Historische Berufe - Handwerksbräuche

Alte Handwerksbräuche

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Bezeichnung:Pfändung
Erklärung:manchen der Zünfte zugestandenes Recht, einem Meister gegenüber nicht nur eine Strafe auszusprechen, sondern auch ein Pfand einzuholen, wenn der Meister die Strafe schuldig blieb. Im Laufe der Zeit wurde es Brauch, dass der Schuldner beim Pfänden mit einem gehörigen Quantum Bier büssen musste. Übrigens hatten die Zünfte für das Pfändungsrecht dem Stadtgericht jährlich einen bestimmten Betrag, den Panpfennig, zu zahlen.

Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990, ISBN 3-349-00591-8


Letzte Änderung: 26.12.01 (UG)
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