Majos Steuerdatenbank

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Finanzgericht:BFH
Urteil:Schadensersatz einer Fluggesellschaft
Ort:München
Aktenzeichen:V R 16/99
Datum:2000
Jahr:1999
EMail:majo2000@web.de
Homepage:www.majo2000.de
Urteilstext:Schadensersatz ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar, es sei denn die Fluggesellschaft verlangt Umbuchúngsgebühren, diese sind umsatzsteuerpflichtig! Hier handelt es sich um einen höheren Preis für den Kunden, für die die Steuer abzuführen ist.

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