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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Ansatz Weiterleitung Siehe Haushaltsansatz. Ansatzvorschrift ExReWe Anschaffungsaufwand Weiterleitung Siehe Anschaffungsaufwendungen. Anschaffungsaufwendungen ExReWe Anschaffungskosten ExReWe § 255 Abs. 1 S. 1 HGB Auszahlungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Anschaffungskosten KFM § 33 Abs. 2 S. 1 GemHVO Auszahlungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Anschaffungskosten, fortgeführte ExReWe Anschaffungskosten, nachträgliche ExReWe Anschaffungskostenminderungen ExReWe Anschaffungsnebenkosten ExReWe Anschaffungspreis ExReWe Anschaffungspreisminderung ExReWe Anschaffungswert ExReWe Anschaffungswertprinzip ExReWe Anschlussbeiträge Weiterleitung Siehe beiträge. Anstalt des öffentlichen Rechts KFM §§ 18 - 21 LOG Eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist. Sie ist häufig eine rechtlich selbstständige juristische Person des öffentlichen Rechts. Anstalten KFM Bezeichnung für eine bestimmte Organisations- bzw. Rechtsform. Siehe Anstalt des öffentlichen Rechts. Anstalten des öffentlichen Rechts Weiterleitung Siehe Anstalt des öffentlichen Rechts. Ansätze Weiterleitung Siehe Haushaltsansatz. Anteile, eigene ExReWe Antizipationsprinzip ExReWe antizipativ Weiterleitung Siehe "Rechnungsabgrenzung, antizipativ". Antizipative Posten Weiterleitung Siehe "Rechnungsabgrenzung, antizipativ". Antizipative Rechnungsbgrenzung Weiterleitung Siehe "Rechnungsabgrenzung, antizipativ". Anzahlungen Weiterleitung Siehe Anzahlungen, erhaltene. Anzahlungen, erhaltene ExReWe Diese Art von Verbindlichkeiten entsteht, wenn vom zukünftigen Abnehmer der Dienstleistung / des Produktes eine Anzahlung geleistet wird. AO Abkürzungen Abgabenordnung NRW. apl Abkürzungen Außerplanmäßig. Siehe Außerplanmäßigkeit. ARAP Abkürzungen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Siehe Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv. Arbeitgeberanteil ExReWe Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Insbesondere von Bedeutung bei Gehaltsbuchungen. Arbeitnehmeranteil ExReWe Anteil des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung. Insbesondere von Bedeutung bei Gehaltsbuchungen. Asset Deal ExReWe Aufbewahrungsfristen ExReWe Aufgaben ExReWe Aufforderung an ein Unternehmen, bestimmte festgelegte Handlungen wahrzunehmen. Aufgaben KFM §§ 3, 4 GO Aufforderung an eine Verwaltungseinheit, bestimmte festgelegte Handlungen wahrzunehmen. Auflösung des Sonderpostens Weiterleitung Siehe Sonderposten, Auflösung. Aufnahme eines Kredits Weiterleitung Siehe Kreditaufnahme. Aufnahme von Krediten Weiterleitung Siehe Kreditaufnahme. aufschiebbar Weiterleitung Umgangssprachliche Bezeichnung für das nicht Vorliegen der zeitlichen Unabweisbarkeit. Aufschiebbarkeit Weiterleitung Umgangssprachliche Bezeichnung für das nicht Vorliegen der zeitlichen Unabweisbarkeit. Aufsicht KFM §119 GO Die Aufsicht des Landes erstreckt sich auf die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht. Aufsicht, allgemein KFM § 119 Abs. 1 GO Die allgemeine Aufsicht des Landes erstreckt sich darauf, dass die Gemeinden in Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Aufsichtsbehörde KFM § 120 GO Die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden führt der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die allgemeine Aufsicht über kreisfreie Städte und Kreise führt die Bezirksregierung. Aufstellung Weiterleitung Siehe Haushaltsaufstellung. Auftrag Weiterleitung Siehe Leistung. Aufträge Weiterleitung Siehe Leistung. Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen. Aufwand für Altersversorgung Weiterleitung Siehe Aufwendungen für Alterversorgung. Aufwand, (Anschaffungs-) Weiterleitung Siehe Anschaffungsaufwendungen. Aufwand, (Bezugs-) Weiterleitung Siehe Bezugsaufwendungen. Aufwand, (Erhaltungs-) Weiterleitung Siehe Erhaltungsaufwendungen. Aufwand, (Finanz-) Weiterleitung Siehe Finanzaufwendungen. Aufwand, (Herstellungs-) Weiterleitung Siehe Herstellungsaufwendungen. Aufwand, (Material-) Weiterleitung Siehe Materialaufwendungen. Aufwand, (Personal-) Weiterleitung Siehe Personalaufwendungen. Aufwand, (Vertriebs-) Weiterleitung Siehe Vertriebsaufwendungen. Aufwand, (Zins-) Weiterleitung Siehe Zinsaufwendungen. Aufwand, außerordentlich Weiterleitung Siehe