Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
| Bezeichnung: | Pallgeld-Knecht | Erklärung: | ein für die Bierzustellung verantwortlicher Geselle (Knecht) einer Bierbrauerzunft. Er durfte ein Trinkgeld - das Pallgeld - erwarten, das gelegentlich sogar in der Höhe vorgeschrieben war, in der Steiermark zum Beispiel 1 Kreuzer je Eimer (etwa 56 Liter). Die Ernennung der Pallgeld-Knechte erfolgte meist in feierlicher Zeremonie. |
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
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