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Artikel:Gericht verlängert Frist für Sanierung von Feuertreppen
Rettungsleitern müssen nun bis zum 15. Februar repariert oder begutachtet werden
Datum:19/Jan/01
Text:Hauseigentümer, die vom Bauaufsichtsamt aufgefordert worden waren, die an ihren Gebäuden montierten Rettungsleitern sanieren oder von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, müssen diese Arbeiten jetzt erst am 15. Februar 2001 abgeschlossen haben.

Anlass für die Aufforderung der Bauaufsicht war der Einsturz einer Feuertreppe Anfang Dezember. Dabei hatte sich ein 33-jähriger Hausbewohner tödliche Verletzungen zugezogen. Als Unfallursache kam eine nicht ordnungsgemäße Montage der Rettungsleiter in Frage. Deshalb überprüfte das Bauaufsichtsamt alle 38 Feuertreppen in Köln, die von dem Unternehmen montiert worden waren, das auch die Unglücksleiter angebracht hatte. Die Hauseigentümer wurden anschließend per Ordnungsverfügung aufgefordert, ihre Feuertreppe reparieren oder begutachten zu lassen. Für die Ausführung der Arbeiten setzte die Bauverwaltung wegen der potentiellen Einsturzgefahr eine Frist von zwei Wochen.

Vier Hauseigentümer waren damit nicht einverstanden und zogen vor das Verwaltungsgericht. Dieses bestätigte die Richtigkeit der Forderungen des Bauaufsichtsamts, hielt jedoch die gesetzte Frist für zur kurz. Es verlängerte diese daher bis zum 15. Februar. Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt dieser Termin nun auch für alle Hauseigentümer, die nicht gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Köln geklagt hatten.

Autor:Stadt Köln
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