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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rotabsetzungen SFM Absetzungen sind grundsätzlich in rot vorzunehmen (vgl. VV zu § 34 LHO). Daher werden Einnahmeabsetzungen und Ausgabeabsetzungen auch als Rotabsetzungen bezeichnet. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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