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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition BGA Abkürzungen Siehe Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bilanz ExReWe § 247 Abs. 1 HGB Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz ist sowohl Bestandteil des betriebswirtschaflichen Zwei-Komponenten-System (ExReWe) sowie des Drei-Komponenten-Systems aus dem KFM. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten. Bilanz KFM § 41 Abs. 1 GemHVO Stichtagsbezogene gekürzte Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und deren Finanzierung (Passiva) basierend auf dem Inventar. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten und ist entsprechend § 41 Absätze 3 und 4 GemHVO zu gliedern, soweit in der Gemeindeordnung oder in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Bilanz, (Konzern-) Weiterleitung Siehe Konzernbilanz. Bilanzbuch ExReWe Bilanzergebnis ExReWe Das Bilanzergebnis kann ein Bilanzgewinn oder ein Bilanzverlust sein. Der Bilanzgewinn / -verlust ergibt sich aus dem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag, einem eventuell vorhandenen Gewinnvortrag / Verlustvortrag, einer eventuellen Entnahme aus Rücklagen und einer zu berücksichtigenden Einstellung in die Rücklagen. Bilanzergebniskonto ExReWe Da der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust aus mehreren Positionen bedient wird, wird das Bilanzergebniskonto zur Verrechnung genutzt. Der Endbestand dieses Kontos weist entweder einen Bilanzgewinn oder einen Bilanzverlust aus. Sofern ein Bilanzgewinn vorliegt, wird der Endbestand des Bilanzergebniskontos in das Konto "Gewinnverwendung" gebucht. Dort wird die Verwendung des Bilanzgewinns dokumentiert. Der Teil, der nicht verwendet wird, wird in das Eigenkapital umgeschichtet. Bilanzgewinn Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Bilanzgliederung ExReWe § 266 HGB Die Gliederung der Bilanz eines Unternehmens ist per Gesetz festgelegt. Bilanzgliederung KFM § 41 GemHVO Die Gliederung der Bilanz einer Kommune ist per Gesetz festgelegt. Bilanzidentität, Grundsatz der Weiterleitung Siehe Grundsatz der Bilanzidentität. Bilanzierungen Grundbegriffe Aufnahme von Vermögen bzw. Kapital in die Bilanz. Die Bilanzierung unterteilt sich in die Aktivierung und die Passivierung. Bilanzierungsfähigkeit ExReWe Bilanzierungsverbote ExReWe § 248 HGB In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden: 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens /;2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals / 3. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bilanzierungsverbote KFM § 43 Abs. 1 GemHVO Verbot zur Aktivierung von Vermögensgegenständen (z.B.: Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden oder selbst hergestellt wurden, dürfen nicht aktiviert werden. Bilanzierungswahlrechte ExReWe § 248 Abs. 2 S. 1 HGB Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Bilanzklarheit ExReWe Bilanzkontinuität ExReWe Bilanzkonto Weiterleitung Siehe Bestandkonto. Bilanzpolitik ExReWe Bilanzposition Weiterleitung Siehe Bilanz. Bilanzposten Weiterleitung Siehe Bilanz. Bilanzstetigkeit ExReWe Bilanzstichtag ExReWe Der Bilanzstichttag ist der Stichtag, auf den sich die Bilanz bezieht. In der Regel handelt es sich dabei um den 31.12. eines Jahres. Bilanzsumme ExReWe Bilanzumschichtungen Weiterleitung Siehe Aktivtausch und Passivtausch. Bilanzverkürzungen Weiterleitung Siehe Aktiv-Passiv-Minderung. Bilanzverlust Weiterleitung Siehe Bilanzergebnis. Bilanzverlängerungen Weiterleitung Siehe Aktiv-Passiv-Mehrung. Bilanzwahrheit ExReWe Bildung des Sonderpostens Weiterleitung Siehe Sonderposten, Bildung. Billigkeitsleistungen SFM § 53 LHO Leistung, zu der keine rechtliche Verpflichtung besteht. Billigkeitsleistungen dürfen nur geleistet werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind. Bonus ExReWe BRD Abkürzungen Bundesrepublik Deutschland. Bruttobewirtschaftung SFM § 34 Abs. 1 + 2 LHO Die Einnahmenund Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu bewirtschaften. Abweichungen von der Bruttobewirtschaftung sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Bruttogehalt ExReWe Das Bruttogehalt setzt sich zusammen aus dem Nettogehalt, dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, der Lohnsteuer und der Kirchensteuer. Zusätzlich zum Bruttogehalt muss das Unternehmen noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entrichten. Bruttogeldvermögen ExReWe Bruttonachweis SFM § 35 Abs. 1 S. 1 LHO Die Einnahmenund Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu buchen. Abweichungen vom Bruttonachweis sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Bruttoprinzip KFM § 11 