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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: << 1001 1101 1201 1301 1401 1501 1601 1701 1801 1901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Institutionelles Prinzip Weiterleitung Siehe Ressortprinzip. Intergenerative Gerechtigkeit Weiterleitung Siehe Gerechtigkeit, intergenerativ. Interimskonto ExReWe Interne Leistungsbeziehungen Weiterleitung Siehe Leistungsverrechnung, intern. Interne Leistungsverrechnungen Weiterleitung Siehe Leistungsverrechnung, intern. Internes Rechnungswesen Weiterleitung Siehe "Rechnungswesen, intern". Inventar ExReWe § 240 Abs. 2 HGB Verzeichnis über die Vermögens- und Schuldenwerte, das aus der Inventur hervor geht. Inventar KFM § 28 Abs. 1 S. 2 GemHVO Verzeichnis über die Vermögens- und Schuldenwerte, das aus der Inventur hervor geht. Inventarisierung Weiterleitung Siehe Inventur. Inventur ExReWe § 240 Abs. 1 HGB Bestandsaufnahme der Vermögens- und Schuldenwerte. Inventur KFM § 28 Abs. 1 S. 1 GemHVO Bestandsaufnahme der Vermögens- und Schuldenwerte. Inventur (i.e.S.) ExReWe Inventur (i.w.S.) ExReWe Inventur, (Beleg-) Weiterleitung Siehe Beleginventur. Inventur, (Buch-) Weiterleitung Siehe Buchinventur. Inventur, (Stichtags-) Weiterleitung Siehe Stichtagsinventur. Inventur, buchmäßig ExReWe Inventur, körperlich Grundbegriffe Die vorhandenen Vermögensgegenstände werden durch Zählen, Messen, Wiegen ermittelt. Inventur, permanent ExReWe Inventur, zeitnah ExReWe Inventurmethoden ExReWe Inventursysteme ExReWe Inventurverfahren ExReWe Investition Grundbegriffe Geschäftsvorfall, der eine Mehrung oder Minderung des Anlagevermögens bewirkt. Alle Geschäftsvorfälle, die keine Veränderung des Anlagevermögens bewirken, dienen dem Konsum. Investitionen Weiterleitung Siehe Investition. Investitionsdarlehen ExReWe Investitionsquote Kennzahlen Bruttoinvestitionen * 100 / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf Anlagevermögen) Investitionsquote SFM Prozentualer Anteil der Ausgaben für Baumaßnahmen sowie für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen an den GesamtAusgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge. Investitionstätigkeit KFM Geschäftsvorfall, der eine Erhöhung des Anlagevermögens bewirkt. Gegenteil: Laufende Verwaltungstätigkeit. investiv Weiterleitung Siehe Investition. Inzahlungnahme ExReWe IST SFM Das IST bezeichnet das tatsächliche eingetretene Rechnungsergebnis. (z.B.: Im Jahr XY wurden 100.253,40 Euro Erträge aus Strafzetteln erwirtschaftet (IST!). Im Haushaltsplan wurde ein Ansatz in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt (SOLL!)). Siehe auch SOLL. Ist-Ausgaben SFM Nach der Ordnung des Haushaltsplans gebuchte Ausgaben. Ist-Einnahmen SFM Nach der Ordnung des Haushaltsplans gebuchte Einnahmen. Jahr, (Geschäfts-) Weiterleitung Siehe Geschäftsjahr. Jahr, (Haushalts-) Weiterleitung Siehe Haushaltsjahr. Jahr, (Rechnungs-) Weiterleitung Siehe Rechnungsjahr. Jahr, (Wirtschafts-) Weiterleitung Siehe Wirtschaftsjahr. Jahresabschluss Grundbegriffe Am Schluss eines Haushaltsjahres werden die Bücher abgeschlossen. Wesentliche Bestandteile des Jahresabschlusses sind das Zwei-Komponenten- bzw. das Drei-Komponenten-System in Form der tatsächlich eingetretenen Veränderungen des Reinvermögens und der liquiden Mitteln. Jahresabschluss, Anhang KFM § 44 Abs. 1 GemHVO Im Anhang des Jahresabschlusses sind zusätzlich zu den Bilanzposten die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Jahreserfolg ExReWe Der Erfolg des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Erfolg. Jahresergebnis Weiterleitung Das Ergebnis des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Ergebnis. Jahresergebnis, negativ Kennzahlen Gesamterträge - Gesamtaufwendungen < 0 Jahresfehlbetrag ExReWe § 266 Abs. 3 A V. HGB Der Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Aufwendungen die tatsächlich eingegangenen Erträge übersteigen. Jahresfehlbetrag KFM § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO Der Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Aufwendungen die tatsächlich eingegangenen Erträge übersteigen. Jahresfehlbetrag, kassenmäßig SFM § 25 LHO Der kassenmäßige Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein kassemäßiger Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Ausgaben die tatsächlich eingegangenen Einnahmenübersteigen. Jahresfehlbetrag, rechnungsmäßig SFM Der rechnungsmäßiger Fehlbetrag des gesamten Haushaltsjahres. Ein rechnungsmäßiger Fehlbetrag liegt vor, wenn die tatsächlich geleisteten Ausgaben