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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Nachlass ExReWe Nachlass, (Preis-) Weiterleitung Siehe Nachlass. Nachlässe Weiterleitung Siehe Nachlass. Nachtragshaushalt Weiterleitung Siehe Nachtragshaushaltsplan. Nachtragshaushaltsplan KFM § 10 Abs. 1 S. 1 GemHVO Der Nachtragshaushaltsplan muss die Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind und oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen liegen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Nachtragssatzung KFM Die Nachtragssatzung wird erlassen, wenn sich erhebliche Abweichungen von der Haushaltssatzung ergeben, die weder im Wege der flexiblen Mittelbewirtschaftung, noch im Wege einer über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung kompensiert werden können. Nachträgliche Anschaffungskosten Weiterleitung Siehe Anschaffungskosten, fortgeführte. Namensaktie ExReWe NBest-Bau Weiterleitung Siehe Baufachliche Nebenbestimmungen. Nebenbestimmungen SFM Nebenbuch Weiterleitung Siehe Nebenbücher. Nebenbücher ExReWe Negatives Eigenkapital Weiterleitung Siehe Eigenkapital, negativ. Nennbetragsaktie ExReWe Nennwert ExReWe Netto-Kreditermächtigung SFM Netto-Neuverschuldung SFM Netto-Schuldenaufnahme Weiterleitung Siehe Netto-Neuverschuldung. Netto-Steuerquote Kennzahlen (Steuererträge - Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung "Fonds Deutsche Einheit*) * 100 / (Ordentliche Erträge - Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung "Fonds Deutsche Einheit) Nettoabschlussverfahren ExReWe Nettoarbeitsentgelt ExReWe Nettogehalt ExReWe Der Teil des Bruttogehaltes, den der Arbeitnehmer tatsächlich erhält. Nettogeldvermögen ExReWe Nettokreditaufnahme SFM Nettoveräußerungserlös ExReWe Neues Kommunales Finanzmanagement Weiterleitung Bezeichnung für die Entwicklungen des "Neuen Rechnungswesens" auf der kommunalen Verwaltungsebene. Neues Kommunales Rechnungswesen ExReWe Neues Rechnungswesen KFM Das Neue Rechnungswesen soll betriebswirtschaftliche Elemente in den öffentlichen Verwaltungen etablieren (z.B. die Budgetierung, das Controlling oder das Kontraktmanagement). In Nordrhein-Westfalen wird diese Entwicklung in Kommunalverwaltungen Neues Kommunales Finanzmanagement genannt. Neues Steuerungsmodell Grundbegriffe Neutrale Aufwendungen Weiterleitung Siehe Aufwendungen, neutral. Neutrale Erträge Weiterleitung Siehe Ertrag, neutral. Neutraler Aufwand Weiterleitung Siehe Aufwendungen, neutral. Neutraler Ertrag Weiterleitung Siehe Ertrag, neutral. Neutrales Ergebnis Weiterleitung Siehe Ergebnis, neutral. Nicht steuerbare Umsätze Weiterleitung Siehe Umsatz, nicht steuerbar. Nicht steuerbarer Umsatz Weiterleitung Siehe Umsatz, nicht steuerbar. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Weiterleitung Siehe Ausgaben, nicht zuwendungsfähig. Nicht-normiertes Haushaltswesen Weiterleitung Siehe Haushaltswesen, nicht-normiert. niederschlagen Weiterleitung Siehe "Niederschlagung". Niederschlagung KFM § 26 Abs. 2 GemHVO Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, mit der von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruch befristet oder unbefristet abgesehen wird. Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Niederschlagung SFM § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 LHO Die Niederschlagung ist eine verwaltungsinterne Maßnahme, mit der von der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruch befristet oder unbefristet abgesehen wird. Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Abspruchs stehen. Niederstwertprinzip Grundbegriffe Ist zum Bilanzstichtag der Zeitwert kleiner als die Anschaffungskosten, ensteht eine Abschreibungspflicht. Das Niederstwertprinzip gilt für die Aktiva. Gegenteil: Höchstwertprinzip. Niederstwertvorschrift Weiterleitung Siehe Niederstwertprinzip. NKA Abkürzungen Nettokreditaufnahme. NKE Abkürzungen Nettokreditermächtigung. NKF Abkürzungen Neues Kommunales Finanzmanagement. NKF-Einführungsgesetz Gesetze Zum Gesetzestext NKFEG Abkürzungen NKF-Einführungsgesetz. NKR Abkürzungen Neues Kommunales Rechnungswesen. Normiertes Haushaltswesen Weiterleitung Siehe Haushaltswesen, normiert. Notbewilligungsrecht SFM Art. 85 LV, § 37 Abs. 1 LHO NSM Abkürzungen Neues Steuerungsmodell. Nutzungsdauer ExReWe Nutzungsdauer eines Anlagegutes. Sie wird unterteilt in die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die wirtschaftliche Nutzungsdauer sowie die technische Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer wird spezifischen Abschreibungstabellen entnommen. Nutzungsdauer, betriebsgewöhnlich ExReWe Nutzungsdauer eines Anlagegutes, die sich aufgrund in den vergangenen Erfahrungen eines Unternehmens mit gleichwertigen Anlagegütern ergibt. Nutzungsentnahme ExReWe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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