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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Herstellungskosten ExReWe § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. Herstellungskosten KFM § 33 Abs. 3 S. 1 GemHVO Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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