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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 144 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Sach- und Dienstleistungsintensität Kennzahlen (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) * 100 / Ordentliche Aufwendungen Sachanlagen Grundbegriffe Die Sachanlagen sind Bestandteil des Anlagevermögens. Sie unterteilen sich unter anderem in die unbebauten sowie bebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, das Infrastrukturvermögen, Maschinen, technische Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sachbezug ExReWe Sachbezüge Weiterleitung Siehe Sachbezug. Sacheinlage ExReWe Sachentnahme ExReWe Sachkonten Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Sachkonto Weiterleitung Siehe Ergebnisrechnungskonto. Sachlich unabweisbar Weiterleitung Siehe Unabweisbarkeit, sachlich. Sachliche Rechnungsabgrenzung Weiterleitung Siehe "Rechnungsabgrenzungsposten, sachlich". Sachliche Unabweisbarkeit Weiterleitung Siehe Unabweisbarkeit, sachlich. Sachvermögen Grundbegriffe Das gesamte betriebliche Vermögen mit Ausnahme des Bankguthabens und der Forderungen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Infrastrukturvermögen, Büro- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen). Sachwertverfahren ExReWe Wenn der Wert eines Gebäudes nicht bestimmt werden kann, sind die Ersatzbeschaffungskosten heranzuziehen. Salden Weiterleitung Siehe Saldo. Saldenbilanz ExReWe Saldenbilanz I ExReWe Saldenbilanz II ExReWe Saldierungsverbot Weiterleitung Siehe "Bruttoprinzip". Saldo Grundbegriffe Der Saldo bezeichnet die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlen. Saldo, (Haben-) Weiterleitung Siehe "Habensaldo". Saldo, (Soll-) Weiterleitung Siehe "Sollsaldo". Sammelbewertungen ExReWe Sammelbuchungen ExReWe Satzung KFM § 7 GO Rechtsnormen, die von (u.a.) Kommunen zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden. Satzungen, die von besonderer Bedeutung für die Kommunalverwaltung sind, sind die Haushaltssatzung und die Hauptsatzung SBK Abkürzungen Schlussbilanzkonto. Schlussbestand Weiterleitung Siehe Endbestand. Schlussbestände Weiterleitung Siehe "Schlussbestand". Schlussbilanz ExReWe Die Bilanz zum 31.12. eines Geschäftsjahres. Die Schlussbilanz stellt die Eröffnungsbilanz des Folgejahres dar (Grundsatz der Bilanzidentität). Schlussbilanzkonto ExReWe Schlüsselzuweisungen KFM § 5 GFG Zuweisung vom Land für Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Höhe der Schlässelzuweisung richtet sich nach der durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer Steuer- und Umlagekraft. Schuld, kurzfristig ExReWe Schuld, langfristig ExReWe Schulden Grundbegriffe Sämtliche Verbindlichkeiten. Schuldenkonsolidierung KFM Nachhaltiger Schuldenabbau. Schwebende Geschäfte Weiterleitung Siehe Geschäft, schwebend. Schwebendes Geschäft Weiterleitung Siehe Geschäft, schwebend. Selbstbewirtschaftungsmittel SFM § 15 Abs. 2 LHO Selbstdeckung Weiterleitung § 7 LHO, § 34 LHO Siehe Selbstversicherungsgrundsatz. Selbstkosten ExReWe Selbstkostenpreis ExReWe Selbstversicherungsgrundsatz SFM SFM Abkürzungen Staatliches Finanzmanagement. Share Deal ExReWe SK Abkürzungen Sachkonto. Skonti Weiterleitung Siehe "Skonto". Skonto ExReWe Skontoaufwand ExReWe Skontoertrag ExReWe Skontrationsmethode ExReWe smart KFM Ziele sollten spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch und terminiert sein. Solidaritätszuschlag ExReWe SOLL SFM Das SOLL bezeichnet die geplanten Ausgaben laut Haushaltsplan. Siehe auch IST. Soll Grundbegriffe Als "Soll" wird auch die linke Seite eines T-Kontos bezeichnet. Eine tiefergreifende Bedeutung verbirgt sich dahinter nicht. Sollsaldo ExReWe Sollseite Weiterleitung Siehe "Soll" (Grundbegriffe). Sollzinsen ExReWe Sonderabgaben SFM Außersteuerliche Geldleistungspflichten, die von Angehörigen einzelner Gruppen zu erfüllen sind. (z.B. Fischereiabgabe, Jagdabgabe oder früher der sog. "Kohlepfennig") Sonderaufsicht KFM § 119 Abs. 2 GO