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Headline:Die Alpenkonvention: Ende eines ökologischen Alptraums?
Stichwort:Alpenkonvention
Rubrik:Naturschutz
Datum:6.Juni.2001, 23:31
Text:Die Alpen - Bergwelt mit verbauter Zukunft
Über elf Millionen Menschen bewohnen den 180000 Quadratkilometer großen Alpenbogen. Sieben Staaten, 83 Regionen und 5800 Gemeinden haben an ihm Anteil. Aus dem gigantischen Dachgarten des europäischen Kontinents erwuchs ein Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum von allerhöchster Bedeutung.

Gleichzeitig wurde die sensible Natur der Bergwelt überrollt, übernutzt und - vor allem touristisch - ausgebeutet.

Und dennoch: In den Alpen stößt der Mensch auch heute noch an seine Grenzen. Mit der Klimaerwärmung kehrt in unser Bewusstsein zurück, wie eiskalt und unbeherrschbar die Gewalt der Berge ist, wenn sie erst einmal in Bewegung geraten.

Über die politischen, kulturellen und ökologischen Anstrengungen für eine neue und nachhaltige Entwicklung in den Alpen, die die natürlichen Grenzen anerkennt, schreiben unsere Autoren auf den nächsten Seiten.

Erich Kästner hat dagegen schon 1930 geahnt, dass der Natur irgendwann einmal einfach die Geduld reißen könnte:

Das Gebirge machte böse Miene.
Das Gebirge wollte seine Ruh.
Und mit einer mittleren Lawine
deckte es die blöde Bande zu. (cm)

Schon 1991 haben die Umweltminister der sieben Alpenstaaten und der Umweltkommissar der Europäischen Union das Übereinkommen zum Schutz der Alpen unterzeichnet. Doch noch immer handelt es sich bei der Alpenkonvention um ein unvollendetes Werk der großen Ziele und der kleinen Schritte.

Die Alpenkonvention soll die hohe Umweltqualität dieser großen europäischen Bergwelt sichern, für eine gleichwertige Lebensqualität aller Alpenbewohner sorgen und dabei die regionale Vielfalt erhalten und verbessern. Dafür wurden zu den wichtigsten Bereichen wie Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Tourismus, Verkehr, Bergwald, Bodenschutz und Energie einzelne Durchführungsprotokolle erarbeitet. Die Rahmenkonvention des völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes trat 1995 in Kraft. Konnte den glorifizierenden Ausdrücken für die Alpenkonvention in der Frühzeit ihrer Entstehungsgeschichte Glauben geschenkt werden, dann müsste sie tatsächlich das Allheilmittel für das gefährdete Ökosystem und den Lebensraum Alpen sein. Denn die Erwartungshaltungen wurden dermaßen hochgeschraubt, das sie ein so breit angelegtes internationales Abkommen einfach nicht erfüllen kann. Sie reichten vom europäischen Plan zur Rettung der Alpen, der Überlebensstrategie, dem Eckpfeiler einer Zukunftsstrategie für die Alpen, dem Signal für europäische Zusammenarbeit und Modell der nachhaltigen Entwicklung bis hin zur Magna Charta für den Dachgarten Europas.

Erfolg nur am Anfang

Nach zügigem Beginn wurde schon im Jahre 1991 in Salzburg, zwei Jahre nach der ersten Alpenkonferenz in Berchtesgaden 1989, mit dem Beschluss der Rahmenkonvention der organisatorische Überbau vereinbart. Allerdings ratifizierte mit Italien der letzte der neun Vertragspartner erst im Jahre 1999 die Alpenkonvention, obwohl diese nach der Beendigung der nationalen Ratifikationsprozesse in Österreich, Liechtenstein und Deutschland bereits 1995 in Kraft getreten war. Niemand konnte aber zu Beginn der 90er erahnen, dass rund zehn Jahre nach der Unterzeichnung der Alpenkonvention erst acht von insgesamt Zwölf vorgesehenen Durchführungsprotokollen von allen Vertragsparteien angenommen und unterzeichnet sind und mit der Umsetzung - mit Ausnahme von einigen vornehmlich nichtstaatlichen Aktivitäten - noch nicht begonnen worden ist.

