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Alles Suchen Auswahl |< < > >| 2112 Einträge gesamt: 1 101 201 301 401 501 601 701 801 901 >> Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Ausgaben, überplanmäßig SFM LV, § 37 Art. 85 LHO Ausgaben, die den für ihre Zweckbestimmung vorgesehenen Ansatz im Haushaltsplan unter Berücksichtigung der Ausgabereste, der Vorgriffe, der deckungsfähigen Ausgaben und der dem Ansatz durch Haushaltsvermerk gem. § 17 Abs. 3 LHO zugeflossenen zweckgebundenen Einnahmen. überschreiten. Der FM darf überplanmäßige Ausgaben nur ausnahmsweise im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses bewilligen. Ausgaben, übertragbar SFM § 45 Abs. 2 LHO Ausgaben, die über das Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung stehen, sondern bis zum Ende des zweitnächsten Haushaltsjahres zur Verfügung stehen können (Anmeldung als Ausgaberest bei FM). Die Übertragbarkeit kann sich aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift (z.B. Ausgaben für Investitionen und aus zweckgebundenen Einnahmen- sog. geborene übertragbare Ausgaben) oder aufgrund eines Haushaltsvermerks ergeben (sog. gekorene übertragbare Ausgaben). Ausgaben, übertragbar (geboren) Weiterleitung Siehe Ausgaben, übertragbar. Ausgaben, übertragbar (gekoren) Weiterleitung Siehe Ausgaben, übertragbar. Ausgabereste SFM § 45 Abs. 2 LHO Bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabte Beträge bei übertragbaren Ausgaben, die für die jeweilige Zweckbestimmung über das Haushaltsjahr hinaus verfügbar bleiben. Ausgangsrechnungen ExReWe Ausgleich Weiterleitung Siehe Haushaltsausgleich. Ausgleichsrücklage KFM § 75 Abs. 3 GO In der Bilanz ist eine Ausgleichsrücklage zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss zugeführt werden. Ausschreibung, öffentlich SFM § 55 Abs. 1 LHO Ausstehende Einlage Weiterleitung Siehe Einlage, ausstehend. Auszahlung aus Investitionstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 20 - 25 GemHVO Auszahlung, die der Investition dient. Auszahlungen Grundbegriffe Abfluss von Liquiden Mitteln. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 27 GemHVO Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Weiterleitung Siehe Auszahlung aus Investitionstätigkeit. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit KFM § 3 Abs. 1 Nr. 9 - 14 GemHVO Auszahlung, die dem Konsum dient. Auszahlungen, außerordentlich KFM Seltene, in höchstem Maße ungewöhnliche sowie betraglich relevante Auszahlungen. Auszahlungsanordnung SFM Anordnung einer Verwaltungsdienststelle Auszahlungen zu leisten und die entsprechende Buchung vorzunehmen. Die Annahmeanordnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Auszahlungsermächtigungen KFM Ermächtigung des Finanzplans zur Leistung von Auszahlung. Auszahlungsfinanzpositionen Weiterleitung Siehe Auszahlungskonto. Auszahlungskonten Weiterleitung Siehe Auszahlungskonto. Auszahlungskonto Grundbegriffe Finanzrechnungskonto, auf dem Auszahlungen erfasst werden. Außenverpflichtungen ExReWe Außerordentliche Auszahlungen Weiterleitung Siehe Auszahlungen, außerordentlich. Außerordentlicher Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, außerordentlich. Außerordentliches Ergebnis Weiterleitung Siehe Ergebnis, außerordentlich. außerplanmäßig Weiterleitung Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßige Abschreibungen Weiterleitung Siehe Abschreibungen, außerplanmäßig. Außerplanmäßige Aufwendungen Weiterleitung Aufwendungen, die außerplanmäßig anfallen. Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßige Ausgaben Weiterleitung Ausgaben, die außerplanmäßig geleistet werden. Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßige Auszahlungen Weiterleitung Auszahlungen, die außerplanmäßig geleistet werden. Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßige Mittel Weiterleitung Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung Weiterleitung Außerplanmäßiger Aufwand Weiterleitung Aufwendungen, die außerplanmäßig anfallen. Siehe Außerplanmäßigkeit. Außerplanmäßigkeit KFM § 83 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GO Im Haushaltsplan steht keine Ermächtigung für diesen Zweck zur Verfügung. (Beispiel: Aufgrund eines Unwetters muss das Rathausdach saniert werden. Es gibt keinen entsprechenden Planansatz). Außerplanmäßigkeit SFM § 37 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 LHO Ausgaben, für deren Zweckbestimmung im Haushaltsplan kein Titel vorgesehen ist. Der FM darf in außerplanmäßige Ausgaben nur ausnahmsweise im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses einwilligen (Beispiel: Aufgrund eines Unwetters muss das Rathausdach saniert werden. Es gibt keinen entsprechenden Planansatz). AV