Abs. 1 GemHVO Erträge/Aufwendungen sowie Einzahlungen/Auszahlungen sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, zu buchen und zu bewirtschaften. Abweichungen vom Bruttoprinzip sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Bruttoprinzip SFM Das Bruttoprinzip im SFM unterteilt sich in die Bruttoveranschlagung, die Bruttobewirtschaftung und den Bruttonachweis. Bruttoveranschlagung SFM § 15 Abs. 1 LHO Die Einnahmenund Ausgaben sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Abweichungen von der Bruttoveranschlagung sind nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Bruttoveräußerungserlös ExReWe Buch, (Grund-) Weiterleitung Siehe Grundbuch. Buch, (Haupt-) Weiterleitung Siehe Hauptbuch. Buch, (Neben-) Weiterleitung Siehe Nebenbücher. Buch, (System-) Weiterleitung Siehe Systembuch. Buchführung Grundbegriffe Vollständige und systematische Erfassung aller in einem Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle unter Verwendung von Buchungssätzen. Buchführung, (Kontokorrent-) Weiterleitung Siehe Kontokorrentbuchführung. Buchführung, (Lager-) Weiterleitung Siehe Lagerbuchführung. Buchführung, (Lose-Blatt-) Weiterleitung Siehe Lose-Blatt-Buchführung. Buchführung, (Offene-Posten-) Weiterleitung Siehe Offene-Posten-Buchführung. Buchführung, (Speicher-) Weiterleitung Siehe Speicherbuchführung. Buchführung, (Übertragungs-) Weiterleitung Siehe Übertragungsbuchführung. Buchführung, doppelt Grundbegriffe Die doppelte Buchführung ist die in der Privatwirtschaft vorherrschende Buchhaltungsart. Man spricht von „doppelter“ Buchführung, weil jeder Geschäftsvorfall in zwei Büchern erfasst wird - dem Grundbuch und dem Hauptbuch. Buchführung, einfach ExReWe Buchführung, kameralistisch SFM Buchführung, kaufmännisch Weiterleitung Siehe Buchführung, doppelt. Buchführungsformen ExReWe Buchführungspflicht ExReWe Buchführungspflicht, derivat ExReWe Buchführungspflicht, handelsrechtlich ExReWe Buchführungspflicht, originär ExReWe Buchführungspflicht, steuerrechtlich ExReWe Buchführungsprinzipien ExReWe Buchführungssysteme ExReWe Buchführungsunterlagen ExReWe Buchgeld Grundbegriffe Buchgeld bezeichnet Guthaben auf einem Girokonto. Buchhaltung ExReWe Buchhaltung, pagatorisch ExReWe Buchinventur Grundbegriffe Bei der Buchinventur werden die erstellten Verzeichnisse ausgewertet. Buchmäßige Inventur Weiterleitung Siehe Inventur, buchmäßig. Buchungen, (Abschluss-) Weiterleitung Siehe Abschlussbuchungen. Buchungen, (Bestands-) Weiterleitung Siehe Bestandsbuchungen. Buchungen, (Erfolgs-) Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. Buchungen, (Eröffnungs-) Weiterleitung Siehe Eröffnungsbuchungen. Buchungen, (Geschäfts-) Weiterleitung Siehe Geschäftsbuchungen. Buchungen, (Sammel-) Weiterleitung Siehe Sammelbuchungen. Buchungen, (Storno-) Weiterleitung Siehe Stornierungen. Buchungen, (Um-) Weiterleitung Siehe Umbuchungen. Buchungen, (Vorabschluss-) Weiterleitung Siehe Vorabschlussbuchungen. Buchungen, einfach Weiterleitung Siehe Buchungssatz, einfach. Buchungen, erfolgsneutral Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgsneutral. Buchungen, erfolgswirksam Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. Buchungen, zusammengesetzt Weiterleitung Siehe Buchungssatz, zusammengesetzt. Buchungsbelege ExReWe Buchungslesen ExReWe Buchungsrelevanter Geschäftsvorfall Weiterleitung Siehe Geschäftsvorfall, buchungsrelevant. Buchungssatz Grundbegriffe Buchungssätze sind die Grundlage der doppelten Buchführung / durch Buchungssätze werden Geschäftsvorfälle kurz und eindeutig beschrieben / Faustregel: SOLL an HABEN. Buchungssatz, einfach Grundbegriffe Bei einem einfachen Buchungssatz wird im SOLL und im HABEN jeweils ein Konto angesprochen. Buchungssatz, erfolgsneutral Grundbegriffe Buchungssatz, der ausschließlich Bestandskonten betrifft. Buchungssatz, erfolgswirksam Grundbegriffe Buchungssatz, der mindestens ein Erfolgskonto betrifft. Buchungssatz, zusammengesetzt Grundbegriffe Bei einem zusammengesetzten Buchungssatz werden im SOLL und im HABEN mehrere Konten angesprochen. Buchungssätze Weiterleitung Siehe Buchführungssatz. Buchungssätze Weiterleitung Siehe Buchführungssatz. Buchungsvorgang Weiterleitung Buchungsvorgang, erfolgsneutral Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgsneutral. Buchungsvorgang, erfolgswirksam Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. Buchungsvorgänge Weiterleitung Buchungsvorgänge, erfolgsneutral Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgsneutral. Buchungsvorgänge, erfolgswirksam Weiterleitung Siehe Buchungssatz, erfolgswirksam. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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