Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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9 ausgewählte Einträge:

BezeichnungErklärung
Taufenbesonders bei den Schiffern und Tuchmachern, zum Teil auch bei den Buchbindern übliche Bezeichnung für das Schleifen. Sie verrät bereits, dass hierbei Flüssigkeiten eine wesentliche Rolle spielten. Die Gesellen schütteten dem Täufling eiskaltes Wasser über den Kopf, und zum versöhnlichen Abschluss dann auch ein wenig Wein.
Unter den Linzer Schiffern betitelte man übrigens den noch nicht getauften Gesellen als Stinker.
TischordnungVerhaltensvorschrift bei Tisch anlässlich besonderer Zusammenkünfte. Es war verboten, mit Würfeln herumzuwerfen, die Zinnteller abzuschaben und zu durchstechen, Messer und Gabeln zu stehlen, sich in die Haarlocken des Nachbarn zu schneuzen, auf den Tisch zu übergeben, den Wirt zu misshandeln oder jemand zu erstechen.
Tischzeichenein Schild mit eingravierter Benennung des Gewerks, plastisch dargestelltem Handwerkszeug oder auch mit einer Szene aus der Arbeit des jeweiligen Handwerks. Es hing entweder über dem Eingang zur Herberge oder über einem Herbergstisch und kennzeichnete so den Anlaufpunkt des Wandergesellen. Um das Tischzeichen (Stubenzeichen) jederzeit erneuern zu können, wurde in manchen Zünften Schildergeld erhoben; selbst Strafen konnten diesem Zweck dienen (s. Strafen an das Handwerksschild, Ladestock).
Totenschauin vielen Städten von dem Sargschreiner wahrgenommene Aufgabe. Er hatte sich vor der Beerdigung zu vergewissern, ob der Verstorbene auch wirklich tot ist. Vor allem hatte er zu diesem Zweck den Bauch der Leiche zu befühlen und festzustellen, ob er tatsächlich kalt ist. Das galt als untrügerisches Zeichen für das unwiederbringliche Leben.
Tramelhengstweniger ehrenvolle Bezeichnung für einen jungvermählten Kupferschmied. Unter den Gesellen dieses Gewerkes war es üblich, das Werden des Tramelhengstes zu feiern, das heisst an der Hochzeitsfeier des Berufskollegen teilzunehmen.
Trinkordnungspezifische Vorschrift für das gesellige Trinken. Nahezu jedes Handwerk hatte eine Trinkordnung, in der zum Beispiel geboten war, ob ein Trinkgefäss mit der linken oder der rechten Hand, mit Tuch oder ohne, barhäuptig oder mit Kopfbedeckung anzufassen ist, ob zuerst der Deckel zu heben und dann der Krug aufzunehmen ist oder umgekehrt, wann sich die Runde zum Trunk zu erheben hat usw. Allgemeiner Natur war die Vorschrift, dass niemand von seinem Getränk mehr vergiessen durfte, als er mit der Hand oder dem Fuss verdecken konnte. Diese Regel gehört zu den ältesten überhaupt; sie findet sich schon 1235 in der Bruderschaftsordnung der Bäcker Rigas. Streng verboten war es,den Finger in das Trinkgefäss zu stecken (weil das Not heraufbeschwört) oder ein noch nicht geleertes Gefäss nachzufüllen (weil das dem Trinkenden die Gicht bringt).
TrinkstrafenStrafe für Verstösse gegen die Trinkordnung, entweder in Form eines Geldbetrages an die Strafbüchse oder unmittelbar zum Verzehr. Anno 1331 hiess es bei der Berlin-Cöllner Woll- und Leinewebern: "...wenn einer von ihnen so viel in einer Schenke trinkt, dass er das Getrunkene ausbricht, so gibt er ein kleines Viertel Bier, ein sogenanntes Trageviertel." In der Ordnung der Schuhmacher Osnabrücks von 1565 hiess es: "So ock jemantz sein beer, dat em tho drincken tho kompt, oder eines andern uth kannen oder krösen voegethen (vergiessen - D. N.) worde, ...schal syne Poene (Strafe - D. N.) syn tho geldern 2 kanne beeres."
Trommelnbei seinem Meister einen Vorschuss erbitten.
Trudelnbei den Zimmerleuten übliche, besonders unangenehme Art des Strafens. Auf einen genügend grossen Tisch legte man ein etwa einen Meter langes Achtkantholz oder ein mit tiefen Rillen versehenes Stammstück, packte den zu Trudelnden quer auf das Holz und zog ihn an Armen und Beinen hin und her. Bei verschärfter Tortur wurde mit "Auflage" getrudelt. Dabei legte sich noch ein Geselle auf den Delinquenten. Mit Gesang begleiteten die Umstehenden den Vorgang.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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