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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Kameralistik Grundbegriffe Die Kameralistik stellt das "Alte Kommunale Finanzmanagement" dar. Der Ansatz beruht im Wesentlichen auf dem Geldverbrauchskonzept. Es wurde durch das "Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)" ersetzt, da es für die Anforderungen einer modernen Verwaltung nicht mehr zweckmäßig war. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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