Mein Interessengebiet ist der Modellbau, vorzugsweise im Maßstab 1:16. Da die meisten dieser Bausätze bereits vor vielen Jahren aus dem Sortiment der Hersteller verschwunden und kaum noch auf dem Markt zu finden sind, stellen sich mir und vielleicht auch anderen Begeisterten viele Fragen. Die hier zusammengetragenen Daten sollen helfen die Frage "Was gibt oder gab es den alles in diesem Maßstab?" zu beantworten.
| Kategorie | Bausatzhersteller | Artikel-Nr. | Ausgabejahr | Fahrzeugmarke | Fahrzeugtyp | Baujahr | Farbe | Teile | Bemerkung | Kartonbild | PKW | Academy | 8000 | 1985 | Thomas Flyer | M6-40 Flyabout | 1910 | | | | |
PKW | Academy | | 1985 | Thomas Flyer | M6-40 Convertible | 1910 | | | Baugleich mit Flyabout jedoch mit geschlossenem Dach | |
PKW | Academy | | 1985 | Mercer | J35 Raceabout | 1913 | | | | |
PKW | Academy | | 1985 | Mercedes | Simplex | 1906 | | | | |
PKW | Academy | | 1985 | Itala | Pechino Parigi | 1905 | | | | |
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Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit der gemachten Angaben. Wer Änderungen und / oder Ergänzungen hat kann mir diese gern mitteilen. Ich danke allen Herstellern, Modellbauern und -Sammlern, ohne deren Veröffentlichungen wichtige Angaben bzw. Einzelheiten zu den Bausätzen fehlen würden. Mein besonderer Dank gilt Herrn Michael Kusenberg, ohne seine Veröffentlichungen ich nie auf den Umfang der 1:16er Modelle aufmerksamm geworden und somit diese Datenbank nicht möglich wäre.
KEINE ABMAHNUNG OHNE KONTAKT:
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. STAND: DEZEMBER 2016
© keramh
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