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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Haushaltsbewirtschaftung, flexibel Weiterleitung Siehe Mittelbewirtschaftung, flexibel. Haushaltseinnahmen SFM Im Haushaltsplan veranschlagte und bewirtschaftete Einnahmen. Haushaltsentwurf SFM Entwurf des Haushaltsgesetzes (inkl. Haushaltsplanentwurf). Haushaltsführung SFM §§ 34 - 69 LHO Ausführung des Haushaltsplans. Bei der Ausführung des Haushaltsplans sind Einnahmenrechtzeitig und vollständig zu erheben. Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Haushaltsführung, vorläufig KFM § 82 Abs. 1 GO Ist bis zum Schluss eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, liegt ein Fall der vorläufigen Haushaltsführung vor. Befindet sich eine Kommune in der vorläufigen Haushaltsführung, darf sie nur noch pflichtige Aufwendungen / Auszahlungen tätigen, Kredite umschulden oder Realsteuern nach den Hebesätzen des Vorjahres erheben. Haushaltsführung, vorläufig SFM Art. 82 LV, § 18 Abs. 3 LHO, § 45 Abs. 1 LHO Ist bis zum Schluss eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, liegt ein Fall der vorläufigen Haushaltsführung vor. Befindet sich das Land in der vorläufigen Haushaltsführung, darf sie nur noch pflichtige Ausgaben tätigen, Kredite umschulden oder Realsteuern nach den Hebesätzen des Vorjahres erheben. Haushaltsführungsrundschreiben SFM § 5 Abs. 1 LHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften des FM zur Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplans durch das Haushaltsgesetz (§ 1 LHO). Haushaltsgesetz SFM Art. 81 Nr. 3 LV, § 1 LHO Durch das Haushaltsgesetz wird der Haushaltsplan festgestellt. Das Haushaltsgesetz darf nur Vorschriften enthalten, die sich auf die Einnahmenund Ausgaben des Landes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird. Haushaltsgesetz NRW Gesetze Jedes Jahr neu. Googlen! Haushaltsgliederung Grundbegriffe Haushaltsgrundsatz Weiterleitung Siehe Haushaltsgrundsätze, allgemein. Haushaltsgrundsätze Weiterleitung Siehe Haushaltsgrundsätze, allgemein. Haushaltsgrundsätze, allgemein KFM § 75 GO Zu den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen gehören u.a. die Wirtschaftlichkeit, die Sparsamkeit, die Effizienz sowie der Haushaltsausgleich. Haushaltsjahr KFM § 78 Abs. 4 GO Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Haushaltsjahr SFM § 4 LHO Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Dieser Begriff gilt für die Gegenwart und weist in die Zukunft. Auf die Vergangenheit bezogen spricht man vom Rechnungsjahr. Haushaltsjahre Weiterleitung Siehe Haushaltsjahr. Haushaltsklarheit SFM Haushaltsgrundsatz, nach dem Ansätze im Haushaltsplan durchsichtig und übersichtlich nach einem einheitlichen System zu gliedern sind. Haushaltskonsolidierung KFM § 76 Abs. 2 GO Erreichung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde i.d.R. durch die Verbesserung des Jahresergebnisses. Der Haushalt gilt als konsolidiert, wenn er ausgeglichen ist. Haushaltskonsolidierung SFM Vorrangiges finanz- und haushaltspolitisches Ziel, um für Landesregierung und Landtag mehr ausgabewirksamen Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Der Haushaltskonsolidierung dienen alle Maßnahmen planerischer, ausführender und kontrollierender Art, die helfen, die jährliche Nettokreditaufnahme zu reduzieren und als Folge davon die Zinslastquote zu senken. Haushaltskreislauf SFM Verfahren, das von der Haushaltsaufstellung und gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplans über dessen Ausführung durch die Verwaltung, die Rechnungslegung, die Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof bis zur Entlastung der Regierung durch das Parlament reicht. Haushaltsmittel SFM Sammelbegriff für Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und andere Stellen als Planstellen. Haushaltsmittel Weiterleitung Siehe Finanzmittel. Haushaltsplan KFM § 79 GO, § 1 GemHVO Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan unterteilt sich in Teilpläne. Siehe Teilplan. Haushaltsplan SFM § 2 LHO Der Haushaltsplan dient der Feststellung der Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Haushaltsplan, bezirksbezogen KFM Der bezirksbezogene Haushaltsplan unterteilt den Haushaltsplan und seine Ansätze auf die verschiedenen Stadtbezirke auf. Haushaltsplanentwurf SFM Haushaltsplanung