Abkürzungen Siehe Anlagevermögen. Bareinkaufspreis ExReWe Bargeld Grundbegriffe Bargeld bezeichnet Banknoten und Münzen. Barverkaufspreis ExReWe Barwertvergleichsmethode ExReWe Baufachliche Nebenbestimmungen SFM Baumaßnahmen ExReWe Maßnahmen, die der Schaffung von Anlagevermögen dient. BdH Abkürzungen Beauftragte/r für den Haushalt. Beauftragter für den Haushalt SFM § 9 Abs. 1 S. 1 LHO Dem BdH obliegen die Aufstellung der Unterlagen für die Finanzplanung und der Unterlagen für den Entwurf des Haushaltsplans (Voranschäge) sowie die Ausführung des Haushaltsplans. Der BdH ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen (§ 9 Abs. 2 S. 1 + 2 LHO NRW). Bei jeder Dienststelle, die Einnahmenund Ausgaben bewirtschaftet, ist ein BdH zu bestellen. Bedingungen, (Liefer-) Weiterleitung Siehe Lieferbedingungen. Beherrschungsmöglichkeit im Konzern ExReWe Beitrag Weiterleitung Siehe Beiträge. Beiträge KFM § 8 Abs. 2 S.1 KAG Ein Beitrag ist eine Geldleistung von privaten Haushalten und Unternehmen, die dem Ersatz des Auszahlungen für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen dient. Die Beiträge werden zunächst aus Sonderposten passiviert. Beiträge SFM Beizulegender Wert Weiterleitung Siehe Beizulegender Wert. Belege Grundbegriffe Dokument, das Daten über einen Geschäftsvorfall enthält Nachweis für Zahlungen / „Beweisstück“ Beleginventur Grundbegriffe Bei nicht körperlichen Vermögensgegenständen erfolgt die Inventur durch Auswertung der Belege. (z.B. Finanzanlagen oder Schulden) Belegwesen ExReWe Benutzungsgebühren KFM § 6 KAG Wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, ist eine Benutzungsgebühr zu erheben, sofern kein privatrechtliches Leistungsentgelt gefordert wird. Benutzungsgebührenertrag KFM Ertrag, der speziell durch Benutzungsgebühren anfällt. Bericht, (Konzern-) Weiterleitung Siehe Konzernbericht. Besserstellungsverbot SFM Bestandaufnahme Weiterleitung Siehe Inventur. Bestandsaufnahme ExReWe Bestandsbuchungen ExReWe Buchung auf Bestandskonten. Bestandskonten Weiterleitung Siehe Bestandskonto. Bestandskonto ExReWe T-Konto, auf dem die Vermögens- oder Kapitalbestände der Bilanz unterjährig geführt werden. Bestandsmehrung ExReWe Bestandsminderung ExReWe bestandsorientiert Weiterleitung Siehe Bestandsorientierung. Bestandsorientierung ExReWe Bestandsrechnung KFM Siehe Bilanz. Bestandsveränderung Weiterleitung Bestandsminderung bzw. Bestandsmehrung. Bestandveränderungen ExReWe Bestellung auf Ziel Weiterleitung Ziel, Bestellung auf. Bestellungen auf Ziel Weiterleitung Ziel, Bestellung auf. Beteiligungen ExReWe Beteiligungsbericht ExReWe Betrieb gewerblicher Art ExReWe § 4 Abs. 1 KStG Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmendienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. Betriebliche Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag, betrieblich. Betriebliche Steuern Weiterleitung Siehe Steuern, betrieblich. Betrieblicher Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betrieblich. Betrieblicher Ertrag Weiterleitung Siehe Ertrag, betrieblich. Betriebs- und Geschäftsausstattung Grundbegriffe Betriebsbuchführung ExReWe Betriebsbuchhaltung Grundbegriffe Verbindung einer Kosten- und Leistungsrechnung mit dem System der doppelten Buchführung. Betriebsergebnis Grundbegriffe Gegenüberstellung von Kosten- und Erlösen. (= Kosten - Erlöse) Betriebsfremde Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag, betriebsfremd. Betriebsfremder Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, betriebsfremd. Betriebsfremder Ertrag Weiterleitung Siehe Ertrag, betriebsfremd. Betriebsstoffe Grundbegriffe Fließen nicht in das Produkt ein, wird aber zur Produktion benötigt (Schmieröl, Benzin). Bewertungen ExReWe Bewertungen, (Durchschnitts-) Weiterleitung Siehe "Durchschnittsbewertungen". Bewertungen, (Einzel-) Weiterleitung Siehe "Einzelbewertungen". Bewertungen, (Fest-) Weiterleitung Siehe "Festbewertungen". Bewertungen, (Folge-) Weiterleitung Siehe "Folgebewertungen". Bewertungen, (Gruppen-) Weiterleitung Siehe "Gruppenbewertungen". Bewertungen, (Sammel-) Weiterleitung Siehe "Sammelbewertungen". Bewertungen, (Zugangs-) Weiterleitung Siehe Zugangsbewertungen. Bewertungseinheiten ExReWe Bewertungsmethoden bei Gebäuden ExReWe Für die Bewertung von baulichen Anlagen und Gebäuden sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden. Der Wert des bebauten Grundstücks ergibt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen sowie sonstigen Anlagen. Bewertungsvorschriften ExReWe Bezugsaufwand Weiterleitung Siehe Bezugsaufwendungen. Bezugsaufwendungen ExReWe Bezugskosten ExReWe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |< < > >|
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