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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Einnahmeabsetzungen SFM § 35 Abs. 1 S. 2 LHO Buchung einer Ausgabe auf einem Einnahme-Titel. Absetzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sich die Absetzung zwangsläufig aus einer Nettoveranschlagung im Haushaltsplan ergibt (Haushaltsvermerk - z.B. Zuviel erhobene Einnahmendürfen von den Einnahmenabgesetzt werden). Absetzungen stellen Ausnahmen vom Bruttonachweis gem. § 35 Abs. 1 S. 1 LHO dar. Einnahmeabsetzungen und Ausgabeabsetzungen werden auch als Rotabsetzungen bezeichnet. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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