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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Einlage ExReWe Einlage, (Geld-) Weiterleitung Siehe Geldeinlage. Einlage, (Privat-) Weiterleitung Siehe Privateinlage. Einlage, (Sach-) Weiterleitung Siehe Sacheinlage. Einlage, ausstehend ExReWe Einnahmeabsetzungen SFM § 35 Abs. 1 S. 2 LHO Buchung einer Ausgabe auf einem Einnahme-Titel. Absetzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sich die Absetzung zwangsläufig aus einer Nettoveranschlagung im Haushaltsplan ergibt (Haushaltsvermerk - z.B. Zuviel erhobene Einnahmendürfen von den Einnahmenabgesetzt werden). Absetzungen stellen Ausnahmen vom Bruttonachweis gem. § 35 Abs. 1 S. 1 LHO dar. Einnahmeabsetzungen und Ausgabeabsetzungen werden auch als Rotabsetzungen bezeichnet. Einnahmen Grundbegriffe Erhöhung des Geldvermögenss. Einnahmen, zweckgebunden SFM § 8 S. 2 LHO Einnahmen, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dienen. Sie stellen eine Ausnahme vom Grundsatz des Gesamtdeckung gem. § 8 LHO dar. Einnahmen, öffentlich-rechtlich SFM Öffentlich-rechtliche Einnahmen sind Abgaben, Umlagen, Erstattungen sowie Sonstige Einnahmen öffentlich-rechtlicher Natur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung SFM Einnahmereste SFM § 45 Abs. 2 LHO analog Bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht eingenommene Beträge, mit deren Eingang im folgenden Haushaltsjahr verbindlich gerechnet werden kann. Einnahmereste können nur übertragen werden, sofern die Einnahme nicht erneut veranschlagt wurde. Einstandspreis ExReWe Einwandfreie Forderungen Weiterleitung Siehe Forderungen, einwandfrei. Einwilligung Grundbegriffe Zustimmung, die vor Inkrafttreten einer Maßnahmen einzuholen ist. Im Gegensatz zur Genehmigung erfolgt eine VORHERIGE Zustimmung. Einzahlungen Grundbegriffe Zufluss von Liquiden Mitteln. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 15 - 19 GemHVO Einzahlung, die der Investition dient. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 1 - 8 GemHVO Einzahlung, die dem Konsum dient. Einzahlungen, außerordentlich KFM Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Einzahlungen. Einzahlungen, zweckgebunden KFM § 22 Abs. 3 i.V.m. § 20 GemHVO Einzahlungen, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dienen. Sie stellen eine Ausnahme vom Grundsatz des Gesamtdeckung gem. § 20 GemHVO dar. Einzahlungsfinanzposition Weiterleitung Siehe Einzahlungskonto. Einzahlungskonten Weiterleitung Siehe Einzahlungskonto. Einzahlungskonto Grundbegriffe Finanzrechnungskonto, auf dem Einzahlungen erfasst werden. Einzelbewertungen ExReWe Einzelkosten Grundbegriffe Kosten, die sich dem Kostenträger direkt zuordnen lassen (siehe auch Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten). Einzelplan SFM Kameralistische Unterteilung des Haushaltsplans. Siehe Teilplan. Einzelpläne Weiterleitung Siehe Einzelplan. Einzelunternehmen ExReWe Einzelveranschlagung KFM Alle im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, die einzeln nach ihrem Zweck getrennt sind, sind separat auszuweisen. Der Grundsatz der Einzelveranschlagung gilt auch für Erträge / Einzahlungen. Diese sind nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen. Einzelveranschlagung SFM § 17 Abs. 1 LHO Alle Einnahmenwerden nach ihrem Entstehungsgrund, die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach ihren Zwecken getrennt (einzeln) veranschlagt und erläutert. Einzelwertberichtigung Grundbegriffe Korrektur von Beständen in der Bilanz nach dem Niederstwertprinzip. Bei der Einzelwertberichtigung erfolgt eine Einzelfallbetrachtung. Einzelwertberichtigungen ExReWe EK Abkürzungen Abkürzung für Eigenkapital oder Einzelkosten. Empfänger von Zuwendungen Weiterleitung Siehe Zuwendungsempfänger. Endbestand ExReWe Entgelte KFM Die kommunalen Entgelte unterteilen sich in die privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Entgelte. Entgelte, privatrechtlich KFM Vergütung als Gegenleistung für geleistete Arbeit. Entgelte, öffentlich-rechtlich KFM Vergütung im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Entlastung SFM Art. 86 LV, § 114 LHO Politische Willenserklärung des Landtags, mit der die Landesregierung von der Verantwortung für den Haushaltsvollzug befreit wird. Entnahme, (Geld-) Weiterleitung Siehe Geldentnahme. Entnahme, (Nutzungs-) Weiterleitung Siehe Nutzungsentnahme. Entnahme, (Privat-) Weiterleitung Siehe Privatentnahme. Entnahme, (Sach-) Weiterleitung Siehe Sachentnahme. Entnahmen ExReWe Entscheidungen, dringlich Weiterleitung Siehe Dringlichkeitsentscheidung. EPOS Abkürzungen EPOS.NRW. EPOS.NRW SFM Siehe Weitere Informationen. Einführung von Produkthaushalten zur outputorientierten Steuerung - Neues Rechnungswesen. Durch EPOS.NRW sollen betriebswirtschaftliche Elemente in den Landeshaushalt implementiert werden. Wesentliche Elemente sind die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Abschaffung der Kameralistik. Erfolg ExReWe Der Unternehmenserfolg ist abhängig von den Erträgen und Aufwendungen einer Geschäftsjahres. Siehe Gewinn- und Verlustrechnung. Erfolgsausgabe ExReWe Erfolgsauszahlung ExReWe Erfolgsbuchungen ExReWe Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. Erfolgsermittlung