Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
Badeganggemeinsamer heiterer Zug der Gesellen eines Gewerkes in die (öffentliche, vorbereitete) Badestube zu besonderen Anlässen, z. B. zur Fastnachtszeit, oft am Aschermittwoch. Getränke brachten sie mit, für das Essen sorgte der Bader. Zuweilen ist auch davon die Rede, dass der Meister den Gesellen dafür nach altem Brauch "Küchlein und sulzen", also Speisen, zu geben habe. Mitunter wurde die Zeche auch durch Zahlung eines wöchentlichen Badegeldes finanziert.
BaumträgerTräger des mit einer brennenden Kerze geschmückten Baumes, der dem Leichenzug der Brauer vorangeführt wurde. Die Baumträger wurden alle zwei Jahre, während der Höge, neu gewählt. Nach vollzogener Wahl hatte der Baumträger einen Eid abzulegen, in dem es hiess, er wolle seinem Amt nachkommen, selbst wenn es Schmerzen bereite wie ein Dorn im Fuss.
Behauenist bei den Zimmerleuten gebräuchlicher Ausdruck für das Schleifen eines ausgelernten Lehrjungen.
Beisetzungeine feierliche Trauerzeremonie anlässlich des Ablebens eines Zunftangehörigen. Es gehörte zur selbstverständlichen Pflicht aller betreffenden Handwerker, für die Aufbahrung des Zunftgenossen zu sorgen und an seinem Begräbnis teilzunehmen. Die feierliche Aufbahrung erfolgte in der Kirche auf einem Gestell, wobei der Katafalk wie auch der Sarg mit einem zunfteigenen Sargtuch abgedeckt waren. Falls man sich kein eigenes Sargtuch leisten konnte und ein allgemeines verwenden musste, wurden wenigstens besondere Zeichen (in der Art der Tischzeichen) aufgestellt; auch Sargschilde aus Holz, Metall und sogar Textilien mit aufgetragenen Sinnbildern der Zunft wurden verwendet. Zuweilen war es auch Brauch, auf den Sarg eine Totenkrone zu setzen, die kegelförmig aus Draht aufgebaut und mit Papierblumen und anderem Zierat geschmückt war.
Bernhardbei den Steinmetzen gebräuchliche Bezeichnung für eine zu erledigende Strafe. Ein gewöhnlich in der Werkstatt aushängendes "Bernhard-Reglement" wies beispielsweise folgende strafbare Vergehen aus: unterlassenes Abfegen des bearbeiteten Steins vor der Pause, mehr als drei aufeinanderfolgende Hammerschläge nach der Pause oder Arbeit mit fremdem Werkzeug (s. auch Brütschen).
Bescheidessenin Süddeutschland und mehr noch in der Schweiz eine ins Haus geschickte Mahlzeit, falls ein Meister oder Geselle aus triftigen Gründen verhindert war, an einer mit Speise und Trank verbundenen Versammlung teilzunehmen.
Besetzter TischSondertisch in der Zunftversammlung für besonders bevorzugte Zunftgenossen. Im allgemeinen durften sich dort jene niederlassen, die ein bestimmtes Amt innehatten, zum Beispiel der Obermeister oder der Gesellenschreiber. Dieses Vorrecht war gemeinhin auch mit dem Recht auf Freibier gekoppelt.
Biergeldeine zuweilen beim Aufdingen verlangte Gebühr. Der Betrag hielt sich in Grenzen, so dass entweder das Biergeld für mehrere Lehrlinge gesammelt oder aus der Innungskasse etwas dazugelegt werden musste, um alle Meister mit Freibier versorgen zu können.
Bindenverbreiteter, den Umständen entsprechend praktizierter Brauch beim überraschenden Eintreffen eines Fremden in der Werkstatt oder auf der Baustelle. Die Wollweber beispielsweise umwickelten dem Ankommenden die Beine mit Wolle, die Zimmerleute nahmen dafür ihre Bauschnüre, die Maurer legten symbolisch ihre Kellen um den Besucher oder wischten ihm die Schuhe ab. Um das Gewicht des Bindens zu erhöhen, wurde nicht selten noch ein Spruch vorgetragen, der nun vollends klarmachte, dass nur ein Freikauf die Fesseln wieder lösen könne. Wer kein Trinkgeld geben wollte oder konnte, hatte allerlei Torturen zu befürchten.
Blauer Montagin zahlreichen Gewerken früher üblicher Ruhe- und Feiertag der Handwerker.
"Der Schuster macht lauter blauen Montag,
verspricht die Schuh´ auf künftigen Sonntag;
wann dann die Schuh´ sollen fertig sein,
so kauft er erst das Leder ein."
