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Kurzfassung für
Leser in Zeitnot



Die Grundlage: Im Allgemeinen gilt für Privatnutzer eine Zweitgerätebefreiung. Dass bedeutet, man muss nur einmal Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, alle weiteren Geräte sind inclusive. Der §5, Abs. 2 des 8. Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrags regelt, dass Zweitgeräte von Privatpersonen nicht von der Rundfunkgebühr befreit sind, wenn sie "zu anderen als ausschließlich privaten Zwecken genutzt werden". Was ein "ausschließlich privater Zweck" ist definiert das Gesetz nicht.

Das Problem: Vereine sind nicht grundätzlich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Also ist es die Nutzung eines Rundfunkgerätes "für" einen Verein auch nicht. Solange die Rundfunkgebührenpflicht nur für Radios und Fernseher gilt, ist dies kein besonderes Problem, denn die Nutzung eines Fernseher "für" einen Verein beschränkt sich im Wesentlichen auf einmalige Ereignisse wie das Endspiel der Fussball WM, das man gemeinsam im Vereinsheim auf einem privat bereitgestellten Fernseher anschaut. Schwieriger wird es bei der Benutzung eines internetfähigen PC's bzw. eines internetfähiges Handys für den Verein. Denn beides wird für Privatpersonen ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebührenpflichtig. Da die Intensität der Nutzung nicht relevant ist, reicht "de jure" ein einziges Telefonat vom Verein, empfangen auf dem internetfähigen Privathandy eines Vereinsmitgliedes aus, um eine zusätzliche Rundfunkgebühr zu erzeugen. Ganz zu schweigen von der Nutzung eines PC's für irgendwelche Vereinszwecke (Email-Austausch oder Teilnahme an einer Diskussion im Internet-Forum auf der Vereinshomepage) und unabhängig davon ob man dies ehrenamtlich oder hauptamtlich tut.

Die Folgen: Vereinsmitglieder die dies betrifft werden die zusätzliche Rundfunkgebühr natürlich dem Verein als Verursacher in Rechnung stellen. Und dies führt bei vielen Vereinen zum Super-Gau. Dann ist es auch völlig unrelevant ob nun die volle TV-Gebühr von 17,03 EUR oder die verminderte Gebühr von 5,52 EUR pro Monat bezahlt werden muss. Die Folgen bleiben für den Verein dieselben, egal ob er 100.000 oder "nur" 30.000 EUR pro Jahr an Rundfunkgebühren bezahlen muss. Dabei werden vor allem die Vereine getroffen, die intensiv EDV einsetzen, sei es zur Kommunikation mit den Mitgliedern oder als Vereinszweck an sich (z.B. Schachvereine, die übers Internet Computerschach anbieten). Die Gebühren in Höhe von immerhin mehreren hundert bis tausend Euro, die der Verein dabei für die vereinsinterne Nutzung (z.B. in der Geschäftsstelle benutzte PC's und Internetserver, Schatzmeister, Pressewart und EDV-Beauftragter von zu Hause aus) aufbringen muss, sind dabei anteilweise "Peanuts". Aber allein das dürfte vielen Vereinen schon finanziell das Genick brechen ...

Nachweis: Dies ist kein spätpubertärer Humbug oder der neueste Internet-Fake, sondern die nackte REALITÄT. Inzwischen haben mehrer Politiker und auch die niedersächsische Staatskanzlei meine Befürchtungen bestätigt. Näheres siehe auf dieser Seite.



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Verantwortlich im Sinne des Presserechtes:
Dipl.-Dok. (biowiss.) Roland Mainka
Vor dem Schafskamp 29
31226 Peine
roland.mainka(at)gmx.de
Last update: 15.09.2006 - 15:15








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