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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 107 ausgewählte Einträge: 1 101 Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Haben Grundbegriffe Als "Haben" wird auch die rechte Seite eines T-Kontos bezeichnet. Eine tiefergreifende Bedeutung verbirgt sich dahinter nicht. Habensaldo ExReWe Habenseite Weiterleitung Siehe "Haben" (Grundbegriffe). Habenzinsen ExReWe Handelsgesellschaft, offen ExReWe Handelsgesetzbuch Gesetze Zum Gesetzestext. Handelskammern Grundbegriffe Handelsrechtliche Buchführungspflicht Weiterleitung Siehe Buchführungspflicht, handelsrechtlich. Handelswarenkalkulation ExReWe Hauptabschlussübersicht ExReWe Hauptbuch ExReWe Hauptfunktion SFM Oberste Ebene des Funktionenplans (einstellige Gliederungszahl). Begriff aus der Haushaltssystematik. Hauptgruppe SFM Oberste Ebene des Gruppierungsplans (einstellige Gliederungszahl). Begriff aus der Haushaltssystematik. (z.B. 1 Einnahmenaus Steuern und steuerähnliche Abgaben, 4 Personalausgaben oder 5 Sächliche Verwaltungsausgaben) Hauptsatzung KFM § 7 Abs. 3 GO Die Hauptsatzung ist eine Pflichsatzung. Sie enthält die grundlegenden Regelungen über die Zusammensetzung und die Tätigkeit der kommunalen Organe. Haushalt Grundbegriffe Haushalts- und Finanzausschuss SFM Gremium des Landtags, das für die Beratung von Haushaltsvorlagen (z.B. Haushaltsgesetzesentwurf oder Haushaltsplanentwurf) zuständig ist. Haushalts- und Wirtschaftsführung SFM Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Weiterleitung Siehe HKR-Verfahren. Haushaltsabschluss SFM § 83 LHO Teil der Haushaltsrechnung mit Ausweis des IST-Ergebnisses unter Einbeziehung von Einnahme- und Ausgaberesten. Haushaltsansatz KFM Im Ergebnis- und Finanzplan zu den einzelnen Zweckbestimmungen veranschlagte Beträge an Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszahlungen. Haushaltsansatz SFM Im Haushaltsplan zu den einzelnen Zweckbestimmungen veranschlagte Beträge an Einnahmenund Ausgaben. Haushaltsansatz, bezirksbezogen KFM Ansatz für eine Haushaltsposition im bezirksbezogenen Haushaltsplan. Haushaltsansätze Weiterleitung Siehe Haushaltsansatz. Haushaltsaufstellung Weiterleitung §§ 11 - 33 LHO Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans. Haushaltsaufstellungserlass SFM § 27 LHO Erlass des Finanzministeriums zu Beginn des Verfahrens der Haushaltsplanung zur Abstimmung des Termins für die Abgabe der Voranschläge und der Unterlagen für die Mittelfristige Finanzplanung. Haushaltsausführung Weiterleitung Siehe Haushaltsführung. Haushaltsausgaben SFM Im Haushaltsplan veranschlagte und bewirtschaftete Ausgaben Haushaltsausgleich SFM Art. 81 Nr. 2 LV Haushaltsgrundsatz, nach dem der Haushalts in Einnahmenund Ausgaben ausgeglichen sein soll. Haushaltsausgleich, echt KFM § 75 Abs. 2 S. 1+2 GO Im Haushaltsjahr werden mehr Erträge erzielt als Aufwendungen verursacht. Haushaltsausgleich, fiktiv KFM § 75 Abs. 2 S. 1+3 GO Im Haushaltsjahr werden, unter Zuhilfenahme der Ausgleichsrücklage, mehr Erträge erzielt als Aufwendungen verursacht. Haushaltsausschuss Weiterleitung Siehe Haushalts- und Finanzausschuss. Haushaltsbewirtschaftung Weiterleitung Siehe Mittelbewirtschaftung. Haushaltsbewirtschaftung, flexibel Weiterleitung Siehe Mittelbewirtschaftung, flexibel. Haushaltseinnahmen SFM Im Haushaltsplan veranschlagte und bewirtschaftete Einnahmen. Haushaltsentwurf SFM Entwurf des Haushaltsgesetzes (inkl. Haushaltsplanentwurf). Haushaltsführung SFM §§ 34 - 69 LHO Ausführung des Haushaltsplans. Bei der Ausführung des Haushaltsplans sind Einnahmenrechtzeitig und vollständig zu erheben. Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Haushaltsführung, vorläufig KFM § 82 Abs. 1 GO Ist bis zum Schluss eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, liegt ein Fall der vorläufigen Haushaltsführung vor. Befindet sich eine Kommune in der vorläufigen Haushaltsführung, darf sie nur noch pflichtige Aufwendungen / Auszahlungen tätigen, Kredite umschulden oder Realsteuern nach den Hebesätzen des Vorjahres erheben. Haushaltsführung, vorläufig SFM Art. 82 LV, § 18 Abs. 3 LHO, § 45 Abs. 1 LHO Ist bis zum Schluss eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, liegt ein Fall der vorläufigen Haushaltsführung vor. Befindet sich das Land in der vorläufigen Haushaltsführung, darf sie nur noch pflichtige Ausgaben tätigen, Kredite umschulden oder Realsteuern nach den Hebesätzen des Vorjahres erheben. Haushaltsführungsrundschreiben SFM § 5 Abs. 1 LHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften des FM zur Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplans durch das Haushaltsgesetz (§ 1 LHO). Haushaltsgesetz SFM Art. 81 Nr. 3 LV, § 1 LHO Durch das Haushaltsgesetz wird der Haushaltsplan festgestellt. Das Haushaltsgesetz darf nur Vorschriften enthalten, die sich auf die Einnahmenund Ausgaben des Landes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird. Haushaltsgesetz NRW Gesetze Jedes Jahr neu. Googlen! Haushaltsgliederung Grundbegriffe Haushaltsgrundsatz Weiterleitung Siehe Haushaltsgrundsätze, allgemein. Haushaltsgrundsätze Weiterleitung Siehe Haushaltsgrundsätze, allgemein. Haushaltsgrundsätze, allgemein KFM § 75 GO Zu den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen gehören u.a. die Wirtschaftlichkeit, die Sparsamkeit, die Effizienz sowie der Haushaltsausgleich. Haushaltsjahr KFM § 78 Abs. 4 GO Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Haushaltsjahr SFM § 4 LHO Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Dieser Begriff gilt für die Gegenwart und weist in die Zukunft. Auf die Vergangenheit bezogen spricht man vom Rechnungsjahr. Haushaltsjahre Weiterleitung Siehe Haushaltsjahr. Haushaltsklarheit SFM Haushaltsgrundsatz, nach dem Ansätze im Haushaltsplan durchsichtig und übersichtlich nach einem einheitlichen System zu gliedern sind. Haushaltskonsolidierung KFM § 76 Abs. 2 GO Erreichung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde i.d.R. durch die Verbesserung des Jahresergebnisses. Der Haushalt gilt als konsolidiert, wenn er ausgeglichen ist. Haushaltskonsolidierung SFM Vorrangiges finanz- und haushaltspolitisches Ziel, um für Landesregierung und Landtag mehr ausgabewirksamen Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Der Haushaltskonsolidierung dienen alle Maßnahmen planerischer, ausführender und kontrollierender Art, die helfen, die jährliche Nettokreditaufnahme zu reduzieren und als Folge davon die Zinslastquote zu senken. Haushaltskreislauf SFM Verfahren, das von der Haushaltsaufstellung und gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplans über dessen Ausführung durch die Verwaltung, die Rechnungslegung, die Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof bis zur Entlastung der Regierung durch das Parlament reicht. Haushaltsmittel SFM Sammelbegriff für Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und andere Stellen als Planstellen. Haushaltsmittel Weiterleitung Siehe Finanzmittel. Haushaltsplan KFM § 79 GO, § 1 GemHVO Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan unterteilt sich in Teilpläne. Siehe Teilplan. Haushaltsplan SFM § 2 LHO Der Haushaltsplan dient der Feststellung der Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Haushaltsplan, bezirksbezogen KFM Der bezirksbezogene Haushaltsplan unterteilt den Haushaltsplan und seine Ansätze auf die verschiedenen Stadtbezirke auf. Haushaltsplanentwurf SFM Haushaltsplanung KFM Haushaltspläne Weiterleitung Siehe Haushaltsplan. Haushaltspositionen KFM Erträge, Aufwendungen sowie Einzahlungen, Auszahlungen stellen Haushaltspositionen dar. Haushaltsquerschitt SFM § 14 Abs. 1 Nr. 1 c) LHO Im Haushaltsquerschnitt sind die Einnahmenund Ausgaben zusammengefasst nach Arten und nach Aufgabengebiet dargestellt. Der Haushaltsquerschnitt ist Anlage zum Haushaltsplan. Haushaltsrechnung SFM §§ 80 ff. LHO Jahresrechnung über den Vollzug des Haushaltsplans. Haushaltsreste SFM Einnahmereste und Ausgabereste. Haushaltssanierungsplan KFM § 76 Abs. 2 S. 4 GO i.V.m. Stärkungspaktgesetz Der Haushaltssanierungsplan ist ein individuelles Sanierungskonzept im Sinne des § 76 Abs. 2 S. 4 GO NRW zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz). Haushaltssatzung KFM § 78 GO Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung. Sie ist die Form, in der der Kommunale Haushaltsplan vom Rat beschlossen wird (Ergebnisplan, Finanzplan). Sie enthält darüber auch Festsetzungen über die Höhe Kreditermächtigung, der Verpflichtungsermächtigung, der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, der Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung, der Steuersätze (z.B. für Gewerbe- oder Grundsteuer) sowie die Angabe des Haushaltsjahres, zu dem der Haushaltsausgleich voraussichtlich erreicht wird. Das Muster einer Haushaltssatzung ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Haushaltssatzung Haushaltssicherung Weiterleitung Siehe Haushaltssicherungskonzept. Haushaltssicherungskonzept KFM § 76 GO, § 5 GemHVO Dient der Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entsteht