Mit diesem Vers aus dem 17. Jahrhundert tat Abraham a Santa Clara so, als würden die guten Schuster (und gemeint waren alle Handwerker) vor allem im Schlendrian leben, aber in Wahrheit hatte eine feiertagslose Woche an die achtzig Arbeitsstunden. Vor diesem Hintergrund muss man das Streben der Gesellen sehen, sich einen freien Tag ("Guter Montag","Krugtag", "Bierschicht") zu leisten, um sich in geselliger Runde zu vergnügen und dabei aber auch manche Probleme zu bereden. Allmählich suchte die Obrigkeit die blauen Montage einzuschränken bzw. ganz abzuschaffen. Während der blaue Montag anfangs nur in Wochen ohne Feiertag erlaubt war, wurde das Blaumachen etwa seit Ende des 18. Jahrhunderts generell verboten und auch streng bestraft - mitunter schon bei einmaliger Verfehlung mit acht Tagen Arrest.
Bottein hauptsächlich in der Schweiz üblicher Ausdruck für die abendlichen Auflagen der Gesellen, später auch der Meister.
Bratwurstlaufdas wohl bekannteste Fest der Metzger, bei dem die Gesellen eine unendlich lange Bratwurst durch die Strassen trugen. Am populärsten war die Feierlichkeit in Nürnberg, wo sie erstmalig 1614 zur Fastnacht stattfand. Der Überlieferung zufolge soll die Wurst 493 Ellen lang gewesen sein, 5 Meister sollen sie angefertigt und dafür die enorme Menge von 183 Pfund Schweinefleisch und Speck verarbeitet haben.
BrautverschenkungBezeichnung für eine Feier anlässlich der Hochzeit eines Handwerkers. Es war Brauch, die Berufskollegen zur Hochzeit oder einer nachträglichen Geselligkeit mit einem kräftigen Schmaus und einem nicht zu knapp bemessenen Trunk einzuladen. Das geschah mit den Worten, es soll die Braut verschenkt werden (s. auch Verschenken des Gesellenbratens).
BrieferBezeichnung eines Wanderburschen nach der Art und Weise sich auszuweisen. Traditionell wiesen sich die Handwerker mit dem Gruss aus. Als nach und nach in einzelnen Ländern der Pass (der Brief) üblich wurde, begannen die brauchtümlichen Reden auf der Herberge mit der Frage, ob der Zugewanderte ein Briefer oder ein Grüsser sei.
Bruderbett gewährenGewährung des Nachtlagers für alle Gesellen in der Herberge. Stellvertretend für alle Anwesenden hatte der Zuletzterschienene rechtzeitig um "Gewährung des Bruderbettes" zu bitten. Im allgemeinen musste das winters bis 20 Uhr, sommers bis 21 Uhr geschehen. Je nach Handwerk war der Wunsch auf bestimmte Art und Weise vorzutragen.
Brömel-Biervielerorts übliche Geldbusse für unverheiratete Meister, die unter der Bedingung in die Zunft aufgenommen worden waren, eines Meisters Tochter zu ehelichen. Solange sie ihr Versprechen nicht eingelöst hatten, mussten die ledigen Meister alle Jahre das Brömel-Bier erlegen, was in aller Regel nicht zu knapp bemessen war.
BrüderschaftBezeichnug für die Vereinigung von Gesellen des gleichen Handwerks. Zuweilen vereinten sich aber auch Angehörige verwandter oder sogar unterschiedlicher Gewerke zu Brüderschaften. Die Aufnahme wurde gelegentlich auch Wanderburschen gewährt und setzte das Brüderschaftstrinken voraus. Nur in einer fremden, mindestens vier Meilen von daheim entfernten Stadt konnten die Mauer die Brüderschaft erwerben.
BrüderschaftstrinkenZeremonie für den Erwerb der Brüderschaft. Bei den Gerbern beispielsweise galt folgende Vorschrift:
X: "Ich sage mit Gunst! Für was erkennst Du mich?"
Y: "Ich sage mit Gunst! Für einen rechtschaffenen Loh- und Rotgerbergesellen. - Ich sage mit Gunst! Für was erkennst Du mich?"
X: "Ich sage mit Gunst! Für dasselbe."
Nun wurde auf den Tisch geklopft (s. Aufklopfen), man trank sich zu, klopfte wieder, und je nach Getränk reichte man sich auf unterschiedliche Weise die Hand - bei Bier die ganze, bei Wein nur die beiden Mittelfinger, bei Schnaps Daumen und kleinen Finger und anschliessend die ganze Hand zum kräftigen Schütteln.
BrütschenBezeichnung der Steinmetzen für das Erlegen eines Strafbetrages bei fehlerhafter Arbeit. Hatten Steinmetzen einen Stein verdorben, so legte man ihn auf eine Bahre und trug ihn mit trauerndem Gesang zum Begräbnisplatz. Nach der "Beerdigung" hatte der Verursacher zu brütschen, das heisst einen Leichentrunk zu spendieren (s. auch Bernhard).
Bäuerlein herunterfahrenvon den Fischern mitunter anstelle des Fischerstechens oder im Anschluss daran ausgeübte Belustigung. Ein Bauer und eine Bäuerin stellten sich jeweils auf die hinausragenden Enden eines quer über ein Boot gelegten Brettes. Durch Schaukeln des Kahns versuchte man, das Paar zum Gaudi der zahlreichen Zuschauer ins Wasser fallen zu lassen.
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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