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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rabatte ExReWe RAP Abkürzungen Rechnungsabgrenzungsposten. Ratenkredit ExReWe Realisationsprinzip ExReWe Realprinzip SFM § 13 Abs. 2 LHO Im Gegensatz zum Ressortprinzip handelt es sich hierbei um ein Gliederungsprinzip, das die Einzelpläne nach bestimmten Gruppen gliedert. Hierbei wird keine Rücksicht auf den Verwaltungszweig gelegt. Nach dem Realprinzip ist derzeit nur der Einzelplan 20 "Allgemeine Finanzverwaltung" eingerichtet. Rechenelemente Grundbegriffe Betriebswirtschaftliche Rechenelemente sind Einzahlungen / Auszahlungen, Einnahmen / Ausgaben, Erträge / Aufwendungen sowie Leistungen / Kosten. Rechnungsabgrenzung, aktiv Weiterleitung Siehe Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv. Rechnungsabgrenzung, antizipativ ExReWe Ein Fall der antizipativen Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn bei einem nicht investiven Geschäftsvorfall bereits die Veränderung die Veränderung des Reinvermögens erfolgt ist (Erträge / Aufwendungen), jedoch über den Abschlussstichtag hinaus noch die Veränderung der liquiden Mittel aussteht (Einzahlungen / Auszahlungen). Siehe auch "Sonstige Verbindlichkeiten" oder "Sonstige Forderungen". Rechnungsabgrenzung, passiv Weiterleitung Siehe "Rechnungsabgrenzungsposten, passiv". Rechnungsabgrenzung, sachlich ExReWe Rechnungsabgrenzung, transitorisch ExReWe Ein Fall der transitorischen Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn bei einem nicht investiven Geschäftsvorfall bereits die Veränderung der liquiden Mittel erfolgt ist (Einzahlung / Auszahlung), jedoch die Veränderung des Reinvermögens über den Abschlussstichtag hinaus noch aussteht (Erträge / Aufwendungen). Siehe auch "Aktiver Rechnungsabrenzungsposten" oder "Passiver Rechnungsabrenzungsposten". Rechnungsabgrenzung, zeitlich ExReWe Rechnungsabgrenzungen Weiterleitung Siehe Rechnungsabgrenzungsposten. Rechnungsabgrenzungsposten ExReWe Die Rechnungsabgrenzungsposten unterteilen sich in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv ExReWe § 250 Abs. 1 HGB Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Auszahlung erfolgt ist, der Aufwand allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv KFM § 42 Abs. 1 GemHVO Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Auszahlung erfolgt ist, der Aufwand allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsabgrenzungsposten, passiv ExReWe § 250 Abs. 2 HGB Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Einzahlung erfolgt ist, der Ertrag allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsabgrenzungsposten, passiv KFM § 42 Abs. 3 GemHVO Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Einzahlung erfolgt ist, der Ertrag allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsjahr SFM Im Unterschied zum Haushaltsjahr bezeichnet das Rechnungsjahr bereits abgelaufene Kalenderjahre - bezieht sich also auf die abgelaufene Wirtschaftsperiode. Rechnungslegung SFM § 80 LHO Rechnungsprüfung SFM §§ 88 - 104 LHO Rechnungsprüfung Weiterleitung Siehe Rechnungsprüfung, örtlich. Rechnungsprüfung, örtlich KFM § 103 Abs. 1 GO Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde, die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses sowie die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde. Rechnungsprüfungsamt KFM Rechnungswesen Grundbegriffe Das Rechnungswesen ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre. Sie dient der systematischen Erfassung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Das Rechnungswesen unterteilt sich in das interne und das externe Rechnungswesen. Rechnungswesen, extern Grundbegriffe Das externe Rechnungswesen dient der Aufbereitung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zur Auskunft an Dritte (z.B. Finanzamt, Anteilseigner oder Aktionäre). Rechnungswesen, intern Grundbegriffe Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen steht das interne Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)). Im Fokus der KLR stehen interne Wirtschaftlichkeitserwägungen, die die künftige