Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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7 ausgewählte Einträge:

BezeichnungErklärung
Kannenglückdas Glück für den, der bei umlaufender Kanne in fröhlicher Runde gerade noch so viel zu trinken vorfand, um seinen Durst zu löschen. Für das Kannenglück war häufig ein beachtlicher Preis ausgesetzt. Um ihn zu erringen, täuschte wohl mancher mitunter mehr Durst vor, als ihm hinterher guttat.
Kasse überschiessenFreibiervergabe bei den Maurern zu Lasten der Gesellenkasse. Allerdings war sofort ein Strafgeld fällig, wenn einer der Trinkenden das folgende Reglement von sieben Geboten missachtete:
1. Das Trinkgefäss ist mit der rechten Hand anzufassen.
2. Beim Auf- und Absetzen ist mit dem rechten Zeigefinger auf den Tisch zu klopfen.
3. Es darf niemandem zugetrunken werden; wer getrunken hat, muss das Gefäss sofort absetzen.
4. Wer sitzt, muss auch sitzenbleiben.
5. Der Arm oder die Hand dürfen nicht auf dem Tisch liegen, man hat frei und gerade zu sitzen.
6. Ein Rauchender darf die Pfeife nicht auf den Tisch legen, sondern muss sie in der linken Hand halten.
7. Wenn Freibier angesagt wird, ist der Hut mit der rechten Hand vom Kopf zu halten.
Kinderverschenkungzunächst unter den Meistern, in jüngerer Zeit auch unter den Gesellen übliche Einladung anlässlich eingetretenen Vaterglücks eines Zunftangehörigen. Bei dem allgemein üblichen reichen Kindersegen konnte der Betroffene zumeist nur einen Umtrunk spendieren, ein Zubrot gab es selten.
Kleeblättlein trinkendrei Gefässe hintereinander, ohne Zwischenpause, leertrinken. Der dafür ebenfalls bekannte Ausdruck "Teufel trinken" geht wohl auf die möglichen teuflischen Folgen dieses Kunststücks zurück. Übrigens konnte es auch mit vier Gefässen praktiziert werden. Dann sprach man von "Stengelein trinken" oder "Schwerenot".
Kommod macheneine Ankunftsregel für die Zimmermannsgesellen. Wer als ein rechter Zimmermann gelten wollte, musste wissen, dass es unter allen Umständen unziemlich ist, es sich beim Eintreffen auf der Herberge sogleich bequem ("kommod") zu machen. Vielmehr war auf den ortsansässigen Kommodgesellen ("Verbotgesellen") zu warten, der allein zum Kommod machen aufforderte. Nun erst durfte der Fremde sein Bündel ablegen, den Rock öffnen, den Hut vom Kopf nehmen und sich eine Pfeife anzünden. Ein bereits erfahrener Zimmermannsgeselle zog es deshalb vor, erst gegen Feierabend auf der Herberge einzutreffen.
Krugtagmitunter (mehr polemisch) verwendete Bezeichnung für den blauen Montag, besonders in Verordnungen der Obrigkeit, die darin gegen "freye Montags- Fastnachts- u. a. dgl. liederliche und nur zum leidigen Gesöff vorgesehene Gelage" wetterte.
Kundschafteine Bescheinigung für den Gesellen, dass er eine bestimmte Zeit am Ort gearbeitet hat. Die Kundschaft auszustellen, oblag üblicherweise dem Meister, bei dem der Wandergeselle in Brot und Arbeit gestanden hatte. Falls aber das Recht der Beurkundung dem Altgesellen eingeräumt worden war, erfolgte sie in Verbindung mit der Ausschänke und wurde so zu einem zeremoniellenhaften Vorgang. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die Kundschaft durch Wanderbücher ersetzt.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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