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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Zahlungsprinzip Grundbegriffe Einnahmen und Ausgaben sind in dem Geschäftsjahr zu veranschlagen, zu buchen und zu bewirtschaften, in dem sie anfallen. Entscheidend ist die Veränderung des Geldvermögens. Dieses Konzept wird im Rahmen der Kameralistik genutzt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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