhundert durchgeführte turnierartige Veranstaltung mit auf Räder montierten Leitern. Geschützt mit einem Strohhelm und einem Schild aus Stroh standen sich zwei Parteien gegenüber, die versuchten, einen jeweils auf der Leiter befindlichen Gesellen herunterzustossen. Wer den Sieg errang, durfte eine Auszeichnung erwarten, beispielsweise einen Zinnbecher für den Gesellen oder einige Kannen Wein für die gesamte Mannschaft.
Licht versäumenAusdruck für das verspätete Erscheinen zu Versammlungen. Zu deren Beginn zündete man häufig ein Wachslicht an, in schlechten Zeiten auch nur eine Kerze aus Unschlitt (Talg), und stelle diesen Leuchtkörper auf einen Zinnteller. Der Lichtschein hatte nicht nur die Gewichtigkeit bestimmter Vorgänge zu unterstreichen, sondern die herunterbrennende Kerze galt auch als Zeitmass. Die erst nach ihrem Verlöschen erschienen, hatten das Licht versäumt und mussten mit Strafe oder Tadel rechnen.
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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