ExReWe Erfolgsermittlung, periodengerecht ExReWe Erfolgsermittlung, Reinvermögensvergleich ExReWe Erfolgskonten Weiterleitung Siehe Erfolgskonto. Erfolgskonto ExReWe T-Konto, auf dem die Aufwendungen und Erträge geführt werden. Erfolgsneutraler Buchungssatz Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgsneutral. Erfolgsrechnung Weiterleitung Siehe Gewinn- und Verlustrechnung. Erfolgsrechnung, kalkulatorisch ExReWe Erfolgsrechnung, pagatorisch ExReWe Erfolgsrechnungskonto ExReWe Erfolgssaldo ExReWe Erfolgsspaltungen ExReWe Erfolgsverbuchungen Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. erfolgswirksam Weiterleitung Siehe Erfolgswirksamkeit. Erfolgswirksamer Buchungssatz Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. Erfolgswirksamkeit Grundbegriffe Ein Geschäftsvorfall ist erfolgswirksam, wenn ein Erfolgskonto betroffen ist. Erfolgszahlungen ExReWe Erfüllungsbetrag ExReWe Ergebnis KFM § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO Die Summe aus ordentlichem Ergebnis und außerordentlichem Ergebnis. Es ist das Resultat der Ergebnisrechnung. Das betriebswirtschaftliche Pendant ist der Erfolg. Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit KFM § 2 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO Die Summe aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Finanzergebnis. Ergebnis, (Bilanz-) Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Ergebnis, außerordentlich KFM § 2 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO Der Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und den außerordentlichen Aufwendungen. Ergebnis, neutral ExReWe Ergebnis, ordentlich KFM § 2 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO Der Saldo aus der Summe der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Aufwendungen. Ergebniskonten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebniskonto Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisplan KFM § 2 GemHVO Der Ergebnisplan ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Er enthält eine Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der Planung. Durch den Ergebnisplan wird progonostiziert, inwiefern ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegen wird. Er ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Ergebnisplan Ergebnisplan, mittelfristig KFM Ergebnisplan, der einen mittelfristigen Planungszeitraum umfasst. Siehe Mittelfristigkeit. Ergebnisplanung KFM § 2 GemHVO Arbeitsfolge, aus der der Ergebnisplan hervorgeht. Ergebnisplanung, mittelfristig KFM Ergebnisplan, der einen mittelfristigen Planungszeitraum umfasst. Siehe Mittelfristigkeit. Ergebnisrechnung KFM § 38 GemHVO Die Ergebnisrechnung ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Sie enthält eine Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Durch die Ergebnisrechnung wird bestimmt, ob ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegt. Es ist ein Element des Jahresabschlusses im Kommunalen Finanzmanagement. Ergebnisrechnungs-Konten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungs-Konto Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungskonten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Ergebnisrechnungskonto KFM Auf den Ergebnisrechnungskonten werden im "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" die Erträge und Aufwendungen erfasst. Das Pendant der käufmännischen Buchführung ist das Erfolgskonto. Ergebnisverwendungen ExReWe Ergänzungsvorlage SFM § 32 LHO Hierbei handelt es sich um die Ergänzung der Entwürfe des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes. Eine Ergänzungsvorlage wird während der parlamentarischen Beratungen nachgereicht und wird daher in den noch zu verabschiedenden Haushalt eingearbeitet. Erhaltene Anzahlungen Weiterleitung Siehe Anzahlungen, erhaltene. Erhaltung von Kapital Weiterleitung Siehe Kapitalerhaltung. Erhaltungsaufwand Weiterleitung Siehe Erhaltungsaufwendungen. Erhaltungsaufwendungen ExReWe Erinnerungswert ExReWe ERK Abkürzungen Ergebnisrechnungskonten. Erlass KFM § 26 Abs. 3 GemHVO Der Erlass ist eine Maßnahme, mit der auf einen fälligen Anspruch verzichtet wird. Ansprüche dürfen ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche gilt für die Rückzahlung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen. Das Erlöschen des Anspruchs hat Außenwirkung. Erlass SFM § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LHO Der Erlass ist eine Maßnahme, mit der auf einen fälligen Anspruch verzichtet wird. Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur erlassen, wenn die Einbeziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte bedeuten würde. Das Gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen und für die Freigabe von Sicherheiten. Das Erlöschen des Anspruchs hat Außenwirkung. erlassen Weiterleitung Siehe Erlass. Erläuterungen SFM Erklärende Hinweise zu einzelnen Haushaltspositionen im nicht verbindlichen Teil des Haushaltsplans. Durch die Erläuterungen wird in der Regel der Bedarf an Ausgabemitteln für das Haushaltsjahr begründet. Erlösberichtigungen ExReWe Erlöse Grundbegriffe In Geld bewertete verkaufte Güter / Dienstleistungen (Produkt, Leistungen). 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