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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Finanzminister SFM Chef des Finanzministeriums. Finanzministerium SFM Finanzmittel KFM Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die laut Haushaltsplan zur Verfügung stehen. Finanzmittel, fremd Weiterleitung Siehe Fremdkapital. Finanzmittelfehlbetrag KFM Ein Finanzmittelfehlbetrag liegt vor, wenn in der Finanzrechnung mehr Auszahlungen als Einzahlungen im jeweiligen Hauhaltsjahr vorliegen. Ein Finanzmittelfehlbetrag verringert die liquiden Mittel oder erhöht die Verbindlichkeiten (Kreditbedarf). Finanzmittelfehlbeträge Weiterleitung Siehe Finanzmittelfehlbetrag. Finanzmittelkonten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzmittelkonto Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzmittelüberschuss KFM Ein Finanzmittelüberschuss liegt vor, wenn in der Finanzrechnung mehr Einzahlungen als Auszahlungen im jeweiligen Hauhaltsjahr vorliegen. Ein Finanzmittelüberschuss erhöht die liquiden Mittel. Finanzplan KFM § 3 GemHVO Der Finanzplan ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Er enthält eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen in der Planung. Durch die Finanzplanung wird prognostiziert, inwiefern ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegen wird. Er ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Finanzplan Finanzplan SFM u.a. § 27 LHO Als Ergänzung zur Haushaltsplanung vorgeschriebener Planungs- und Entscheidungsprozess, den Bund und Länder ihrer Haushaltswirtschaft zu Grunde zu legen haben. Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie dokumentiert sich in Finanzplänen, die jährlich von den Gebietskörperschaften je für sich zu beschließen sind. Finanzplan, mittelfristig SFM Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzplan, mittelfristig Weiterleitung Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzplanung KFM § 3 GemHVO Arbeitsfolge, aus der der Finanzplan hervorgeht. Finanzplanung SFM Arbeitsfolge, aus der der Finanzplan hervorgeht. Finanzplanung, mittelfristig Weiterleitung Siehe Mittelfristigkeit bzw. Finanzplan. Finanzposition Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnung KFM § 39 GemHVO Die Finanzrechnung ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Sie enthält eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen, die im vergangenen Jahr angefallen sind. Durch die Finanzrechnung wird bestimmt, ob ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegt. Es ist ein Element des Jahresabschlusses im Kommunalen Finanzmanagement. Sie ist das Pendant zur kaufmännischen Cashflow-Rechnung. Finanzrechnungs-Konten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungs-Konto Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungskonten Weiterleitung Siehe Finanzrechnungskonto. Finanzrechnungskonto KFM Auf den Finanzrechnungskonten werden im "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" die Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Fipo Abkürzungen Siehe Finanzposition. Firmenwert Weiterleitung Siehe Geschäftswert. FK Abkürzungen Fremdkapital. Flexible Mittelbewirtschaftung KFM § 21 Abs. 1 + 2 GemHVO Die flexible Mittelbewirtschaftung umfasst die Budgtierung sowie die unechte Deckungsfähigkeit außerhalb von Budgets. FM Abkürzungen Finanzminister / Finanzministerin; auch: Finanzministerium. FMF Abkürzungen Finanzmittelfehlbetrag. FMÜ Abkürzungen Finanzmittelüberschuss. Folgebewertungen ExReWe Forderungen Grundbegriffe Ausstehende Einzahlung. Position des Umlaufvermögens. Forderungen setzen sich zusammen aus den öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Transferleistungen sowie den privatrechtlichen Forderungen. Forderungen aLuL Abkürzungen Forderung aus Lieferung und Leistung. Forderungen aus Lieferung und Leistung ExReWe Forderung, die aus der Vermarktung einer eigenen Dienstleistung oder dem Verkauf eigener Produkte, die nicht dem Anlagevermögen angehören, entstanden ist. Forderungen, (Fremdwährungs-) Weiterleitung Siehe Fremdwährungsforderungen. Forderungen, (Valuta-) Weiterleitung Siehe Valutaforderungen. Forderungen, einwandfrei ExReWe Forderungen, privatrechtlich KFM § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.2 GemHVO Die privatrechtlichen Forderungen enthalten ausstehende Einzahlungen aus privatrechtlichen Entgelten gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich, verbundenen Unternehmen, Beteiligungen oder Sondervermögen. Forderungen, sonstige ExReWe Die sonstige Forderung stellt eine antizipative Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn die Einzahlungsverpflichtung erst in folgenden Geschäftsjahren eintritt. Forderungen, uneinbringlich ExReWe Forderung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetrieben werden kann. Forderungen, vollwertig ExReWe Forderung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetrieben werden kann. Forderungen, zweifelhaft ExReWe Forderung, die teilweise oder in voller Höhe voraussichtlich nicht einzutreiben ist. Forderungen, öffentlich-rechtlich KFM § 41 Abs. 3 Nr. 2.2.1 GemHVO Die öffentlich-rechtliche Forderungen enthalten ausstehende Einzahlungen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten. Sie setzen sich u.a. aus Gebühren, Beiträgen, Steuern, Forderungen aus Transferleistungen sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen zusammen. Forderungsspiegel KFM § 46 GemHVO Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss. Im Forderungsspiegel sind die Forderungen der Gemeinde nachzuweisen. Fortgeführte Anschaffungskosten Weiterleitung Siehe Anschaffungskosten, nachträgliche. Fortschreibungsmethode ExReWe Fremdbauteile Grundbegriffe Fließen in das Produkt ein, werden jedoch nicht selbst produziert (Fenster, Motoren, Reifen, Aufzüge). Fremdfinanzierungen ExReWe Fremdkapital ExReWe Das Fremdkapital ist Bestandteil der Passiva der Bilanz. Dabei handelt es sich um durch Dritte zur Verfügung gestelltes Kapital (z.B. Kredite, Darlehen, Hyptheken). Fremdleistungen Grundbegriffe Dienst- oder Sachleistungen, die durch Dritte übernommen werden. Fremdwährungsforderungen ExReWe Fremdwährungsverbindlichkeit ExReWe Fristigkeit ExReWe FRK Abkürzungen Finanzrechnungskonten. Fuhrpark ExReWe Bilanzposition in der Aktiva. Hierunter werden alle Kraftfahrzeuge zusammengefasst. Im KFM wird diese Bilanzposition "Fahrzeuge" genannt. Funktionalprinzip Weiterleitung Siehe Realprinzip. Funktionenplan SFM Funktionsplan SFM Begriff aus der Kameralistik: Ordnung der Einnahmenund Ausgaben nach verschiedenen Funktionen bzw. bestimmten Projekten. Fälligkeiten Grundbegriffe Förderung, (Projekt-) Weiterleitung Förderung, institionell SFM GebG Abkürzungen Gebührengesetz NRW. Gebietshoheit Grundbegriffe Herrschaft über das Staatsgebiet. Geborene übertragbare Ausgaben Weiterleitung Siehe Ausgaben, übertragbar. Gebühren KFM §§ 4 - 6 KAG Entgelt für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde erhoben wird. Gebühren müssen kostendeckend sein. Es kann zu Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen kommen. Die Gebühren unterteilen sich in Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren. Gebühren SFM § 1 Abs. 1 GebG Entgelt für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde erhoben wird. Gebühren müssen kostendeckend sein. Es kann zu Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen kommen. Die Gebühren unterteilen sich in Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren. Gebühren, (Kredit-) Weiterleitung Siehe Kreditgebühren. Gebührengesetz NRW Gesetze Zum Gesetzestext Gegenkonto ExReWe Gehalt ExReWe Gehalt, (Brutto-) Weiterleitung Siehe Bruttogehalt. Gehalt, (Netto-) Weiterleitung Siehe nettogehalt. Gekorene übertragbare Ausgaben Weiterleitung Siehe Ausgaben, übertragbar. Geldeinlage ExReWe Geldentnahme ExReWe Geldflussprinzip Weiterleitung Siehe Zahlungsprinzip. Geldverbrauchskonzept Weiterleitung Siehe Zahlungsprinzip. Geldverbrauchsprinzip Weiterleitung Siehe Geldverbrauchskonzept. Geldvermögen Grundbegriffe Liquide Mittel + Forderungen - Verbindlichkeiten. Geldvermögen, (Brutto-) Weiterleitung Siehe Bruttogeldvermögen. Geldvermögen, (Netto-) Weiterleitung Siehe Nettogeldvermögen. Gemeindefinanzierungsgesetz NRW Gesetze Jedes Jahr neu. Googlen! Gemeindehaushaltsverordnung NRW Gesetze Zum Gesetzestext. Gemeindeordnung NRW Gesetze Zum Gesetzestext. Gemeindesteuern KFM Gemeindesteuern sind im Wesentlichen die Grund- und die Gewerbesteuer. Gemeinkosten Grundbegriffe Diejenigen Kosten, die nicht direkt zuzurechnen sind. Sie werden unter Zuhilfenahme von Verteilungsschlüsseln auf einzelne Projekte/Maßnahmen aufgeteilt. Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes NRW Gesetze Zum Gesetzestext GemHVO Abkürzungen Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Gemischtes Konto Weiterleitung Siehe Konto, gemischt. Gemischtes Warenkonto Weiterleitung Siehe Warenkonto, gemischt. Genehmigung Grundbegriffe Zustimmung, die nach Inkrafttreten einer Maßnahmen einzuholen ist. Im Gegensatz zur Einwilligung erfolgt eine NACHTRÄGLICHE Zustimmung. Gerechtigkeit, intergenerativ Grundbegriffe Gerechtigkeit zwischen mehreren Generationen. Beispielsweise beeinflusst das Handeln derzeitiger Generationen die Ausgangslage künftiger Generationen. Finanzwirtschaftlich wird eine übermäßige Neuverschuldung als intergenerativ ungerecht angesehen, da die künftigen Generationen diese Schulden tragen müssen. Häufig wird die intergenerative Gerechtigkeit auch in Bezug auf unsere Umwelt verwendet. So kann die jetzige Umweltverschmutzung ggfs. das Klima etc. künftiger Generationen negativ beeinflussen. Geringfügiges Wirtschaftsgut Weiterleitung Siehe Wirtschaftsgut, geringfügig. Geringwertige Wirtschaftsgüter Weiterleitung Siehe Wirtschaftsgut, geringwertig. Geringwertiges Wirtschaftsgut Weiterleitung Siehe Wirtschaftsgut, geringwertig. Gesamtdeckung KFM Siehe Grundsatz der Gesamtdeckung. Gesamtdeckungsprinzip Weiterleitung Siehe Grundsatz der Gesamtdeckung. Gesamtkostenverfahren ExReWe Gesamtplan SFM § 1 LHO, § 13 Abs. 1 + 4 Nr. 1 - 3 LHO Mit dem Haushaltsgesetz wird der Gesamtplan verkündet. Der Gesamtplan ist neben den Einzelplänen zweiter Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtplan besteht aus der Haushaltsübersicht, der Finanzierungsübersicht und dem Kreditfinanzierungsplan. Geschäft, schwebend ExReWe Geschäftsbereich KFM Zuständigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung. Bspw. hat der Bürgermeinster, der Landrat oder ein Beigeordneter seinen Geschäftsbereich. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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