Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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BezeichnungErklärung
UmfrageErkundigung des Obermeisters bzw. Örtengesellen nach strafbaren Handlungen oder Klagen im Verlauf von Morgensprachen oder Auflagen. Strafbares wurde im Gesellenbuch festgehalten oder aber sofort abgetrunken, falls der Sünder anwesend war.
Umläuferspeziell bei den Kupferschmiedegesellen neben dem Willkomm gereichtes zweites Begrüssungsgefäss, das anschliessend, nachdem der Neuankömmling den Willkomm geleert hatte, die Runde machte. Auch den Umläufer reichte man zuerst dem fremden Gesellen, unter anderem mit dem Hinweis, er solle Macht haben, drei ehrliche Jungfrauen daraus zu verschenken, die am Tisch versammelt wären. Der Fremde musste dann zumindest jenen als Jungfer titulieren, der ihm den Umläufer gereicht hat, sowie zwei weitere Gesellen, die als nächste trinken durften.
Umschau haltenfrühere Bezeichnung für Arbeitssuche. Noch weit in das vergangene Jahrhundert hinein sagte kein Handwerksgeselle, er suche Arbeit, sondern er "hielt Umschau". Entweder besorgte das Umschauen der Örtengeselle, oder der Arbeitssuchende machte sich innerhalb der Stadt selbst auf den Weg, wobei er sich dann dafür oft mit dem Zeichen rüstete.
Unehrlich seinein sogenanntes unehrliches Gewerbe ausüben. Wer nicht spätestens beim Aufdingen seine eheliche und ehrliche Geburt mittels eines Echtheitsbriefes nachweisen konnte, hatte kaum eine Chance, einen ehrlichen Beruf zu erlernen. Als unehrlich, das heisst nicht ehrenswert, galten beispielsweise Angehörige folgender Berufe: Spielleute, Weber, Schäfer, Scharfrichter, Abdecker, Büttel, Bach- und Gassenkehrer, Feldhüter, Totengräber und Nachtwächter. Darüber hinaus galt es als unehrlich, etwa mit einem Scharfrichter oder Abdecker an einem Tisch zu sitzen. Obwohl schon 1731 durch einen "Reichsabschied" alle Berufe (ausgenommen der des Abdeckers) als ehrlich erklärt wurden, gehörte es doch noch lange zum Ritual des Aufdingens, die Unehrlichkeit auszuschliessen.
Unschenk machen lassenForderung von Meistern eines geschenkten Handwerks (s. Geschenk erhalten) gegenüber einem Gesellen, der ebenfalls Meister werden wollte. Diese hatte sich zuvor "als Schenkgesell Unschenk machen (zu) lassen". Das bedeutete, in der Gesellenrunde vorstellig zu werden und sein Anliegen vorzutragen, vor allem aber einen bestimmten Geldbetrag zu überreichen.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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