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Headline:Meilenstein für schweizerischen Klimaschutz
Stichwort:Klimaschutz
Rubrik:Wetter
Datum:2.Juli.2001, 22:53
Text:Wichtiger Schritt für den Schweizer Klimaschutz: Das UVEK und die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) sowie die Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) haben Leistungsaufträge zur Reduktion des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstosses unterzeichnet. Gleichzeitig liegt eine Richtlinie zur Umsetzung des CO2-Gesetzes vor. Der Bundesrat will an den vom Parlament im CO2-Gesetz festgelegten Re-duktionszielen keine Abstriche machen.


Das CO2-Gesetz sieht für Brennstoffe und Treibstoffe je separat zu erfüllende Teilziele für die Emissionsreduktion vor. Sie betragen für Brennstoffe minus 15 Prozent, für Treibstoffe minus 8 Prozent bis 2010 gegenüber 1990. Die «Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen» soll den Beteiligten ermöglichen, das Teilziel ohne CO2-Abgabe zu erreichen. Eine solche Abgabe kann der Bundesrat einführen, wenn sich abzeichnet, dass das Reduktionsziel nicht erreicht werden kann.
Die Richtlinie wurde vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und dem Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit der Wirtschaft, erarbeitet. Eine weitere Richtlinie für den Gebäudebereich ist in Vorbereitung.



Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung


Die Richtlinie für die Wirtschaft bietet den Unternehmen zwei Möglichkeiten – die Zielvereinba-rung und die Reduktionsverpflichtung ?, um sich alleine oder im Verbund mit anderen Unter-nehmen für den Klimaschutz und mehr Energieeffizienz zu engagieren (siehe Kasten). Die «E-nergie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)» sowie die «Agentur für erneuerbare Energien und E-nergieeffizienz (AEE)» haben vom UVEK Leistungsaufträge übernommen, die zur Realisierung der Reduktionsziele zentral sind. Im Rahmen des Programms «EnergieSchweiz» übernehmen sie die breite Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in der Wirtschaft und bei Privaten. Die Energie-Agentur der Wirtschaft sorgt zudem für den Abschluss der Zielverein-barungen und das Monitoring der Energieverbrauchs- und CO2-Reduktion.



Wirtschaft bekennt sich zu schweizerischen Energie- und Klimazielen


«Der heutige Tag stellt einen Meilenstein bei der Umsetzung der freiwilligen Massnahmen dar», sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger. Wichtige Wirtschaftskreise stehen zu ihren Aussa-gen bei der Volksabstimmung über die Energieabgaben. Trotz USA und parlamentarischen Ini-tiativen zur Senkung der Reduktionsziele – «die Ziele des CO2-Gesetzes gelten nach wie vor», stellte der UVEK-Vorsteher fest.
Die Energie- und Klimaziele sind ehrgeizig und erfordern ein hohes Engagement aller Beteilig-ten, sagte Rudolf Ramsauer, Präsident der EnAW. Er unterstrich die Unterstützung der klimapo-litischen Zielsetzung durch die Wirtschaft und beurteilte die vorliegende Richtlinie als erfolgver-sprechende partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft.



Noch keine Annäherung an Zielvorgaben


Die aktuelle Bilanz zeigt, dass sich die Entwicklung in der Schweiz mit einer leichten Zunahme der CO2-Emissionen von 1.1 Prozent seit 1990 im Rahmen der europäischen Länder verhält. Sie hat sich dem Ziel im Bereich der Brennstoffe mit minus 2.7 Prozent nur leicht angenähert, bei den Treibstoffen mit einem Plus von 7.5 Prozent gar wesentlich davon entfernt. Es wird da-her erheblicher Anstrengungen aller bedürfen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.



Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung


Aufgrund der Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen in den Bereichen Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen können Unternehmen alleine oder im Verbund mit anderen Unternehmen mit der dafür beauftrag-ten Energie-Agentur der Wirtschaft Zielvereinbarungen zur Reduktion des Energie-verbrauchs und der CO2-Emissionen abschliessen. Sie können damit von den verschiede-nen Programmen und Produkten von «EnergieSchweiz» und der Energie-Agentur der Wirt-schaft profitieren. Sie werden im Prozess zur Realisierung einer rationellen Energienutzung begleitet.
Eine zweite Möglichkeit bietet sich Grossunternehmen, Verbrauchergruppen und energiein-tensiven Unternehmen. Sie können sich dem Bund gegenüber auf ein verbindliches Reduk-tionsziel verpflichten. Halten sie dieses ein, so werden sie von einer allfälligen CO2-Abgabe befreit. Übertreffen sie das Ziel, so sind sie berechtigt, mit den überschüssigen Emissions-mengen Handel zu betreiben.


Bern, 2. Juli 2001

Quelle:UVEK
Link:www.umweltschutz-schweiz.ch

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