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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 144 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Steuerfinanzierungsquote SFM Steuerlastquote Weiterleitung Siehe Steuerquote. Steuern KFM Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe, die die öffentliche Hand kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt. (siehe z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Mehrwertsteuer) Steuern SFM § 3 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmenerhoben werden. (z.B. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Kfz-Steuer, Biersteuer, ...) Steuern, (Gemeinde-) Weiterleitung Siehe Gemeindesteuern. Steuern, (Gewerbe-) Weiterleitung Siehe Gewerbesteuer. Steuern, (Grunderwerbs-) Weiterleitung Siehe Grunderwerbssteuer. Steuern, (Kirchen-) Weiterleitung Siehe Kirchensteuer. Steuern, (Körperschafts-) Weiterleitung Siehe Körperschaftssteuer. Steuern, (Lohn-) Weiterleitung Siehe Lohnsteuer. Steuern, (Mehrwert-) Weiterleitung Siehe Mehrwertsteuer. Steuern, (Umsatz-) Weiterleitung Siehe Umsatzsteuer. Steuern, (Vor-) Weiterleitung Siehe Vorsteuer. Steuern, aktiv latent ExReWe Steuern, aktivierungspflichtig ExReWe Steuern, betrieblich ExReWe Steuern, durchlaufend ExReWe Steuern, latent ExReWe Steuern, passiv latent ExReWe Steuern, privat ExReWe Steuernachzahlungen ExReWe Steuerquote SFM Steuerquote, (Netto-) Weiterleitung Siehe Mehrwertsteuer. Steuerrechtliche Buchführungspflicht Weiterleitung Siehe Buchführungspflicht, steuerrechtlich. Steuerrückzahlungen ExReWe Steuerungsmodell, neues Weiterleitung Siehe Neues Steuerungsmodell. Stichtagsbilanzierung ExReWe Stichtagsinventur ExReWe Stille Reserve Weiterleitung Siehe "Reserve, still". Stornierungen Grundbegriffe Rückgängigmachung einer vorgenommenen Buchung / Umkehrung des zu stornierenden Buchungssatzes. Storno Weiterleitung Siehe Stornierungen. Stornobuchungen Weiterleitung Siehe Stornierungen. Stromgrößenrechnungen ExReWe Sts Abkürzungen Staatssekretär. Studieninstitute Grundbegriffe stunden Weiterleitung Siehe Stundung. Stundung KFM § 26 Abs. 1 GemHVO Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung zur Überbrückung einer kurzfristig angespannten Liquiditätssituation des Anspruchsgegners. Ansprüche dürfen ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Einbeziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch Stundung nicht gefährdet erscheint. Gestundete Beträge sind in der Regel angemessen zu verzinsen. Stundung SFM § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LHO Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung zur Überbrückung einer kurzfristig angespannten Liquiditätssituation des Anspruchsgegners. Das zuständige Ministerium darf Ansprüche stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Stundung soll gegen angegemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Stärkungspaktgesetz Gesetze Zum Gesetzestext Stückaktie ExReWe Stückkurs ExReWe Summenbilanz ExReWe Systembuch ExReWe Sächliche Verwaltungsausgaben Weiterleitung A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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