Unternehmensausrichtung beeinflussen. Sind die Erlöse für ein Produkt nicht kostendeckend, muss die Einstellung der Produktion in Erwägung gezogen werden. Das interne Rechnungswesen unterteilt sich in drei Stufen: die Kostenartenrechnung, die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung. Reihenform ExReWe Reinvermögen Grundbegriffe Geldvermögen+ Sachvermögen Reinvermögensfunktion ExReWe Reinvermögensvergleich ExReWe Reinvermögensvergleichende Erfolgsermittlung Weiterleitung Siehe Erfolgsermittlung, Reinvermögensvergleich. Republik Grundbegriffe Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 54 Abs. 1 + 2 GG Ein Staat ist eine Republik, wenn er keine Monarchie ist. Zentrale Faktoren einer Republik sind die periodisch wiederkehrende Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident) für eine begrenzte Zeit (5 Jahre). (z.B. BRD, Frankreich, USA) Reserve ExReWe Reserve, (Dispositions-) Weiterleitung Siehe "Dispositionsreserve". Reserve, (Ermessens-) Weiterleitung Siehe "Ermessensreserve". Reserve, (Willkür-) Weiterleitung Siehe "Willkürreserve". Reserve, (Zwangs-) Weiterleitung Siehe "Zwangsreserve". Reserve, still ExReWe Ressort SFM Ressortprinzip SFM Das Ressortprinzip ist neben dem Realprinzip das hauptsächliche Gliederungsprinzip der Einzelpläne. Nach diesem Prinzip wird jedem Ressort ein Einzelplan zugewiesen. Ressourcen Grundbegriffe Ressourcenverantwortung, dezentral KFM Durch die dezentrale Ressourcenverantwortung wird die Ressourcenverantwortung auf verschiedene (dezentrale) Verwaltungseinheiten verteilt. Ressourcenverbrauchskonzept Grundbegriffe Restbuchwert ExReWe Resterlöse ExReWe Retouren, (Kunden-) Weiterleitung Siehe Kundenretouren. Rewe Abkürzungen Rechnungswesen. RHB Abkürzungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Richtigkeit ExReWe Roherfolg ExReWe Rohstoffe Grundbegriffe Hauptbestandteile des Produktes (Holz, Glass, Plastik, Spiegel). Rotabsetzungen SFM Absetzungen sind grundsätzlich in rot vorzunehmen (vgl. VV zu § 34 LHO). Daher werden Einnahmeabsetzungen und Ausgabeabsetzungen auch als Rotabsetzungen bezeichnet. Rw Abkürzungen Rechnungswesen. Rücklage, (Gewinn-) Weiterleitung Siehe "Gewinnrücklage". Rücklage, (Kapital-) Weiterleitung Siehe "Kapitalrücklage". Rücklage, allgemein KFM Die allgemeine Rücklage ist Bestandteil des Eigenkapitals im NKF. Sie ist die Summe der Jahresfehlbeträge / Jahresüberschüsse der vergangenen Jahre. Durch Fehlbeträge wird sie gemindert. Durch Überschüsse wird sie erhöht. Rücklagen Weiterleitung Siehe Rücklagen, allgemein. Rücksendungen ExReWe Rückstellungen ExReWe Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Zahlungsgrund bislang unbekannt sind (z.B. Instandhaltungsrückstellungen, Gerichtskostenrückstellungen, Pensionsrückstellungen). Rückstellungen KFM § 36 Abs. 4 S. 1 GemHVO Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Rückstellungen, (Ansammlungs-) Weiterleitung Siehe Ansammlungsrückstellungen. Rückstellungen, (Aufwands-) Weiterleitung Siehe Aufwandsrückstellungen. Rückstellungen, (Drohverlusts-) Weiterleitung Siehe Drohverlustrückstellungen. Rückstellungen, (Gewährleistungs-) Weiterleitung Siehe Gewährleistungsrückstellungen. Rückstellungen, (Instandhaltungs-) Weiterleitung Siehe "Instandhaltungsrückstellungen". Rückstellungen, (Kulanz-) Weiterleitung Siehe "Kulanzrückstellungen". Rückstellungen, (Pensions-) Weiterleitung Siehe "Rückstellungen, Pension". Rückstellungen, (Verbindlichkeits-) Weiterleitung Siehe "Verbindlichkeitsrückstellungen". Rückstellungen, (Voll-) Weiterleitung Siehe "Vollrückstellungen". Rückstellungen, für Deponien und Altlasten KFM § 36 Abs. 2 GemHVO Rückstellungen, die zum Zwecke der Auszahlung für Deponien und Altlasten gebildet wurden. Rückstellungen, langfristig ExReWe Rückstellungen, sonstige KFM § 36 Abs. 6 GemHVO Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Rückstellungen, unterlassene Instandhaltung KFM Siehe Rückstellungen, Instandhaltung. Rückzahlung von Krediten Weiterleitung Siehe Kredittilgung. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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