Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
4 ausgewählte Einträge: | Bezeichnung | Erklärung | Vertragsbier | Geldbusse für einen ehemaligen Zimmermannslehrling. Die beim Lossprechen allgemein übliche Frage nach eventuellen Sünden während der Lehrzeit hatte bei Bekanntwerden eines Vergehens eine Geldstrafe zur Folge. Je nach Festlegung war dieses Vertragsbier "an die Lade", "an das Handwerksschild" (s. Tischzeichen) oder "an den Willkomm" zu zahlen. |
Vetrag ablegen | Bekanntmachung der Absicht eines Streitenden, die Auseinandersetzung zu beenden. Ähnlich den Schuhmachergesellen (s. Streit austragen) konnten sich die Maurer unter Aufsicht prügeln, wobei der Zweikampf allein schon durch Schimpfworte, wie "schlechter Kerl" (aber z. B. nicht durch "Saufbruder") erforderlich werden konnte. Die sich gegenseitig verhauenden Gesellen hatten dann während des Aufklopfens hervorzutreten und zu erklären, dass sie den Vertrag ablegen wollten. Das wurde selbstverständlich akzeptiert, machte aber einen Umtrunk erforderlich. Den hatte jeder der Streihähne zu bezahlen, der während der Prügelei nach Auskunft von Zeugen das meiste einstecken musste.
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Vierwochengebot | Bezeichnung der Zinngiesser für ihre Zusammenkünfte, die in den anderen Gewerken allgemein Auflage hiessen. |
Vogtländisches Aufklopfen | wahrscheinlich im Vogtland entstandener Ausdruck für die Zusammenkunft der Zimmerer, zu deren fröhlichem Teil viel gemeinsamer Gesang gehörte. Die Gesellen klatschten gerne zu ihren Liedern. Häufig setzten sich dabei je zwei gegenüber und hauten sich gegenseitig nach Kräften auf Handflächen und Schenkel. |
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
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