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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Ausgabeabsetzungen SFM § 35 Abs. 1 S. 2 LHO Buchung einer Einnahme auf einem Ausgabe-Titel. Absetzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sich die Absetzung zwangsläufig aus einer Nettoveranschlagung im Haushaltsplan ergibt (Haushaltsvermerk - z.B. Erstattungen Dritter dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden). Absetzungen stellen Ausnahmen vom Bruttonachweis gem. § 35 Abs. 1 S. 1 LHO dar. Ausgabeabsetzungen und Einnahmeabsetzungen werden auch als Rotabsetzungen bezeichnet. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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