Langer Atem für die Alpen

Die Alpenkonvention hat das ambitiöse Ziel, international verpflichtende Rahmenbedingungen zu erarbeiten, damit eine umweltverträgliche Nutzung des gesamten Alpenraumes - also die richtige Balance zwischen Ökonomie und Ökologie - möglich wird. Dies stellt aber in Europa Neuland dar: Während bestehende Konventionen rein sektorale Ziele verfolgen, bezieht sich die Alpenkonvention auf einen von elf Millionen bewohnten und teilweise sehr intensiv genutzten Raum, in dem sich Wirtschafts- und Schutzinteressen kleinräumig ineinander verzahnen.
Die Durchführungsprotokolle sind das Herzstück der Alpenkonvention und dienen zur Festlegung der konkreten Inhalte. Die Wege vom Auftrag einer Alpenkonferenz zur Erarbeitung eines Protokolls bis zur Umsetzung sind allerdings viel zu lang. Zudem sind die einzelnen Protokolle von sehr unterschiedlicher Qualität, teilweise mit einem sehr geringen Verpflichtungsgrad ausgestattet und zum Teil inhaltlich auch schon wieder überholt. Gerade bei den erstunterzeichneten Protokollen Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft und Raumplanung und nachhaltige Entwicklung ist seit der Verhandlung Anfang der 90iger Jahre und seit Unterzeichnung im Jahre 1994 schon wieder so viel passiert, dass bereits an eine inhaltliche Überarbeitung gedacht werden muss.

Obschon die Bundesregierungen die Vertragsparteien der Alpenkonvention sind, findet der Verhandlungsprozess längst nicht mehr hinter verschlossenen Türen statt. Die oft geäußerte Kritik der mangelnden Einbeziehung der betroffenen Regionen ist nicht länger aufrecht zu erhalten. In Österreich gibt es sogar ein Nationales Komitee für die Alpenkonvention, in welchem Vertreter der tangierten Ministerien, der Länder, Sozialpartner und Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) mitarbeiten und die Linie für internationale Verhandlungen sowie die nationale Umsetzung abstimmen.
Dennoch wird die breite Öffentlichkeit noch sehr wenig informiert. Ausnahmen sind in Österreich die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanziell getragene Öffentlichkeitsarbeit im Alpenkonventionsbüro der Alpenschutzkommission CIPRA und die laufende Infoarbeit der nichtstaatlichen Organisationen auf internationaler und nationaler Ebene. Dies mag neben dem Fehlen eines ständigen Sekretariats der Alpenkonvention auch daran liegen, dass abzuwarten war, ob es zu einem Abschluss des Verkehrsprotokolls und damit überhaupt zur Umsetzung der Alpenkonvention kommen wird.

Jetzt aber sind alle Vertragsparteien aufgerufen, möglichst rasch alpenweit geltende Prioritäten für die konkrete Umsetzung auf den Tisch zu legen. Dabei kann es nicht darum gehen, dass sich die verschiedenen Länder nur die Rosinen herausgucken, also solche Bereiche wählen, bei denen sie ohnehin schon Stärken aufweisen. Die richtige Balance zwischen Schützen und Nützen muss gefunden werden, und auch die heißen Eisen sind anzupacken. Die zentralen Themen der Alpenkonvention sind mit Sicherheit das Verkehrs- und das Tourismusprotokoll. Bei ihnen handelt es sich um sogenannte Leitprotokolle, die Sektoralbereiche regeln sollen, von denen eine gewaltige gestalterische Kraft auf den Alpenraum ausgeht.

Protokolle auf dem Prüfstand

Gerade deshalb hat auch die Verhandlung des Verkehrsprotokolls insgesamt zehn Jahre gedauert. Sie hat im Herbst 1990 unter Schweizer Vorsitz begonnen. Doch schon bald entwickelte sich die österreichische Forderung nach einem Verbot neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr zur schier unüberwindbaren Hürde für die Verhandlungsführer. Erst der unermüdliche Einsatz österreichischer NGOs (Alpenverein, Transitforum) und die Unterstützung aus Deutschland und Liechtenstein ermöglichten im Jahre 1998 die Neuverhandlung des Verkehrsprotokolls unter liechtensteinischem Vorsitz. Im März 2000 wurde es endlich einstimmig angenommen und ein halbes Jahr später bei der 6.Alpenkonferenz ohne Vorbehalte unterzeichnet.

