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Artikel:Dezernate werden neu geordnet -
Aus der vergangenen Ratssitzung: Ausscheiden von zwei Dezernenten erfordert die Änderung von Geschäftskreisen
Datum:28/Mai/01
Text:Nach der Wahl des neuen Stadtdirektors sollen diesem nun weitreichende Verwaltungs- und Querschnittsfunktionen zugeteilt werden, die bisher unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters fielen. Dadurch soll dieser deutlich entlastet werden. Außerdem werden das Dezernat für Stadtentwässerung, Brücken- und Stadtbahnbau zum 23. Mai 2001 und das Dezernat für Bezirksverwaltung und Grünpflege zum 1. Januar 2002 nach dem Ausscheiden der Beigeordneten Hubertus Oelmann und Dr. Ulrich Schröder aus dem Dienst der Stadt Köln aufgelöst. Deshalb müssen die Geschäftskreise der verbleibenden Dezernenten geändert werden.

Das Dezernat des Oberbürgermeisters umfasst künftig wie bisher das Interkulturelle Referat, das Amt des Oberbürgermeisters, das Frauenamt, das Presse- und Bürgeramt, das Rechnungsprüfungsamt und die Aufgabe „Europaangelegenheiten“, die aus der Organisationsberatung herausgelöst wurde. Hinzu kommt die Projektgruppe Aufgabenkritik, die sich mit dem künftigen Zentralen Bürgeramt befasst. Dagegen gehen die Organisationsberatung ohne die Aufgabe „Europaangelegenheiten“ und das Personalamt in den Zuständigkeitsbereich des Stadtdirektors über.

Das Dezernat I des Stadtdirektors, das künftig Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Zentrale Dienste heißt, bleibt zuständig für die Zentralen Dienste, die Informationsverarbeitung, die Zusatzversorgung und Beihilfe, das Standesamt und die Gemeinsame Betriebkrankenkasse. Hinzu kommen die Organisationsberatung mit Ausnahme der Aufgabe „Europaangelegenheiten“, das Personalamt und das neue Zentrale Vergabeamt. Das Rechts- und Versicherungsamt und das Ordnungsamt gibt der Stadtdirektor an den Stadtkämmerer ab, die Berufsfeuerwehr mit dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und das Amt für Verteidigungslasten an das Dezernat III für Gesundheit und Umwelt und die Gebäudewirtschaft an das Dezernat VI für Bauen und Verkehr.

Das Dezernat II des Stadtkämmerers behält die Zuständigkeit für die Kämmerei, das Kassen- und Steueramt und das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Dazu kommen künftig das Rechts- und Versicherungsamt und das Ordnungsamt, die bisher beim Dezernat I des Stadtdirektors angesiedelt waren.

Das Dezernat III für Gesundheit und Umwelt bleibt zuständig für das Gesundheitsamt, die Kliniken, das Amt für Umweltschutz und Lebensmittelüberwachung sowie den Arbeitssi-cherheitstechnischen und den Arbeitsmedizinischen Dienst. Es erhält darüber hinaus die Zuständigkeit für die Berufsfeuerwehr mit dem Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie das Amt für Verteidigungslasten und Lastenausgleich, für die bisher ebenfalls der Stadtdirektor die Verantwortung trug.

Das Dezernat VI für Bauen und Verkehr ist auch weiterhin für das Bauverwaltungsamt, das Bauaufsichtsamt und das Amt für Straßen und Verkehrstechnik zuständig. Hinzu kommen die Gebäudewirtschaft aus dem bisherigen Zuständigkeitsbereich des Stadtdirektors, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vom Dezernat für Bezirksverwaltungen und Grünpflege (ab 1. Januar 2002) und das Amt für Stadtentwässerung einschließlich Hochwasserschutz sowie das Amt für Brückenbau aus dem bisherigen Dezernat für Stadtentwässerung, Brücken- und Stadtbahnbau. Bei den beiden letztgenannten Ämtern übernimmt die Stadt Köln nur noch die Restaufgaben, die nach Ausgliederung der Stadtentwässerung und der geplanten Gründung einer Fahrwegegesellschaft noch anfallen.

Das Dezernat IX für Bezirksverwaltungen und Grünpflege wird mit Ablauf der Wahlzeit des Beigeordneten Dr. Ulrich Schröder zum 1. Januar 2002 aufgelöst. Die Stadt Köln erarbeitet zur Zeit ein Konzept zur Neuordnung der Verwaltungsarbeit in den Stadtbezirken. Dieses sieht unter anderem die Beibehaltung der neun Bezirksverwaltungen und die Einrichtung eines zentralen Bürgeramts vor. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geht zum 1. Januar 2002 in den Zuständigkeitsbereich des Dezernats VI für Bauen und Verkehr über.

Der Rat hat dieser von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Änderung der Geschäftskreise zugestimmt. Sie tritt damit zum 1. Juli 2001 in Kraft, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt ist.

Autor:Stefan Kühler
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