Inhalt: | Urteil rechtskräftig Ein Mammutprozess hat jetzt sein Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen eine Frau, die ihre drei Pflegekinder vernachlässigt hat. Knapp elf Monate nach der Verurteilung einer Pflegemutter wegen Vernachlässigung ihrer drei Pflegekinder ist das Urteil gegen die heute 47-Jährige rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der Frau gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg als unbegründet verworfen, sagte ein Gerichtssprecher gestern in Freiburg. Die Freiburger Richter hatten die allein erziehende Mutter mehrerer Kinder Anfang Februar zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Mit der Entscheidung des BGH könne ein Mammutprozess zu den Akten gelegt werden, teilte das Gericht mit. Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht hatte mehr als ein Jahr gedauert. Während der mehr als 60 Verhandlungstage waren 100 Zeugen gehört und vier Gutachten vorgetragen worden. Die 47-Jährige wurde schließlich wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Laut Urteil wurden die Kinder unangemessen diszipliniert, unzureichend betreut, hygienisch unterversorgt und mit Arbeiten auf dem Reiterhof der Frau überfordert. Nach Ansicht der Richter hatte die Frau ihre zur Tatzeit vier, sieben und acht Jahre alten Pflegekinder mehrfach mit einer Reitgerte geschlagen. Die Pflegemutter hatte während des Prozesses ausgesagt, die drei hätten sich die entsprechenden Verletzungen selbst beigebracht. Die Kinder leben jetzt in anderen Familien. lsw |