Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
| Bezeichnung: | Ausweisgeselle | Erklärung: | ein Titel der Steinmetzgesellen. Es durften ihn nur jene in Anspruch nehmen, deren Amt es war, einen ausgelernten Lehrling in die Zunftbräuche einzuweihen. In der Regel musste das innerhalb von zwei Wochen geschehen, wobei der junge Mann sich den Verlauf der verschiedenen Zeremonien und die entsprechenden Redewendungen exakt einzuprägen hatte. Wehe, wenn er sich Aufzeichnungen machte! Waren doch die Heimlichkeiten des Handwerks zu wahren und um Himmels Willen nicht auf Zettel zu schreiben, die in unbefugte Hände geraten konnten. Nachdem er alles fest im Kopf hatte, konnte sich der Junggeselle anschicken, Geselle zu werden und die Brüderschaft zu erwerben. |
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
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