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Artikel:Wohnungsamt verbessert Bürgerservice -
Wohngeldanträge können von der städtischen Internetseite abgerufen werden
Datum:25/Jan/00
Text:Ab sofort können die Formulare für die Beantragung von Wohngeld auf der Internetseite der Stadt Köln aufgerufen und auf dem heimischen Drucker ausgedruckt werden. Damit entfällt für viele Bürger der Gang zu den Wohngeldstellen der Bezirksämter, um sich die Antragsunterlagen dort abzuholen.

Zum 1. Januar 2001 hat der Bundesgesetzgeber ein neues Wohngeldrecht mit höheren Leistungen beschlossen. Von den rund 18.000 Kölner Haushalten, die bereits Wohngeld beziehen, werden rund 9.000 Haushalte in den Genuss von mehr Wohngeld kommen. Durch gestiegene Einkommensgrenzen und die Anerkennung höherer Mieten können nach dem neuen Recht nun viele Haushalte auch erstmals oder erneut mit einer Wohngeldbewilligung rechnen.

Die Nachfrage in den Bezirksämtern nach Antragsformularen und Beratungen hat in den ersten Wochen dieses Jahres stetig zugenommen. Damit ein möglicher Wohngeldanspruch ab Januar 2001 gelten soll, müssen die Anträge bis zum 31. Januar bei der Wohngeldstelle vorliegen.

Zu den Formularen, die nun per Internet abgerufen werden können, gehören der Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungsblatt) und die dazugehörige Verdienstbescheinigung. Mit den ausgefüllten Formularen und einer beigefügten aktuellen Mietquittung kann der Antrag bei der Wohngeldstelle des zuständigen Bezirksamtes eingereicht werden. Rentner oder Empfänger von Arbeitslosengeld fügen dem Wohngeldantrag anstelle einer Verdienstbescheinigung den Rentenbescheid oder den Bescheid über Leistungen des Arbeitsamtes bei.

Die Formulare sind im Internet unter www.stadt-koeln.de unter Bürger-Service im Servicebereich Wohnen abrufbar.

Autor:Stadt Köln
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