Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
PasstrinkenRundentrinken mit einer für jeden Teilnehmer genau bestimmten, "dosierten" Trinkmenge. Als Pass bezeichnete man den Eichstrich oder Eichzapfen im Inneren des Trinkgefässes, der ein bestimmtes Volumen kennzeichnet. In der Gesellenrunde benutzte man gern Krüge oder Gläser mit mehreren Pässen, und es war eine weitverbreitete Sitte, die Trinkzüge so zu bemessen, dass exakt der nächste Pass erreicht war. Wer im Verlauf des Umtrunks die meisten stimmigen Pässe verzeichnen konnte, durfte sich Passkönig nennen.
Einer der auf Passgläsern häufig zu findenden Sprüche lautet:
"Vivat. In gesundheit unser Aller Innsgemein
Sollen die Päss ausgetrunken sein
Wer aber seinen Pass nicht treffen kan
Der Soll den andern gleich auch hahn.
Nun so will Ich Sehen zu
Dass Ich den Pass bescheidt auch thu
Wie es mein nachbar hadt gemacht.
Da hien will Ich auch Sein bedacht. Vivat."
PatenpfennigBeitrag für Zehrgeldsammlungen. Das Zehrgeld für die Wanderung wurde überwiegend im Rahmen der Auflage erhoben. Von den Kupferschmieden ist bekannt, dass hier die Sache anders vor sich ging. Langte ein Fremder in der Herberge an, dann wurde einer in der Gesellenrunde gebeten, "dass er möge den Fremden nebst den Groschen unter dem Teller in Obacht nehmen". Während "in Obacht nehmen" hiess, sich mit den Neuankömmling zu beschäftigen, dürften die "Groschen unter dem Teller" auf eine spezielle Sammlung hindeuten.
Pfannenschmausunter den Bierbrauern übliches gemeinsames Labsal anlässlich eines "ganzen Gebräudes", also bei Vollendung eines Gebräus. Je nach wirtschaftlicher Lage bestand der Schmaus aus einem schmalen Imbiss oder auch einmal einem besseren Essen mit einem guten Schluck dazu.
Pfingstaufzugfeierlicher Umzug, für den um die Pfingstzeit den Bäckern, Schneidern, Schuhmachern und Schmieden mancherorts zeitweilig das Recht zugestanden war. Musikanten und Tänzer begleiteten die Handwerker, die ihren Umzug anschliessend auf der Festwiese oder in der Herberge ausklingen liessen.
Pfändungmanchen der Zünfte zugestandenes Recht, einem Meister gegenüber nicht nur eine Strafe auszusprechen, sondern auch ein Pfand einzuholen, wenn der Meister die Strafe schuldig blieb. Im Laufe der Zeit wurde es Brauch, dass der Schuldner beim Pfänden mit einem gehörigen Quantum Bier büssen musste. Übrigens hatten die Zünfte für das Pfändungsrecht dem Stadtgericht jährlich einen bestimmten Betrag, den Panpfennig, zu zahlen.
Postuliereninnerhalb des Gesellenmachens der Buchdrucker dem Deponieren unmittelbar folgender Vorgang, das heisst, dem symbolischen Abschluss der Lehrzeit folgte die sofortige Aufnahme in den Gesellenstand. Dreh- und Angelpunkt des Postulierens waren körperliche Torturen, die mit der Forderung und Entrichtung eines Postulatsgeldes formal ihr Ende fanden. Die blauen Flecken allerdings verblieben noch lange Zeit und hielten die Erinnerung wach.
Prellenein derber Spass, den Metzgerjungen in den meisten süddeutschen Städten am Aschermittwoch über sich ergehen lassen mussten. Das Prellen (Schnellen) erfolgte mittels einer Kuhhaut, auf die man den Lehrjungen legte. Dann schwenkten die Gesellen die Kuhhaut derart, dass der junge Mann hoch durch die Luft schleuderte. Nicht selten zogen sich die "Delinquenten" dabei allerlei Verrenkungen, Prellungen und Verstauchungen zu.
QuadrätelnWürfelspiel der Druckergesellen, für das sie Material aus dem Setzkasten verwendeten.
Quartalstagreguläre Zusammenkünfte aller Meister (gelegentlich auch unter Teilnahme der Gesellen) nach vorher fest vereinbarten Terminen. Häufige Versammlungstage waren der dritte Osterfeiertag, der Johannistag (24. Juni), der Michaelstag (29. September) und der dritte Weihnachtsfeiertag. Den zeremoniellen Mittelpunkt der Quartalstage bildete das Öffnen und Schliessen der Lade.