KFM Haushaltspläne Weiterleitung Siehe Haushaltsplan. Haushaltspositionen KFM Erträge, Aufwendungen sowie Einzahlungen, Auszahlungen stellen Haushaltspositionen dar. Haushaltsquerschitt SFM § 14 Abs. 1 Nr. 1 c) LHO Im Haushaltsquerschnitt sind die Einnahmenund Ausgaben zusammengefasst nach Arten und nach Aufgabengebiet dargestellt. Der Haushaltsquerschnitt ist Anlage zum Haushaltsplan. Haushaltsrechnung SFM §§ 80 ff. LHO Jahresrechnung über den Vollzug des Haushaltsplans. Haushaltsreste SFM Einnahmereste und Ausgabereste. Haushaltssanierungsplan KFM § 76 Abs. 2 S. 4 GO i.V.m. Stärkungspaktgesetz Der Haushaltssanierungsplan ist ein individuelles Sanierungskonzept im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 4 GO NRW zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz). Haushaltssatzung KFM § 78 GO Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung. Sie ist die Form, in der der Kommunale Haushaltsplan vom Rat beschlossen wird (Ergebnisplan, Finanzplan). Sie enthält darüber auch Festsetzungen über die Höhe Kreditermächtigung, der Verpflichtungsermächtigung, der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, der Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung, der Steuersätze (z.B. für Gewerbe- oder Grundsteuer) sowie die Angabe des Haushaltsjahres, zu dem der Haushaltsausgleich voraussichtlich erreicht wird. Das Muster einer Haushaltssatzung ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Haushaltssatzung Haushaltssicherung Weiterleitung Siehe Haushaltssicherungskonzept. Haushaltssicherungskonzept KFM § 76 GO, § 5 GemHVO Dient der Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entsteht bei Verringerungen der allgemeinen Rücklage. Im Haushaltssicherungskonzept ist der nächstmögliche Zeitpunkt des Haushaltsausgleiches zu benennen. Haushaltssperren Weiterleitung Siehe Sperren, haushaltswirtschaftlich. Haushaltsstellen SFM Numerische Bezeichnung für die Gliederung des Haushaltsplans, die sich aus der Einzelplan-, Kapitel- und Titelnummer zusammensetzt. (z.B. 14 010 111 01: Einzelplan 14, Kapitel 14 010, Titel 111 01) Haushaltssystematik SFM §§ 13, 14 LHO Regeln über den Aufbau, die Form und die Gliederung des Haushaltsplans, festgelegt im Gruppierungs- und Funktionenplan. Haushaltstechnik SFM § 27 LHO Regeln über die formale Gestaltung der Voranschläge und Unterlagen für die Finanzplanung sowie des Haushaltsplanentwurfes und der Finanzplanung nach einheitlichen Grundsätzen in Ergänzung der Bestimmungen der LHO, der VV zur LHO und zur Haushaltssystematik (VV-HS). Haushaltsvermerke SFM Durch die LHO zugelassene Ausnahmen von den klassischen Haushaltsgrundsätzen durch vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene verbindliche Regelungen für die Bewirtschaftung des Haushaltsplans. Haushaltsvermerke werden förmlich bei der betreffenden Zweckbestimmung des Titels oder unter der übergeordneten Zweckbestimmung der Titelgruppe ausgebracht. (z.B. Sperrvermerk, Wegfallvermerk, Umwandlungsvermerk, Übertragbarkeitsvermerk, Deckungsvermerk, Verstärkungsvermerk sowie Zweckbindungsvermerke) Haushaltsvorgriff Weiterleitung Siehe Vorgriff. Haushaltswahrheit SFM Haushaltsgrundsatz, nach dem die im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmenund voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen sind. Haushaltswesen Grundbegriffe Haushaltswesen, nicht-normiert Grundbegriffe Haushaltswesen, normiert Grundbegriffe Haushaltswirtschaftliche Sperren Weiterleitung Siehe Sperren, haushaltswirtschaftlich. Haushaltsübersicht SFM § 13 Abs. 4 Nr. 1 LHO Die Haushaltsübersicht enthält eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne. Sie ist Bestandteil des Gesamtplans. Haushaltsüberwachung KFM Haushaltsüberwachung SFM Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben SFM § 34 Abs. 2 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von geleisteten Ausgaben Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits geleisteten Ausgaben bzw. das noch verfügbare Ausgabevolumen möglich. Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen SFM § 34 Abs. 1 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von erhaltenen Einnahmen. Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits erhaltene Einnahme bzw. noch ausstehende Einnahmenmöglich. Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen SFM § 34 Abs. 3 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen. Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits in Anspruch genommenen VE bzw. die noch verfügbaren VE möglich. Haushaltsüberwachungslisten SFM § 34 LHO Technische Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen. Es gibt die Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben, die Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen und die Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen. Herstellkosten Weiterleitung Siehe Herstellungskosten. Herstellungsaufwand Weiterleitung Siehe Herstellungsaufwendungen. Herstellungsaufwendungen ExReWe Herstellungskosten ExReWe § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. Herstellungskosten KFM § 33 Abs. 3 S. 1 GemHVO Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. HFA Abkürzungen Haushalts- und Finanzausschuss. HGB Abkürzungen Handelsgesetzbuch. HHG Abkürzungen Haushaltsgesetz NRW. Hilfsstoffe Grundbegriffe Nebenbestandteile des Produktes (Schrauben, Nägel, Leim). Sie sind mengen- und wertmäßig unbedeutend. HK Abkürzungen Herstellungskosten. HKR Abkürzungen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Siehe HKR-Verfahren. HKR-TV Weiterleitung Siehe HKR-Verfahren. HKR-Verfahren SFM Das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes. Hierbei handelt es sich um ein ressortübergreifendes Verfahren für die Bewirtschaftung der gesamten Haushaltsmittel des Landes. Horizontaler Finanzausgleich Weiterleitung Siehe Finanzausgleich, horizontal. HSK Weiterleitung Siehe Haushaltssicherungskonzept. HSP Weiterleitung Siehe Haushaltssanierungsplan. HÜL Abkürzungen Haushaltsüberwachungslisten. HÜL-A Abkürzungen Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben. HÜL-E Abkürzungen Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen. HÜL-VE Abkürzungen Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen. Höchstwertprinzip ExReWe Ist zum Bilanzstichtag klar, dass der Wertansatz für die Verbindlichkeiten zu niedrig ist, muss dieser nach oben korrigiert werden. Das Höchstwertprinzip gilt für die Passiva. Gegenteil: Niederstwertprinzip. IKR Abkürzungen Industriekontenrahmen. IMK Abkürzungen Innenministerkonferenz. Immaterielle Vermögensgegenstände ExReWe Gehören dem Anlagevermögen an (z.B. Lizenzen oder Patente). Immaterieller Vermögensgegenstand Weiterleitung Siehe Immaterielle Vermögensgegenstände. Imparitätsprinzip ExReWe Inanspruchnahme KFM Verwendung von vorhandenen Finanzmitteln. Industriekontenrahmen ExReWe Informationsfunktion ExReWe Infrastrukturquote Kennzahlen Infrastrukturvermögen * 100 / Bilanzsumme Infrastrukturvermögen KFM § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO Einrichtungen, die zum volkswirtschaftlichen Kapitalstock gerechnet werden können (z.B. Grund und Boden, Brücken und Tunnel, Gleisanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen). Inhaberaktie ExReWe Innenministerkonferenz SFM Innenverpflichtung ExReWe Input Grundbegriffe Einsatz von Produktionsfaktoren zur Erreichung eines Outputs im Wege eines Produktionsprozesses. Siehe Produktionsfaktoren. Inputorientierung KFM Bei der Inputorientierung stehen die benötigten Finanzmittel im Mittelpunkt. (Beispiel: Für die Pflanzung von Bäumen stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Bis zum Jahresende wurden davon 80.000 Euro in Anspruch genommen). Im Wege des NKF rückt zusehends die Outputorientierung in den Fokus der Betrachtungen. Inputs Weiterleitung Siehe Input. Insolvenz ExReWe Instandhaltung Grundbegriffe Die Inbetriebhaltung von Anlagevermögen. Instandhaltung, unterlassene ExReWe Instandhaltungen Weiterleitung Siehe Instandhaltung. Instandhaltungen, unterlassen Grundbegriffe Nicht vorgenommene Inbetriebhaltung von Anlagevermögen. Instandhaltungsaufwand Weiterleitung Siehe Instandhaltungsaufwendungen. Instandhaltungsaufwendungen Grundbegriffe Diejenigen Aufwendungen, die mit der Inbetriebhaltung von Anlagevermögen verbunden sind (z.B. Fassadensanierung zur Werterhaltung eines Gebäudes). Instandhaltungsrückstellungen Weiterleitung § 36 Abs. 3 GemHVO Rückstellungen, die zum Zwecke der Wartung / Instandhaltung des Anlagevermögens gebildet wurden. Institutionelle Förderung Weiterleitung A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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