Mit dem Verkehrsprotokoll liegt erstmals ein alpenweit abgestimmter und von den acht Alpenstaaten unterzeichneter verkehrspolitischer Rahmen vor. Da die europäische Union Vertragspartner ist, hat sie sich wie jeder andere Staat zur Durchführung der Inhalte verpflichtet. Der Grundsatz der verstärkten Kooperation auf internationaler Ebene ist ein wesentliches Element des Verkehrsprotokolls. So sind bei projektierten neuen Infrastrukturen oder erheblicher Vergrößerung bestehender Verkehrsnetze Koordinationsmechanismen zwischen den betroffenen Vertragsparteien vorgesehen. Im Bewusstsein, dass ohne geeignete Gegenmaßnahmen der Verkehr und die damit verbundenen Umweltbelastungen weiterhin zunehmen werden, verpflichten sich die Vertragsparteien im Verkehrsprotokoll zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Erreicht werden soll dieses Hauptziel durch die Begrenzung des Verkehrsvolumens, eine umweltverträglichere Lenkung des Verkehrs und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrssysteme insbesondere mit Hilfe marktkonformer Anreizmaßnahmen. So verpflichten sich die Vertragsparteien zur Förderung leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Transportsysteme im Alpenraum;
zur besseren Auslastung der bestehenden Eisenbahnnetze, Schifffahrtswege und intermodalen Transportsysteme sowie zum Ausbau der Kapazität der alpenquerenden Eisenbahnachsen, um die Verlagerung des Güterverkehrs auf Umweltverträglichere Transportarten zu begünstigen;
zum Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr (Alemagna!);
zur Senkung der durch den Flugverkehr verursachten Umweltbelastungen, insbesondere durch Begrenzung des Baus von Flughäfen im Alpenraum und des Absetzens aus Luftfahrzeugen außerhalb von Flughäfen;
zur schrittweisen Einführung verkehrsspezifischer Abgabensysteme, welche die Deckung der wahren Kosten ermöglichen.

Die Laster-Lawine rollt

Inzwischen überrollen Lastwagen die Alpen, und der Freizeitverkehr wächst weiter. Die Zahl der Lastwagen, die zwischen Wien und Nizza die Alpen queren, wuchs 1999 wiederum um neun Prozent. Innerhalb von zehn Jahren (1989-1999) steigerte sich der Lastwagenverkehr um 60 Prozent, das darin transportierte Frachtgewicht um 56 Prozent. Die Bahnfracht stieg im selben Zeitraum um weniger als 20 Prozent und im Vergleich zu 1998 hat sie 1999 sogar alpenweit um 3,5 Prozent abgenommen. Sowohl in der Rangliste der am meisten frequentierten alpenquerenden Straßen als auch beim Frachtgewicht liegt der Brenner vor dem Frejus-Straßentunnel. Die Schadstoffbilanz hat in Tirol im Zeitraum 1993 bis 2000 im Transitverkehr um 18 Prozent zugenommen.
Viele Hoffnungen werden deshalb jetzt in das unterzeichnete Verkehrsprotokoll gesetzt. Dessen konkrete Umsetzung und damit Hilfestellung für die betroffenen Regionen in absehbarer Zeit wird die Nagelprobe für die Alpenkonvention. Bedauerlich, dass die EU, die immer auf die Aushandlung des Verkehrsprotokolls pochte, bei den letzten vier Sitzungen des ständigen Ausschusses und der 6. Alpenkonferenz gar nicht präsent war. Einmal mehr werden also die NGOs gefordert sein, um die konkrete Umsetzung des Verkehrsprotokolls anzumahnen. Nicht anders läuft es beim Tourismusprotokoll, das unter Französischem Arbeitsgruppenvorsitz ausgehandelt worden ist. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade dieses Protokoll als nicht besonders weitreichend einzustufen ist. Schade, denn der touristische Wachstumskreisel dreht sich gerade in den Alpen - angetrieben durch das gegenseitige Aufschaukeln von Staaten, Regionen, Gemeinden und Seilbahnunternehmen - unentwegt weiter.
Sie alle stehen bei neuen mechanischen Aufstiegshilfen, Gebietszusammenschlüssen, Beschneiungsanlagen und sogar schon bei der Verwendung von biologischen und chemischen Zusatzstoffen für die künstliche Beschneiung unter einem ungeheuren Wettbewerbsdruck. Doch ein neuer dynamischer Kreisel hat den bekannten Betten-Pisten-Kreisel bereits abgelöst. Immer deutlicher sind die Konturen eines Kapital-Event-Kreisels zu erkennen. ständig mehr alpine Tourismusorte preisen sich mit spektakulären Großereignissen wie Gletscherkonzerten, Wettbewerben und Riesenpartys in hochalpinen Lagen an, was immer mehr Lärm und Verkehr mit sich bringt. Diese potenten Wintersportmetropolen und Seilbahnkaiser wehren sich gleichzeitig gegen jedwede restriktive Maßnahme von Raumordnung und Naturschutz. Viele Alpentäler befinden sich inzwischen in großer Abhängigkeit, ja oft in Geiselhaft von ganze Regionen beherrschenden Seilbahnunternehmen. Die Regionalpolitik mancher Länder hat sich von ihrem Anspruch auf lokale Steuerung nach überörtlichen Gesichtspunkten verabschiedet. Immer häufiger schlägt das Bemühen um Deregulierung in eine wider besseren Wissens vollzogene Kapitulation vor einflussreichen Interessengruppen um.
Keine Region wird also mit den Problemen alleine fertig. Deshalb sind alpenweit gleich lautende Bestimmungen, Genehmigungspraktika und Erschließungskonzepte notwendig. Hierfür wäre die Alpenkonvention mit dem Tourismusprotokoll eine ausgezeichnete Plattform. Für die Umsetzung gelten jedoch dieselben Spielregeln und Bedenken wie beim Verkehr. Auch das Tourismusprotokoll enthält als wesentliche Forderung die Zurückführung der touristischen Aktivitäten im Alpenraum auf dessen ökologische Tragfähigkeit und die Bewusstseinsbildung bei der ansässigen wie bei der urlaubenden Bevölkerung. Wichtige Handlungserfordernisse dazu sind - ein qualitativer Umbau der touristischen Zentren in Sachen Verkehr, Energie, Ver- und Entsorgung,

