Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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Bezeichnung:Legen des Handwerks
Erklärung:eine im Vergleich zum Schelten für den Meister viel empfindlichere Strafe. Während ein gescholtener Meister sogar noch für zwei Wochen einen fremden Gesellen beschäftigen durfte (wobei der Geselle nicht unbedingt etwas von der Schelte erfahren musste), durfte der Meister nunmehr selbst nicht mehr im Handwerk tätig sein.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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