Neue Promillegrenze

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Neue Promillegrenze

    1.April.2001
    München - Jetzt ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit
    0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle
    gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark
    Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein Flensburg-Konto mit vier
    Punkten. Diese kürzlich beschlossene Verschärfung der
    Promilleregelung tritt zum 1. April in Kraft. Die bisher geltende
    Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille ein Fahrverbot ausgesprochen
    wurde, entfällt damit. Unabhängig davon bleibt die Grenze zur
    absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille bestehen. Wer derart
    alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens
    neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von
    mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg
    geahndet wird. Weiterhin gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein
    Autofahrer eine Straftat begeht, wenn er mit mehr als 0,3 Promille
    einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine
    Verkehrskontrolle gerät. In diesem Fall drohen ein Entzug der
    Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von
    mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in der
    Verkehrssünderkartei.

    In Europa gilt in den meisten Staaten mittlerweile die 0,5
    Promillegrenze. Lediglich in Großbritannien, Irland, Italien,
    Luxemburg und in der Schweiz ist man in Sachen Alkohol noch etwas
    toleranter. Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. Polen und
    Schweden schreiben 0,2 Promille vor, in Rumänien, Tschechien, Ungarn
    und in der Slowakei müssen Autofahrer völlig nüchtern bleiben.

    Der ADAC rät allen Autofahrern sich angesichts der verschärften
    Gesetzeslage keinesfalls an den Grenzwert heranzutrinken. Bereits 20
    g Alkohol, das entspricht der Menge, die in 0,5 Liter Bier oder in
    einem Schoppen Wein enthalten ist, können ausreichen um mit dem
    Gesetz in Konflikt zu kommen. Besser ist es, generell auf
    alkoholische Getränke zu verzichten, wenn man sich anschließend ans
    Steuer eines Fahrzeugs setzen möchte.
    - adac -









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