die tatsächlich eingegangenen Einnahmenunter Berücksichtigung der gebildeten Einnahme- und Ausgabereste (§ 45 Abs. 2 LHO) übersteigen. Jahresfehlbeträge Weiterleitung Siehe Jahresfehlbetrag. Jahresgewinn ExReWe Der Gewinn des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Gewinn. Jahresrechnung Weiterleitung Siehe Jahresabschluss. Jahresverlust ExReWe Der Verlust des gesamten Geschäftsjahres. Siehe Verlust. Jahresverluste Weiterleitung Siehe Jahresverlust. Jahresüberschuss ExReWe § 266 Abs. 3 A V. HGB Der Überschuss des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Überschuss. Jahresüberschuss KFM § 41 Abs. 4 Nr. 1.4 GemHVO Der Überschuss des gesamten Haushaltsjahres. Siehe Überschuss. Jahresüberschüsse Weiterleitung Siehe Jahresüberschuss. JFB Abkürzungen Jahresfehlbetrag. Journal Weiterleitung Siehe Grundbuch. JÜ Abkürzungen Jahresüberschuss. JÜS Abkürzungen Jahresüberschuss. Jährlichkeitsprinzip ExReWe K Abkürzungen Kosten. KAG Abkürzungen Kommunalabgabengesetz NRW. Kalkulatorische Erfolgsrechnung Weiterleitung Siehe Erfolgsrechnung, kalkulatorisch. Kalkulatorische Kosten Weiterleitung Siehe Kosten, kalkulatorisch. Kalkulatorische Leistung Weiterleitung Siehe Leistung, kalkulatorisch. Kameralistik Grundbegriffe Die Kameralistik stellt das "Alte Kommunale Finanzmanagement" dar. Der Ansatz beruht im Wesentlichen auf dem Geldverbrauchskonzept. Es wurde durch das "Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)" ersetzt, da es für die Anforderungen einer modernen Verwaltung nicht mehr zweckmäßig war. Kameralistik, erweitert SFM Verbindung einer Kosten- und Leistungsrechnung mit dem System der Kameralistik. Kapital ExReWe Kapital, (Grund-) Weiterleitung Siehe Grundkapital. Kapital, (Stamm-) Weiterleitung Siehe Stammkapital. Kapital, eingefordert ExReWe Kapital, gezeichnet ExReWe Kapitalerhaltung ExReWe Kapitalflussrechnung ExReWe Kapitalrücklage ExReWe Kapitel SFM Vertikale Untergliederung des Einzelplans nach organisatorischen Kriterien. Die weitere Untergliederung des Kapitels führt zu Titelgruppen und Titeln. Kasse ExReWe § 266 Abs. 2 B IV HGB Bestandteil des Umlaufvermögens. Kasse bezeichnet das vorhandene Bargeld. Kasse KFM § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO Bestandteil des Umlaufvermögens. Kasse bezeichnet das vorhandene Bargeld. Kasse KFM Organisationseinheit der Verwaltung, die Einzahlungen animmt und Auszahlungen leistet, Buchungen vornimmt und Rechnung legt sowie Wertgegenstände annimmt, verwaltet, ausliefert und nachweist. Kasse SFM Organisationseinheit der Verwaltung, die Einnahmenanimmt und Ausgaben leistet, Buchungen vornimmt und Rechnung legt sowie Wertgegenstände annimmt, verwaltet, ausliefert und nachweist. Kassenbuch ExReWe Kassenmäßiger Abschluss Weiterleitung Siehe Abschluss, kassenmäßig. Kassenverstärkungskredite SFM § 18 Abs. 2 Nr. 2 LHO Durch das Haushaltsgesetz erlaubt und der Höhe nach begrenzte kurzfristige Kredite vom Kreditmarkt zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft. Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten wird durch das Haushaltsgesetz erteilt. Kassenwirksamkeitsprinzip Grundbegriffe § 11 Abs. 3 GemHVO Einzahlungen und Auszahlungen sind in dem Geschäftsjahr zu veranschlagen, zu buchen und zu bewirtschaften, in dem sie zu- oder abfließen. Entscheidend ist die Veränderung der liquiden Mittel. Kaufmann ExReWe Kaufmännische Buchführung Weiterleitung Siehe Buchführung, doppelt. Kennzahlen KFM Durch Kennzahlen lässt sich der Grad der Erreichung von gesetzten Zielen bestimmen. Dieser Grad lässt sich nur bestimmen, wenn die Ziele messbar sind (z.B.: Ziel: 100 Bäume pflanzen, Kennzahl: 80 Bäume gepflanzt, Zielerreichungsgrad: 80%). Siehe Ziel und siehe smart. KFM Abkürzungen Kommunales Finanzmanagement. Kirchensteuer ExReWe Teil des Bruttogehaltes, den der Arbeitnehmer einbehält und an das Finanzamt weiterleitet. KLR Abkürzungen Kosten- und Leistungsrechnung. KM Abkürzungen Kontraktmanagement. Kommanditgesellschaft ExReWe Kommanditist ExReWe Kommunalabgabengesetz NRW Gesetze Kommunaler Finanzausgleich SFM Im Kommunalen Finanzausgleich erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Erfüllung ihrer Aufgaben allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen. Komplementär ExReWe Konnexität Weiterleitung Siehe Konnexitätsprinzip. Konnexitätsprinzip Grundbegriffe Konsolidierung Weiterleitung Siehe Haushaltskonsolidierung. Konsolidierungskreis Grundbegriffe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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