Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.

 Alles  Suchen  Auswahl  Detail 

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 

Bezeichnung:Kasse überschiessen
Erklärung:Freibiervergabe bei den Maurern zu Lasten der Gesellenkasse. Allerdings war sofort ein Strafgeld fällig, wenn einer der Trinkenden das folgende Reglement von sieben Geboten missachtete:
1. Das Trinkgefäss ist mit der rechten Hand anzufassen.
2. Beim Auf- und Absetzen ist mit dem rechten Zeigefinger auf den Tisch zu klopfen.
3. Es darf niemandem zugetrunken werden; wer getrunken hat, muss das Gefäss sofort absetzen.
4. Wer sitzt, muss auch sitzenbleiben.
5. Der Arm oder die Hand dürfen nicht auf dem Tisch liegen, man hat frei und gerade zu sitzen.
6. Ein Rauchender darf die Pfeife nicht auf den Tisch legen, sondern muss sie in der linken Hand halten.
7. Wenn Freibier angesagt wird, ist der Hut mit der rechten Hand vom Kopf zu halten.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
Kommentare und Ergänzungen zu dieser WWW-Seite an:
- webmaster@ungerweb.de -
URL: http://historische-berufe.de/handwerksbraeuche.html

powered in 0.02s by baseportal.de
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!