Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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Bezeichnung:Jüngerpflicht erfüllen
Erklärung:einen durch Alkoholeinwirkung von den Beinen geratenen Jünger wieder aufrichten. Als Jünger bezeichnete man häufig einen Lehrjungen, der zwar ausgelernt hatte, aber an dem das Gesellenmachen noch nicht vollzogen war. Bei der Einschänke eines fremden Seilergesellen hatte dieser schon beim Empfang des gefüllten Begrüssungspokals unter anderem darum zu bitten, falls der Trunk sich gegenüber seinen eigenen Kräften als stärker erweisen und ihn zu Boden werfen sollte, ihm wieder aufzuhelfen - "doch nicht beim Haare, sondern mit einer Kanne schwarzbraunem Bier", wie zu formulieren war.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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