Rechenschaftunter den Schmieden übliche fröhliche Verhandlung im Gesellenkreis über eine Strafe für einen in der Runde Sitzenden. Im Ergebnis wurde eine bestimmte Strafsumme ausgesprochen und natürlich sofort vertrunken.
Reifentanztraditionelle Tanzbelustigung der Böttcher mit folgedem historischen Hintergrund: Als 1517 in München die Pest wütete, entschlossen sich die Böttchergesellen, "untereinander einen frischen Griff in die Ängstlichkeit der Gemüter zu tun und durch einen munteren Streich die Leute aus den Trauerhäusern zu locken...", indem sie fortan alle siebe Jahre den Schäfflertanz veranstalteten.
Der auch in weiteren Städten (Erfurt, Nürnberg, Frankfurt/Main) durchgeführte Reifentanz der Böttcher wurde im allgemeinen durch ein öffentliches Fassbinden eingeleitet. Um die fertiggestellten Fässer herum vollzog sich dann der Tanz, in den sich alle Anwesenden einreihen konnten. Gegen Abend formierte sich schliesslich oft ein festlicher Zug, dessen Mittelpunkt die auf Pferdewagen geladenen Fässer bildeten, von denen das eine oder andere inzwischen gefüllt und später geleert wurde.
Reihekanne machendreimaliges Herumreichen eines zuvor voll gefüllten Willkomms in der Runde. Dabei war so im Mass zu trinken, dass der Vorrat bis zum Letzten reichte.
Richtfestbis heute üblicher, von den Zimmerleuten ausgehender Brauch, die Aufrichtung eines Dachstuhls festlich zu begehen. Früher wählte man dafür gerne den Samstag. Nachdem der Richtkranz aufgezogen und die Rede des Meisters oder Altgesellen vorüber war, warfen Gesellen Gegenstände über den Dachstuhl, um Unheil von dem neuen Haus abzuwenden. Sofern dafür ein Glas verwendet wurde, musste dieses zerschellen. Geschah das nicht, so galt dies als böses Zeichen (s. auch Haushebung). Erst nach dem Werfen fand das Fest mit Spiel und Trunk seine Fortsetzung.
Ring auf dem Tisch machensymbolische Markierung der Kasse, die der Örtengeselle während der Auflage der Schneider mit dem Zeigefinger der rechten Hand vornahm. In diese Kasse hatte jeder einzelne den festgelegten Betrag zu legen. Der gleiche Brauch findet sich auch bei den Schmieden, er hiess aber hier "Gesellenkreis machen".
Ritterschlagehrenvoller Abschluss in der Zeremonie des Schlüsselbeissens.
Rummel(s)mannein wandernder Geselle des Kupferschmiedehandwerks.
Rundschnackunter Zimmerleuten, Maurern, Tischlern und Drechslern, teilweise auch von den Spenglern so bezeichneter Brauch, den umlaufenden Willkomm (später auch einen gläsernen Stiefel) erst dann zum Trinken anzusetzen, wenn der jeweilige Geselle einen an seinen Vorder- oder Hintermann gerichteten Spruch ausgebracht hatte.
Sacktagjener Tag, an dem das Arbeitsverhältnis gelöst (die "Condition aufgesagt") oder verlängert wurde (auch Anredetag genannt). Der Geselle konnte vom Meister "den Sack erhalten" (möglicherweise war damit einstmals der Bettelsack gemeint) oder auch seinerseits "in den Sack hauen".
Sauberen Brudertisch haltenVerhandlung des Vergehens eines Bäckergesellen unter Vorsitz des Herbergsvaters. Die Bäckerinnungen ahndeten alle möglichen Fehler eines fremden Zunftgenossen im Rahmen ausgedehnter zeremonieller Handlungen. Dabei konnte es um einen falschen Gruss, ein offenes Knopfloch oder ein falsch getragenes Wanderbündel gehen. Die ausgesprochenen Strafen waren in Form von Bier oder Wein zu tilgen; das Vertrinken nannte man Abdanken des frommen Bruder-Vergleichs-Biers.
Scheibenschiessenin der Regel in Verbindung mit Schützenfesten veranstaltete Übung für den Gebrauch von Schusswaffen, denn die zunftangehörigen Handwerker hatten häufig die Pflicht, an der Verteidigung ihres Arbeits- und Wohnortes mitzuwirken. Später stand diese Ziel nicht mehr im Vordergrund des Scheibenschiessens, das sich zu einer Veranstaltung mit Volksfestcharakter entwickelte. Für die besten Schützen waren Sach- oder auch Geldpreise ausgesetzt.
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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