Erläuterungen zu alten Handwerksbräuchen finden Sie in der folgenden Datenbank.
| Bezeichnung: | Abrupfen | Erklärung: | harmlos anmutendes Wort der Zimmerleute für einen wahrlich schmerzhaften Vorgang, nämlich das Verprügeln eines Gesellen. Das erfolgte, wenn der Betreffende einer im Frachtbrief erteilten Auflage nicht in der üblichen Zeit entsprach. Meist handelte es sich um die Rückzahlung eines Schuldenbetrages, für die im allgemeinen ein halbes Jahr Karenzzeit galt. Gelegentlich hiess das Verabreichen einer Tracht Prügel auch langgeschäftiges Ausschenken. |
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Quelle: Alte Handwerksbräuche, Verlag die Wirtschaft 1990,
ISBN 3-349-00591-8
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