Aufwendungen, außerordentlich. Aufwand, betrieblich Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betrieblich. Aufwand, betriebsfremd Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betriebsfremd. Aufwand, neutral Weiterleitung Siehe Aufwendungen, neutral. Aufwand, ordentlich Weiterleitung Siehe Aufwendungen, ordentlich. Aufwand, periodenfremd Weiterleitung Siehe Aufwendungen, periodenfremd. Aufwand, sonstiger betrieblicher Weiterleitung Siehe Aufwendungen, sonstige betriebliche. Aufwands- und Ertragsrechnung Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung. Aufwandsdeckungsgrad Kennzahlen (Ordentliche Erträge) * 100 / (Ordentliche Aufwendungen) Aufwandsermächtigungen KFM Ermächtigung des Ergebnisplans zur Leistung von Aufwendungen. Aufwandskonten Weiterleitung Siehe Aufwandskonto. Aufwandskonto Grundbegriffe Erfolgs- bzw. Ergebnisrechnungskonto, auf dem Aufwendungen erfasst werden. Aufwandsrechnung Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung. Aufwandsrückstellungen ExReWe Aufwandssachkonten Weiterleitung Siehe Aufwandskonto. Aufwandssachkonto Weiterleitung Siehe Aufwandskonto. Aufwendung Weiterleitung Siehe Aufwand. Aufwendungen Grundbegriffe Verringerung des Reinvermögens / periodisierte Erfolgsauszahlung Aufwendungen für Alterversorgung ExReWe Aufwand zur Bildung einer Pensionsrückstellung. Aufwendungen, (Anschaffungs-) Weiterleitung Siehe Anschaffungsaufwendungen. Aufwendungen, (Bezugs-) Weiterleitung Siehe Bezugsaufwendungen. Aufwendungen, (Erhaltungs-) Weiterleitung Siehe Erhaltungsaufwendungen. Aufwendungen, (Finanz-) Weiterleitung Siehe Finanzaufwendungen. Aufwendungen, (Herstellungs-) Weiterleitung Siehe Herstellungsaufwendungen. Aufwendungen, (Material-) Weiterleitung Siehe Materialaufwendungen. Aufwendungen, (Personal-) Weiterleitung Siehe Personalaufwendungen. Aufwendungen, (Vertriebs-) Weiterleitung Siehe Vertriebsaufwendungen. Aufwendungen, (Zins-) Weiterleitung Siehe Zinsaufwendungen. Aufwendungen, außerordentlich ExReWe § 277 Abs. 4 S. 1 HGB Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen. Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Geschäftsvorfälle. Aufwendungen, außerordentlich KFM § 2 Abs. 1 Nr. 19 GemHVO Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Geschäftsvorfälle. Aufwendungen, betrieblich ExReWe Aufwendungen, betriebsfremd ExReWe Aufwendungen, neutral ExReWe Aufwendungen, ordentlich KFM § 2 Abs. 1 Nr. 10 - 15 GemHVO Aufwendungen, periodenfremd ExReWe Aufwand, der nach dem Periodisierungsprinzip wirtschaftlich einer anderen Periode zuzuordnen ist. Periodenfremder Aufwand ist bspw. zu finden, wenn der tatsächliche Rechnungsbetrag die Höhe einer zuvor gebildeten Rückstellung übersteigt. In diesem Fall wurde die Rückstellungshöhe fehlerhaft geschätzt. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung hätte in der Periode der Rückstellungsbildung höher angesetzt werden müssen. Aufwendungen, sonstige betriebliche ExReWe Spezielles Aufwandskonto, das bspw. verwendet wird beim Verkauf von Anlagevermögen unter dem Buchwert. Der den Buchwert unterschreitende Betrag stellt einen sonstigen betrieblichen Aufwand dar. Ausführung Weiterleitung Siehe Haushaltsführung. Ausgabeabsetzungen SFM § 35 Abs. 1 S. 2 LHO Buchung einer Einnahme auf einem Ausgabe-Titel. Absetzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sich die Absetzung zwangsläufig aus einer Nettoveranschlagung im Haushaltsplan ergibt (Haushaltsvermerk - z.B. Erstattungen Dritter dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden). Absetzungen stellen Ausnahmen vom Bruttonachweis gem. § 35 Abs. 1 S. 1 LHO dar. Ausgabeabsetzungen und Einnahmeabsetzungen werden auch als Rotabsetzungen bezeichnet. Ausgabeermächtigung SFM § 3 Abs. 1 LHO Ermächtigung des kameralen Haushaltsplans zur Leistung von Ausgaben und Eingehen von Verpflichtungen (sog. Verpflichtungsermächtigung). Ausgaben Grundbegriffe Verringerung des Geldvermögenss. Ausgaben SFM In dem Haushaltsjahr, für das der Haushaltsplan festgestellt wird, fällige und damit kassenwirksam werdende Geldleistungen. Sie werden in Form von Ansätzen in den Haushaltsplan aufgenommen und haben damit die Bedeutung einer Ausgabeermächtigung für das betreffende Haushaltsjahr. Für eine allgemeine Definition des Begriffs siehe Ausgaben (Kategorie: Grundbegriffe). Ausgaben, nicht zuwendungsfähig SFM Ausgaben, zuwendungsfähig SFM A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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