die Förderung umweltverträglicher Tourismusangebote in ländlichen Gebieten,
verbesserte Information und Angebote für umweltbewusstes Anreisen,
das Ausweisen von Zonen ohne technische Erschließung, z.B. in Form von Ruhezonen,
die Förderung des Dauertourismus vor dem Tagestourismus,
Mindeststandards für den Einsatz von Schneekanonen,
die Förderung der Maßnahmen zur Besucherlenkung, insbesondere in Schutzgebieten, um den Fortbestand dieser Gebiete zu sichern.

Alpen unter Druck

Das Protokoll Tourismus will Fremdenverkehrs- und Erholungsaktivitäten in Einklang mit ökologischen und sozialen Anforderungen bringen. Treten nämlich die Klimaveränderungen in der derzeit vielfach beschriebenen Art und Weise auf Grund des Treibhauseffekts tatsächlich ein, wird im Tourismussektor kein Stein auf dem anderen bleiben. Abgesehen vom Umstand, dass die Wintersportorte in niederen Lagen dann in die Bedeutungslosigkeit schlittern, wird ein ganz massiver Sturm der Seilbahn- und Tourismusunternehmen auf bisher unberührte Bastionen wie Gletscher, unberührte Hochgebirgsregionen sowie Schutzgebiete einsetzen. Die Alpenkonvention konnte sich trotz der Mühen in den Niederungen der Politik mittlerweile auch im internationalen Rechtsrahmen etablieren. Acht Alpenstaaten und 43 Regionen inklusive der EU befassen sich mit Alpenthemen und müssen nach Lösungen suchen. Es liegt jetzt an den Akteuren selbst, die Konvention als Instrument der transnationalen Zusammenarbeit einzusetzen, etwa wenn es um die Ausgestaltung des europäischen Raumentwicklungskonzeptes mit Alpeninhalten geht.
Die Alpenkonvention ist im derzeitigen Prozessstadium noch kein Garant für ein Ende des ökologischen Alptraums. Sie gibt uns aber einen Schlüssel in die Hand, der Tore zu mehr Alpenbewusstsein, zu Belastungsreduktion und zu einem Mehrwert für die in den Alpen lebenden Menschen öffnen kann.

Quelle:Natur + Umwelt, D-93049 Regensburg
Link:www.alpenverein.at

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