Das in 21.06.1934 eingeführte und 02.01.1935 in Kraft getretene Familiennamensgesetz (Türkei). Der Name sollte ein türkisches Wort, oder aus einem Wort türkischen Ursprungs gebildet sein. Dabei standen u.a. ausländische Namen nicht zur Auswahl, nichttürkische Namensendungen waren verboten. Anders als die Kurden und DEZD's (Dersimer, Elewiten, Zazas, Dimilis) mussten andere Minderheiten ihre Namen nicht ändern. Viele taten es aber, um nicht als Angehörige einer ethnischen Minderheit aufzufallen. Kurden und DEZD's jedoch mussten ihre Namen im Sinne der Assimilationspolitik ablegen. | Qanunê Peyname (21.06.1934) [tar.] |