Händlerverzeichnis von WAGNER Oldieoel
Ölhändler sind gesetzlich verpflichtet Altöl (Motor- und Getriebeöl) zurück zu nehmen. Ebenso beim Ölwechsel benutzte Lappen, Ölfilter etc. pp.
Die regionalen Händler von WAGNER Oldieoel erfüllen ihre gesetzlichen Verpflichtungen, in dem sie das Öl zurück nehmen, das im originalen WAGNER-Kanister abgegeben wird.
Sicher ist es auch kein Problem dort AUSNAHMSWEISE mal ein auf einer Messe oder im Hersteller-Direktversand erworbenes WAGNER-Gebinde abzugeben.
Unsere Händler sind aber in keinem Fall als Rücknahmestelle für anderweitig erworbene WAGNER-Produkte zuständig oder verpflichtet. Schon aus Gründen der Fairness sollte das Frischöl auch vor Ort gekauft werden, wenn Sie planen, das Altöl dort zurückzugeben.
Ein Hinweis in diesem Zusammenhang: zurückgenommen wird nur das reine, abgelassene Altöl. Stellt sich später heraus, dass dieses z.B. mit Bremsflüssigkeit oder anderen Chemikalien verunreinigt war, können hohe Schadenersatzforderungen des Ölabholers entstehen, die der Händler dem Altöl-Anlieferer in Rechnung stellen muss! Bitte achten Sie daher im eigenen Interesse darauf, dass das Altöl nicht vermischt oder verschmutzt wird.
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Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Händler, bevor Sie die Waren abholen möchten. So stellen Sie auch sicher dass alle gewünschten Artikel vorrätig sind - und Sie nicht zweimal hinfahren müssen.
Oder Sie bestellen alles, was Sie brauchen, in unserem Online- Shop und freuen sich, dass Ihnen alle Waren schnell und unkompliziert geliefert werden.