bei Verringerungen der allgemeinen Rücklage. Im Haushaltssicherungskonzept ist der nächstmögliche Zeitpunkt des Haushaltsausgleiches zu benennen. Haushaltssperren Weiterleitung Siehe Sperren, haushaltswirtschaftlich. Haushaltsstellen SFM Numerische Bezeichnung für die Gliederung des Haushaltsplans, die sich aus der Einzelplan-, Kapitel- und Titelnummer zusammensetzt. (z.B. 14 010 111 01: Einzelplan 14, Kapitel 14 010, Titel 111 01) Haushaltssystematik SFM §§ 13, 14 LHO Regeln über den Aufbau, die Form und die Gliederung des Haushaltsplans, festgelegt im Gruppierungs- und Funktionenplan. Haushaltstechnik SFM § 27 LHO Regeln über die formale Gestaltung der Voranschläge und Unterlagen für die Finanzplanung sowie des Haushaltsplanentwurfes und der Finanzplanung nach einheitlichen Grundsätzen in Ergänzung der Bestimmungen der LHO, der VV zur LHO und zur Haushaltssystematik (VV-HS). Haushaltsvermerke SFM Durch die LHO zugelassene Ausnahmen von den klassischen Haushaltsgrundsätzen durch vom Haushaltsgesetzgeber beschlossene verbindliche Regelungen für die Bewirtschaftung des Haushaltsplans. Haushaltsvermerke werden förmlich bei der betreffenden Zweckbestimmung des Titels oder unter der übergeordneten Zweckbestimmung der Titelgruppe ausgebracht. (z.B. Sperrvermerk, Wegfallvermerk, Umwandlungsvermerk, Übertragbarkeitsvermerk, Deckungsvermerk, Verstärkungsvermerk sowie Zweckbindungsvermerke) Haushaltsvorgriff Weiterleitung Siehe Vorgriff. Haushaltswahrheit SFM Haushaltsgrundsatz, nach dem die im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden Einnahmenund voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen sind. Haushaltswesen Grundbegriffe Haushaltswesen, nicht-normiert Grundbegriffe Haushaltswesen, normiert Grundbegriffe Haushaltswirtschaftliche Sperren Weiterleitung Siehe Sperren, haushaltswirtschaftlich. Haushaltsübersicht SFM § 13 Abs. 4 Nr. 1 LHO Die Haushaltsübersicht enthält eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne. Sie ist Bestandteil des Gesamtplans. Haushaltsüberwachung KFM Haushaltsüberwachung SFM Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben SFM § 34 Abs. 2 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von geleisteten Ausgaben Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits geleisteten Ausgaben bzw. das noch verfügbare Ausgabevolumen möglich. Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen SFM § 34 Abs. 1 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von erhaltenen Einnahmen. Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits erhaltene Einnahme bzw. noch ausstehende Einnahmenmöglich. Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen SFM § 34 Abs. 3 LHO Technisches Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen zur Dokumentation von in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen. Auf diese Weise ist eine schnelle Auskunft über bereits in Anspruch genommenen VE bzw. die noch verfügbaren VE möglich. Haushaltsüberwachungslisten SFM § 34 LHO Technische Hilfsmittel bei den mittelbewirtschaftenden Verwaltungsstellen. Es gibt die Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben, die Haushaltsüberwachungsliste für Einnahmen und die Haushaltsüberwachungsliste für Verpflichtungsermächtigungen. Herstellkosten Weiterleitung Siehe Herstellungskosten. Herstellungsaufwand Weiterleitung Siehe Herstellungsaufwendungen. Herstellungsaufwendungen ExReWe Herstellungskosten ExReWe § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. Herstellungskosten KFM § 33 Abs. 3 S. 1 GemHVO Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Sie berechnen sich aus der Summe der Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Fertigungssonderkosten. HFA Abkürzungen Haushalts- und Finanzausschuss. HGB Abkürzungen Handelsgesetzbuch. HHG Abkürzungen Haushaltsgesetz NRW. Hilfsstoffe Grundbegriffe Nebenbestandteile des Produktes (Schrauben, Nägel, Leim). Sie sind mengen- und wertmäßig unbedeutend. HK Abkürzungen Herstellungskosten. HKR Abkürzungen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Siehe HKR-Verfahren. HKR-TV Weiterleitung Siehe HKR-Verfahren. HKR-Verfahren SFM Das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes. Hierbei handelt es sich um ein ressortübergreifendes Verfahren für die Bewirtschaftung der gesamten Haushaltsmittel des Landes. Horizontaler Finanzausgleich Weiterleitung Siehe Finanzausgleich, horizontal. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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