Die Sonderaufsicht ist einschlägig, wenn Gemeinden Aufgaben nach Weisungen erfüllen. In diesem Fall richtet sich die Aufsicht nach den hierüber erlassenen Gesetzen. Sondereinzelkosten ExReWe Sonderposten ExReWe Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten in der Passiva zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Sie sind entsprechend der Abnutzung des Anlagegutes (Abschreibung) ertragswirksam aufzulösen. Sonderposten für Gebühren KFM § 43 Abs. 6 GemHVO Sonderposten, die aufgrund eine Kostenüberdeckung bei den Gebühren gebildet wurden. Sonderposten für Zuwendungen KFM § 43 Abs. 5 GemHVO Sonderposten, denen eine Zuwendung zugrunde liegt. Im Jahr der Zuwendung ensteht eine Einzahlung. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt über die Nutzungsdauer des durch die Zuwendung erworbenen / hergestellten Anlagegutes. Sonderposten, Auflösung ExReWe § 43 Abs. 5 S. 2 GemHVO Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des geförderten Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Hierbei wird der Sonderposten durch Erträge analog zur Abschreibung beim Anlagevermögen verringert. Sonderposten, Bildung ExReWe § 43 Abs. 5 S. 1 GemHVO Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Hierbei handelt es sich um eine erfolgsneutrale Buchung, da sich einerseits die liquiden Mittel erhöhen (Aktiva), anderseits wird ein Sonderposten gebildet (Passiva). Erfolgswirksam ist lediglich die Auflösung des Sonderpostens. Sonderposten, sonstige KFM Diejenigen Sonderposten, die keinen speziellen Kriterien unterfallen. Sonderrücklagen KFM § 43 Abs. 4 GemHVO Bestandteil des Eigenkapitals. Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu passivieren. Sondervermögen SFM Art. 81 Nr. 2 LV, § 26 LHO, § 113 LHO Sonstige betriebliche Aufwendungen Weiterleitung Siehe Aufwendungen, sonstige betriebliche. Sonstige Einnahmen öffentlich-rechtlicher Natur SFM Sonstige Rückstellungen Weiterleitung Siehe "Rückstellungen, sonstige". Sonstige Verbindlichkeit Weiterleitung Siehe Verbindlichkeit, sonstige. Sonstiger betrieblicher Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, sonstige betriebliche. SoPo Abkürzungen Sonderposten. Sozialversicherung, Arbeitgeberanteil Weiterleitung Siehe "Arbeitgeberanteil". Sozialversicherung, Arbeitnehmeranteil Weiterleitung Siehe "Arbeitnehmeranteil". Sparsamkeit SFM Sparsamkeit Weiterleitung Siehe Wirtschaftlichkeit. Speicherbuchführung ExReWe Sperre SFM Sperren Weiterleitung Siehe Sperren, haushaltswirtschaftlich. Sperren, haushaltswirtschaftlich KFM § 24 Abs. 1 GemHVO Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert, kann der Kämmerer oder der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen sperren. Sperren, haushaltswirtschaftlich SFM Sperrvermerk SFM Spesen ExReWe Spezialleasing ExReWe Spiegelbildkonto ExReWe Staat Grundbegriffe Der Staat leitet sich vom lateinischen Begriff "status" (= Zustand) ab. Der Staat ist die politische Einheit einer Gemeinschaft von Menschen, die in einem bestimmten Gebiet unter einer obersten Gewalt organisiert sind. Staatsgebiet Grundbegriffe Unter Staatsgebiet versteht man einen abgegrenzten Teil der Erdoberfläche. Im Staatsgebiet wird die staatliche Herrschaft (auch: Gebietshoheit) ausgeübt. Staatsgewalt Grundbegriffe Art. 20 Abs. 2 GG Die Staatsgewalt ist die Macht eines Staates, um seine Anordnungen durchzusetzen. In der BRD geht die Staatsgewalt vom Volke aus - wird durch dieses aber nur mittelbar ausgeübt. Staatsquote SFM Staatsvolk Grundbegriffe Das Staatsvolk umfasst alle Staatsangehörigen. Staffelform ExReWe Stammaktie ExReWe Stammkapital ExReWe Stellenplan KFM § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Stellenübersicht SFM Stetigkeitsprinzip ExReWe Steuer, (Vergnügungs-) Weiterleitung Siehe Vergnügungssteuer. Steuerbare Umsätze Weiterleitung Siehe Umsatz, steuerbar. Steuerbarer Umsatz Weiterleitung Siehe Umsatz, steuerbar. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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